Amtsblatt 1894/8 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 22. Februar 1894

Amts-Blatt der K. K. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 8. Steyr, am 22. Februar. 1894. Z. 1992. An sämmtliche Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden. Die hohe k. k. o. ö. Statthalterei in Linz hat mit dem Erlasse vom 27. Jänner l. J., Z. 1617/I, behufs Steuerung des Unwesens der Belästigung der Bevölkerung durch Wan¬ dergewerbetreibende, insbesondere durch Schleifer und Hadern¬ sammler ein energisches Einschreiten und die strengste An¬ wendung der diesfalls bestehenden Vorschriften zur besonderen Pflicht gemacht. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie Posten=Commanden werden daher aufgefordert — bei hin¬ auslangenden Gesuchen um Ausstellung von Licenzen an Hadern= und Strazzensammlern die Erhebungen über das Wohlverhalten des Bewerbers in genauester und verlässlich¬ ster Weise zu pflegen, sowie selbe bei Ausübung ihres Wan¬ — beziehungsweise wegen Ein¬ dergewerbes zu überwachen ziehung der Licenz oder anderweitigen Amtshandlung hieher zu berichten. Auch wird auf das bestehende Verbot der Mit¬ nahme von Kindern unter 14 Jahren bei diesem Wander¬ gewerbsbetriebe neuerlich hingewiesen und bemerkt, dass der der gleichzeitige Besitz eines Hausierbuches und einer Licenz zu einer dem Hausierhandel verwandten Beschäftigung unzu¬ lässig ist. Endlich wird beigefügt, dass der bloße Besitz einer Wandergewerbe=Licenz, bei Vorhandensein der übrigen gesetz¬ lichen Bedingungen, kein Hindernis zur Anwendung des Gesetzes vom 27. Juli 1871, R.=G.=Bl.=Nr. 88, in Betref der Regelung der polizeilichen Abschaffung und des Schub wesens bildet. Steyr, den 20. Februar 1894. Z. 227/B.=Sch.=R. An die Ortsschukräthe und Schulleitungen. Das hohe k. k. Finanzministerium hat mit Verordnung vom 1. April 1893, Z. 2112/F.=M., festgesetzt, dass für die Bezeichnung von Krone und Heller folgende Abkürzungen zu gebrauchen sind: für Krone „K für Heller* „h“ Diese Abkürzungen sind nunmehr auch beim Unter¬ richte in sämmtlichen, dem hohen k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht unterstehenden Lehranstalten zu ge¬ brauchen Anmerkung: 1. Zu den Abkürzungszeichen wird in Schrift und Druck die lateinische Schrift (Antiqua) ver¬ wendet; 2. dem Zeichen ist rechts kein Punkt beizusetzen; 3. die Zeichen werden der Zahl rechts in gleicher Zeile bei gefügt; bei Zahlen mit Decimalstellen nach der letzten Decimalstelle Infolge Erlasses des hohen k. k. oberösterreichischen Landesschulrathes vom 8. Februar l. J., Z. 302, werden hievon die Ortsschulräthe und Schulleitungen mit dem Be¬ merken in Kenntnis gesetzt, dass außerdem noch im Ver¬ ordnungsblatte des k. k. Landesschulrathes eine diesbezüg¬ liche Kundmachung zur Verlautbarung gelangen wird. Steyr, den 16. Februar 1894. Z. 239/B.=Sch.=R. An die Schulleitungen und die Lehrerschaft. Handfertigkeits = Unterricht. Der unter dem hohen Protectorate Sr. k. u. k. Hoheit des Herrn Erzherzog Rainer stehende Verein für Knaben¬ Handarbeit in Oesterreich veranstaltet während der Ferien des Jahres 1894 den 7. Ferialcurs zur Heranbildung von Lehrern für den Handfertigkeits=Unterricht in Wien. Derselbe wird mit den 17. Juli beginnen, dauert bis 21. August 1894, ist unentgeltlich, umfasst: 1. Arbeiten an der Hobelbank, 2. Modellieren in Thon, 3. Holzschnitzen, 4. Cartonnagearbeiten und werden am Schlusse des Curses Zeugnisse über den Besuch und Erfolg ausgestellt. Anmeldungen zur Theilnahme an diesem Curse sind bis 