Amtsblatt 1894/8 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 22. Februar 1894

Braunauer Bahnhofe, und Marie, eheliche Tochter des Josef Fink, Holzhändlers in Nußdorf, und der Barbara, gebore nen Beck. Als Taufpaten fungierten Josefa Taschner, Pächterin der Bahnhofrestauration in Braunau am Inn, als Stell vertreterin des Jakob Beck, Stallmeisters beim Fürsten Auers¬ perg in Wien Nach einer Anmerkung im Taufscheine sollen die El¬ tern dieses Kindes nach Allsattl, Bezirk Neudeck in Böhmen, heimatszuständig sein Der Vater Andreas Hüttl war im Jahre 1873 Sta¬ tonsbiener in Weidlingan, welche Station er am 18. Mai 1970 eigenmächtig verließ, ohne wiederzukehren. Alle Nachsorschungen über den Aufenthalt dieser Fa¬ milte, sowie alle Erhebungen über die Heimatszuständigkeit welche Erhebungen mit den k. k. Bezirkshauptmannschaften Tachau, Tepl, Graslitz, Falkenau und Mühlhausen, fernen dem Magistrate Wien, der Direction der österr. Staats¬ bahnen, der Bezirkshauptmannschaft Hietzing und dem Stadt¬ magistrate Würzburg gepflogen worden sind, blieben er folglos Nachdem auch die Nachforschungen nach dem Aufent¬ halte der Paten des Jakob Hüttl, sowie die Vernehmung der in Braunau am Inn wohnenden Hebamme resultatlo geblieben sind, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k Gendarmerie=Posten=Commanden angewiesen, Nachforschun gen nach dem Genannten, insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungs¬ pflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist, Ein positives Resultat ist bis 31. März 1894 anher mitzu theilen Steyr, am 12. Februar 1894. Z. 2445. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Cemmanden. Widerruf der Ausforschung des Landsturmpflichtigen Cyrill Sikora. Die Ausforschung des Cyrill Sikora, hieramtliches Amtsblatt Nr. 5, Z. 1412, ist einzustellen, da derselb zufolge Statthalterei=Erlasses vom 6. Februar l. J., Z. 1485/IV, bereits eruiert worden ist. Steyr, den 16. Februar 1894. Z. 1997. An die Gemeinde- Vorstehungen. Verpflegskosten in den Humanitätsanstalten in Krain Zufolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 1. d. M., Z. 1062/II, wird den Gemeinde¬ Vorstehungen untenstehend der Ausweis über die in den all¬ gemeinen öffentlichen Kranken= beziehungsweise Humanitäts Anstalten in Krain bestehenden Verpflegsgebüren für das Jahr 1894 zur Kenntnisnahme mitgetheilt. Ausweis B über die in den öffentlichen Kranken= beziehungsweise Humanitätsanstalten in Krain festgesetzten Verpflegsgebüren per Kopf und Tag pro 1894. Allgem. öffentliches Krankenhaus in Laibach, 1. Ver¬ pflegsclasse 2 fl. 50 kr., 2. Verpflegsclasse 1 fl. 60 kr., 3. Verpflegsclasse 70 kr. —Irrenanstalt in Laibach un Studenz, 1. Verpflegsclasse 3 fl., 2. Verpflegsclasse 2 fl., — 3. Verpflegsclasse 80 kr Gebär Anstalt in Laibach, 2.Verpflegsclasse 2 fl., 3. Verpflegsclasse 1 fl. Steyr, am 14. Februar 1894. Z. 2063. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Verpflegskosten in den Heilanstalten der Bukowina. Zufolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 30. Jänner 1894, Z. 1436/II, wird den Ge¬ meinde=Vorstehungen ein Verzeichnis der in den Bukowinae allgemeinen öffentlichen Krankenanstalten für das Jahr 1894 geltenden Verpflegsgebüren zur Kenntnisnahme mitgetheilt. Bukowinaer k. k. Landesregierung. Verzeichnis der in den öffentlichen Krankenanstalten des hierländigen Verwaltungsgebietes für das Jahr 1894 geltenden Ver¬ pflegstaxen. Bukowinaer Landes=Kranken= Anstalt in Czernowitz 1. Verpflegsclasse 3 fl., 2. Verpflegsclasse 2 fl., 3. Verpflegs¬ classe 90 kr., für Kinder von 3—7 Jahren in allen Classen = der bezüglichen täglichen Verpflegsgebür; unter 3 Jahren in allen Classen ½ der bezüglichen Verpflegsgebür Kronprinz=Rudolf= Stiftung in Radautz, Verpflegsgebür 85 Kreuzer. Für Kinder unter 13 Jahren 42 ½ Kreuzer. Allgemeines öffentliches Krankenhaus in Suczawa, Verpflegsgebür 72 Kreuzer. Für Kinder unter 7 Jahren 36 Kreuzer. —Allgemeines öffentliches Krankenhaus in Kimpolung, Verpflegsgebür 85 Kreuzer. Für Kinder 42 ½ Kreuzer Verpflegsgebür per Kopf und Tag. Steyr, 13. Februar 1894. Z. 2147. An die Gemeinde-Vorstehungen. Berpflegskosten in den Heilanstalten Steiermarks. Zufolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 9. d. M., Z. 539/II, bringe ich den Ausweis über die in den öffentlichen Kranken= beziehungsweise Humanitäts¬ anstalten Steiermarks bestehenden Verpflegsgebüren für das Jahr 1894 zur Kenntnis. Ausweis über die in den öffentlichen Krankenanstalten Steiermarks festgesetzten Verpflegsgebüren per Kopf und Tag Allgemeines Krankenhaus in Graz, 1. Verpflegsclasse 4 fl. 20 kr., 2. Verpflegsclasse 2 fl. 40 kr., 3. Verpflegs¬ classe 80 kr. — Gebäranstalt in Graz, 2. Verpflegsclasse 2 fl. 40 kr., 3. Verpflegsclasse 95 kr. Die Findelkinder verpflegsgebür für fremdländische Kinder, welche auf Kosten des fremden Landes verpflegt werden, beträgt in der Privat¬ — Irrenanstalt Feldhof bei pflege 15 kr. per Kopf täglich Graz, 1. Verpflegsclasse 3 fl., 2. Verpflegsclasse 1 fl. 80 kr., 3. Verpflegsclasse 80 kr. Militärparteien, Angehörige des

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