15. Juni d. J. an den Obmann des Vereines, Alexander Riss, Wien, VII/3, Burggasse Nr. 98, zu richten. Infolge Erlasses des hohen k. k. oberösterreichischen Landesschulrathes vom 9. Februar l. J., Z. 194, werden die Schulleitungen über Ersuchen der Vereinsleitung zur Wissenschaft und Verständigung des Lehrpersonales in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 19. Februar 1894. Z. 2447. Ansämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Nachdem zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ackerbau¬ Ministeriums vom 13. Jänner 1894, Z. 932/138, der nach

2 Ablauf der heurigen Beschälperiode für die einzelnen Kron¬ länder sich ergebende Bedarf an Ersatzhengsten in gleichen Weise wie in den Vorjahren beschafft, beziehungsweise der¬ selbe Modus bei den Anmeldungen der zum Ankaufe als Landesbeschäler geeigneten Privathengste eingehalten werden soll, so wird den Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 10. Februar 1894, Z. 2112/I die anruhende Kundmachung des hohen k. k. Ackerbau=Mini¬ steriums, betreffend die Nachschaffung des Bedarfes an Landesbeschälern durch Ankauf aus der Privat¬ zucht des Landes, mit dem Auftrage zur Kenntnis gebracht diese Kundmachung sofort allgemein zu verlautbaren, und insbesondere die Pferdezüchter hievon aufmerksam zu machen Steyr, 18. Februar 1894 Kundmachung betreffend die Nachschaffung des Bedarfes an Landesbeschälern durch Ankauf aus der Privatzucht des Landes. Von dem Wunsche geleitet, den nach Ablauf der dies¬ jährigen Deckperiode für die k. k. Staatshengsten=Depots sich ergebenden Bedarf an Landesbeschälern möglichst durch An lauf aus der inländischen Privatzucht zu decken, ladet das Ackerbau=Ministerium alle Züchter und Pferdebesitzer hiemit ein, bis spätestens Ende April laufenden Jahres ihre ver käuflichen Hengste schriftlich, unmittelbar beim Ackerbau Ministerium anzumelden Die angemeldeten Hengste werden an ihrem Stand orte von einem Vertreter des Staatshengsten=Depots, wo¬ möglich noch während der Beschälperiode besichtigt, und je nach Befund in Vormerkung genommen werden. Der eventuelle Ankauf der als Landesbeschäler für das betreffende Land vollkommen geeignet befundenen Hengste wird im Laufe des Herbstes nach Maßgabe des Bedarfes und der zur Verfügung stehenden Geldmittel über specielle Ermächtigung des Ackerbau =Ministeriums vom Staats¬ Hengsten=Depot im Einvernehmen mit dem zur Mitwirkung bei den Landespferdezuchts=Angelegenheiten berufenen Orga nen vorgenommen werden Durch die erfolgte Anmeldung eines Hengstes zum Ankauf als Landesbeschäler wird eine mittlerweile eventuell beabsichtigte anderweitige Verfügung des Besitzers mit seinem Hengste nicht behindert, sowie andererseits die Annahme der Anmeldung seitens des Ackerbau =Ministeriums keine Ver¬ pflichtung des letzteren zum Ankaufe des angemeldeten Hengstes, selbst im Falle seiner vollkommenen Tauglichkeit involviert. Jede Anmeldung eines Hengstes hat zu ent halten: dessen Abstammung, Größe, Farbe, Alter und Preis ferner den Ort, wo der Hengst zu besichtigen ist. Die Abstammung des Hengstes sowohl von väterlicher als von mütterlicher Seite ist legal nachzuweisen Bezüglich des Alters der angemeldeten Hengste wird ausdrücklich bemerkt, dass auf die Besichtigung und den eventuellen Ankauf nur solcher Hengste eingegangen werden kann, welche zur Zeit ihrer Anmeldung, wenn sie dem Ge¬ stütsschlage angehören das dritte Lebensjahr, und wenn sie einem rein kaltblütigen Schlage angehören, das zweite Lebensjahr bereits vollstreckt haben. Anmeldungen solcher Hengste, welche das vorbezeichnet Alter noch nicht erreicht haben, werden nicht berücksichtigt Anmeldungen von Hengsten, welche erst nach Ablauf des obbezeichneten Termines beim Ackerbauministerium ein¬ gebracht werden, können erst in zweiter Linie berücksichtigt werden, und zwar nur insoweit, als der benöthigte Bedarf an Ersatzhengsten der Anzahl und der Gattung nach, nicht durch den Ankauf der rechtzeitig angemeldeten Hengste ge¬ deckt werden konnte. Wien, im Jänner 1894. Vom k. k. Ackerbau =Ministerium. Z. 2449. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Nachstehend wird den Gemeinde= Vorstehungen eine Concurs=Ausschreibung des k. und k. 14. Corps=Commandos in Innsbruck zur Besetzung eines erledigten Theresianischen Militär=Waisen=Stiftungsplatzes für Knaben zur entsprechen¬ den Verlautbarung mitgetheilt Steyr, den 17. Februar 1894. Concurs=Ausschreibung. Vom k. und k. 14. Corps=Commando in Innsbruck wird zur Besetzung eines erledigten Theresianischen Militär Waisenstiftungs=Platzes für Knaben der Concurs ausge¬ schrieben Die Stiftung besteht in jährlich 34 fl., wird in halb¬ jährigen decursiven Raten vom oberösterreichischen Landes¬ ausschusse erfolgt und erlischt das Bezugsrecht mit dem voll¬ endeten 15. Lebensjahre. Anspruch auf diese Stiftung hat eine mittellose Militär¬ Waise, welche durch eine Urkunde nachzuweisen vermag, dass der Vater einmal dem activen Verbande der Wehrmacht an¬ gehört, in einer Gemeinde des Landes Oberösterreich ihr Heimatsrecht oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohnsitz hat und im Alter von 7 bis 10 Jahren steht Mütter oder Vormünder, welche sich für ihre Waisen um diese Stiftung bewerben, haben die Gesuche mit dem Taufscheine des Knaben, Armuts=Zeugnis, Impfungs¬ Zeugnis und dem letzten Schulzeugnisse zu belegen und an¬ zugeben, ob und welche anderweitige Unterstützung die Waise vom Staate oder aus einem anderen Fonde bezieht Diese Gesuche sind bis längstens 5. März 1894 beim k. und k. Ergänzungs=Bezirks=Commando Nr. 14 in Lin¬ oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen; später einlangende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Innsbruck im Februar 1894. Z. 1794. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des Stellungspflichtigen Jakob Hüttl. Laut des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Lin vom 31. Jänner 1894, Z. 1566/IV sind die Nachforschun¬ gen nach dem stellungspflichtigen Jakob Hüttl bisher er¬ folglos geblieben. Jakob Hüttl wurde laut Taufschein des Pfarramtes Ranshofen am 23. November 1871 zu Laab Nr. 147, Ge¬ meinde Ranshofen, Bezirk Braunau am Inn, geboren, dessen Eltern hießen Andreas Hüttl, Stationsdiener am

Braunauer Bahnhofe, und Marie, eheliche Tochter des Josef Fink, Holzhändlers in Nußdorf, und der Barbara, gebore nen Beck. Als Taufpaten fungierten Josefa Taschner, Pächterin der Bahnhofrestauration in Braunau am Inn, als Stell vertreterin des Jakob Beck, Stallmeisters beim Fürsten Auers¬ perg in Wien Nach einer Anmerkung im Taufscheine sollen die El¬ tern dieses Kindes nach Allsattl, Bezirk Neudeck in Böhmen, heimatszuständig sein Der Vater Andreas Hüttl war im Jahre 1873 Sta¬ tonsbiener in Weidlingan, welche Station er am 18. Mai 1970 eigenmächtig verließ, ohne wiederzukehren. Alle Nachsorschungen über den Aufenthalt dieser Fa¬ milte, sowie alle Erhebungen über die Heimatszuständigkeit welche Erhebungen mit den k. k. Bezirkshauptmannschaften Tachau, Tepl, Graslitz, Falkenau und Mühlhausen, fernen dem Magistrate Wien, der Direction der österr. Staats¬ bahnen, der Bezirkshauptmannschaft Hietzing und dem Stadt¬ magistrate Würzburg gepflogen worden sind, blieben er folglos Nachdem auch die Nachforschungen nach dem Aufent¬ halte der Paten des Jakob Hüttl, sowie die Vernehmung der in Braunau am Inn wohnenden Hebamme resultatlo geblieben sind, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k Gendarmerie=Posten=Commanden angewiesen, Nachforschun gen nach dem Genannten, insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungs¬ pflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist, Ein positives Resultat ist bis 31. März 1894 anher mitzu theilen Steyr, am 12. Februar 1894. Z. 2445. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Cemmanden. Widerruf der Ausforschung des Landsturmpflichtigen Cyrill Sikora. Die Ausforschung des Cyrill Sikora, hieramtliches Amtsblatt Nr. 5, Z. 1412, ist einzustellen, da derselb zufolge Statthalterei=Erlasses vom 6. Februar l. J., Z. 1485/IV, bereits eruiert worden ist. Steyr, den 16. Februar 1894. Z. 1997. An die Gemeinde- Vorstehungen. Verpflegskosten in den Humanitätsanstalten in Krain Zufolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 1. d. M., Z. 1062/II, wird den Gemeinde¬ Vorstehungen untenstehend der Ausweis über die in den all¬ gemeinen öffentlichen Kranken= beziehungsweise Humanitäts Anstalten in Krain bestehenden Verpflegsgebüren für das Jahr 1894 zur Kenntnisnahme mitgetheilt. Ausweis B über die in den öffentlichen Kranken= beziehungsweise Humanitätsanstalten in Krain festgesetzten Verpflegsgebüren per Kopf und Tag pro 1894. Allgem. öffentliches Krankenhaus in Laibach, 1. Ver¬ pflegsclasse 2 fl. 50 kr., 2. Verpflegsclasse 1 fl. 60 kr., 3. Verpflegsclasse 70 kr. —Irrenanstalt in Laibach un Studenz, 1. Verpflegsclasse 3 fl., 2. Verpflegsclasse 2 fl., — 3. Verpflegsclasse 80 kr Gebär Anstalt in Laibach, 2.Verpflegsclasse 2 fl., 3. Verpflegsclasse 1 fl. Steyr, am 14. Februar 1894. Z. 2063. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Verpflegskosten in den Heilanstalten der Bukowina. Zufolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 30. Jänner 1894, Z. 1436/II, wird den Ge¬ meinde=Vorstehungen ein Verzeichnis der in den Bukowinae allgemeinen öffentlichen Krankenanstalten für das Jahr 1894 geltenden Verpflegsgebüren zur Kenntnisnahme mitgetheilt. Bukowinaer k. k. Landesregierung. Verzeichnis der in den öffentlichen Krankenanstalten des hierländigen Verwaltungsgebietes für das Jahr 1894 geltenden Ver¬ pflegstaxen. Bukowinaer Landes=Kranken= Anstalt in Czernowitz 1. Verpflegsclasse 3 fl., 2. Verpflegsclasse 2 fl., 3. Verpflegs¬ classe 90 kr., für Kinder von 3—7 Jahren in allen Classen = der bezüglichen täglichen Verpflegsgebür; unter 3 Jahren in allen Classen ½ der bezüglichen Verpflegsgebür Kronprinz=Rudolf= Stiftung in Radautz, Verpflegsgebür 85 Kreuzer. Für Kinder unter 13 Jahren 42 ½ Kreuzer. Allgemeines öffentliches Krankenhaus in Suczawa, Verpflegsgebür 72 Kreuzer. Für Kinder unter 7 Jahren 36 Kreuzer. —Allgemeines öffentliches Krankenhaus in Kimpolung, Verpflegsgebür 85 Kreuzer. Für Kinder 42 ½ Kreuzer Verpflegsgebür per Kopf und Tag. Steyr, 13. Februar 1894. Z. 2147. An die Gemeinde-Vorstehungen. Berpflegskosten in den Heilanstalten Steiermarks. Zufolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 9. d. M., Z. 539/II, bringe ich den Ausweis über die in den öffentlichen Kranken= beziehungsweise Humanitäts¬ anstalten Steiermarks bestehenden Verpflegsgebüren für das Jahr 1894 zur Kenntnis. Ausweis über die in den öffentlichen Krankenanstalten Steiermarks festgesetzten Verpflegsgebüren per Kopf und Tag Allgemeines Krankenhaus in Graz, 1. Verpflegsclasse 4 fl. 20 kr., 2. Verpflegsclasse 2 fl. 40 kr., 3. Verpflegs¬ classe 80 kr. — Gebäranstalt in Graz, 2. Verpflegsclasse 2 fl. 40 kr., 3. Verpflegsclasse 95 kr. Die Findelkinder verpflegsgebür für fremdländische Kinder, welche auf Kosten des fremden Landes verpflegt werden, beträgt in der Privat¬ — Irrenanstalt Feldhof bei pflege 15 kr. per Kopf täglich Graz, 1. Verpflegsclasse 3 fl., 2. Verpflegsclasse 1 fl. 80 kr., 3. Verpflegsclasse 80 kr. Militärparteien, Angehörige des

4 in Rann, 2. Verpflegsclasse 1 fl. 50 kr., 3. Verpflegsclasse k. und k. Heeres und der Landwehr haben in jenen Fällen, Oeffentliches Krankenhaus in Rottenmann, — 75 kr. in welchen das Militär=Aerar einen Theil oder die ganzen 2. Verpflegsclasse 2 fl., 3. Verpflegsclasse 90 kr. Verpflegskosten zahlt, für die 1. Classe 2 Gulden per Tag Verpflegskosten zu tragen. Für die nach der Landesirren¬ Steyr, den 13. Februar 1894. Siechen=Anstalt Schwanberg, nach den Irrenanstaltsfiliolen in Kainbach und Lankowitz und in die Landessiechenanstalt Z. 2314. Hartberg abgegebenen Pfleglinge wird in der 3. Classe eine Verpflegsgebür von täglich 45 kr. in Anspruch genommen. An sämmtliche Gemeinde¬Vorstehungen Oeffentliches Krankenhaus in Bruck a. d. Mur (Rudolfs¬ — zur Kenntnisnahme. spital), 1. Verpflegsclasse 2 fl. 40 kr., 2. Verpflegsclasse fl. 50 kr., 3. Verpflegsclasse 75 kr. Oeffentliches Thierseuchenausweis Krankenhaus in Cilli (Giselaspital), 1. Verpflegsclasse 2 fl. der Berichtsperiode vom 2. Februar bis 10. Februar 1894. in 40 kr., 2. Verpflegsclasse 1 fl. 50 kr., 3. Verpflegsclasse 75 kr. — Oeffentliches Krankenhaus in Hartberg, 3. Ver 1. Maul= und Klauenseuche. — Oeffentliches Krankenhaus in Juden¬ pflegsclasse 60 kr. Ausbruch und Erlöschen der Seuche. — denburg, 3. Verpflegsclasse 80 kr. Oeffentliches Kranken¬ Bezirk Steyr (Stadt) Gemeinde und Stadt 1. haus in Knittelfeld, 3. Verpflegsclasse 80 kr. —Oeffent¬ Steyr. liches Krankenhaus in Leoben (Stephanie=Spital), 1. Ver¬ 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft pflegsclasse 2 fl. 40 kr., 2. Verpflegsclasse 1 fl. 50 kr., Waldegg. —Oeffentliches Krankenhaus in 3. Verpflegsclasse 80 kr. 2. Rothlauf der Schweine. Marburg, 1. Verpflegsclasse 2 fl. 40 kr., 2. Verpflegsclasse Erlöschen der Seuche. Oeffentliches 1 fl. 50 kr., 3. Verpflegsclasse 70 kr. Krankenhaus in Maria=Zell, 3. Verpflegsclasse 75 kr. 2. Bezirk Pöcklabruck: Gemeinde und Ortschaft Oeffentliches Krankenhaus in Mürzzuschlag, 2. Verpflegs¬ Frankenmarkt. 2 fl., 3. Verpflegsclasse 90 kr.—Oeffentliches Kranken¬ Steyr, den 15. Februar 1894. haus in Pettau, 2. Verpflegsclasse 1 fl. 50 kr., 3. Ver¬ — Der k. k. Bezirkshauptmann: Oeffentliches Krankenhaus in Rad¬ pflegsclasse 70 kr. kersburg, 3. Verpflegsclasse 75 kr. — Oeffentl. Krankenhaus Hugo R. von Hebenstreit. Ehrenbürger=Diplome sowie jede Art Adressen, Anerkennungs= und Dankschreiben 2c. in schönster kalligraphischer Ausführung liefert billigst die Haas'sche Buchdruckerei und Lithographie, Steyr, Grünmarkt Nr. 7. Gut gummierte Siegelmarken für die löbl. Gemeindevorstehungen und Ortsschulräthe sind in obiger Buchdruckerei und Lithographie zu haben. Lager aller Gattungen Schuldrucksorten für löbl. Ortsschulräthe und Schulleitungen. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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