2 und mit Genehmigung des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 18. December 1893, Z. 20590, wird das städtische St. Anna = Spital in Steyr im Sinne des Mini¬ sterial=Erlasses vom 4. December 1856, Z. 26.641, unt nach Inhalt der von der Stadtgemeinde Steyr vorgelegten Statuten vom 25. September 1891 als eine allgemeine öffentliche Krankenanstalt anerkannt. Dies wird mit dem Beisatze zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass von dem Gemeinderathe der Stadt Steyr mit dem Beschlusse vom 25. September 1891 die auch in die Statuten dieser Krankenanstalt ausgenommene Verpflichtung übernommen wurde, die zur Stadtgemeinde Steyr zuständi¬ gen, in diese Heilanstalt aufzunehmenden Kranken ohne irgend welche Inanspruchnahme des Landesfondes aus eige¬ nen Gemeindemitteln, beziehungsweise aus milden Stiftungs¬ mitteln zu verpflegen. Linz, 12. Jänner 1894. Der k. k. Statthalter: Puthon m. P. Z. 2102. An die Gemeinde-Vorstehungen. Landesumlage. Seine k. und k. Apostolische Majestät haben mit Aller¬ höchster Entschließung vom 3. Februar 1894 den Beschluss des oberösterreichischen Landtages, betreffend die provisorische Einhebung der zur Bedeckung der Abgänge beim Landes¬ Landesanlehens= und Landesschulfonde erforderlichen Landes¬ umlage von 40 % auf die directen Steuern sammt Zu¬ schlägen pro 1894 bis zur verfassungsmäßigen Feststellung der Voranschläge der bezeichneten Fonde, und zwar für den Landesfond von 12%, für den Landesanlehensfond von 8 % und für den Landesschulfond von 20 %, allergnädigst zu genehmigen geruht. Infolge Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 5. Februar 1894, Z. 2942, und Statthalterei Erlasses vom 8. Februar l. J., Z. 2062/II, werden hievon die Gemeinde=Vorstehungen mit dem Bemerken in die Kennt nis gesetzt, dass diese Allerhöchste Genehmigung unter Einem durch das oberösterreichische Landesgesetz= und Verordnungs¬ blatt kundgemacht wird. Steyr, den 10. Februar 1894. Z. 491. An sämmtliche Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Ausforschung des Stellungspflichtigen Franz Charvat. Die k. k. Statthalterei in Böhmen hat laut Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 28. Decemben 1893, Z. 19.326/IV, um die Veranlassung der Ausfor¬ schung des im Jahre 1872 in Weyer geborenen, nac Kornhaus zuständigen, stellungspflichtigen Christian Fran Charvat, beziehungsweise seiner Eltern Franz und Anastasia Charvat, letzt re geborene Damesch, angesucht Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die Nachforschungen nach dem Genannten, insbesondere auch in der Richtung zu pflegen, ob derselbe nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist; desgleichen sind Nachforschungen nach den Eltern des Genannten anzustellen. Ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 1. April 1894 anher zu berichten Steyr, am 12. Februar 1894. Z. 1157 An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Warnung vor dem Baganten Stefan Rabensteiner. Laut Berichtes der Bezirkshauptmannschaft St. Veit treibt sich der nach Althofen zuständige, bereits zehnmal gerichtlich abgestrafte 51 Jahre alte Fleischhauergehilfe Stefan Nabensteiner seit April v. J., in welcher Zeit er eine vierzehnjährige Kerkerstrafe ob des Verbrechens des Raubes verbüßt hatte, beschäftigungslos herum und ließ sich, Krankheiten simulierend, in den Spitälern in Kärnten un in den benachbarten Kronländern aufnehmen und verpflegen, wodurch der Heimatsgemeinde nicht unbedeutende Kosten ver¬ ursacht wurden Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Lin vom 13. Jänner 1894, Z. 19.447/II, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen angewiesen, die öffentlichen Krankenanstalten auf den genannten Spitalssimulanten aufmerksam zu ma chen, damit demselben die Aufnahme in die Krankenpflege nur bei ärztlich constatierter Nothwendigkeit gewährt werde. Rabensteiner, im Besitze eines vom Gemeindeamte Althofen unterm 29. April 1893, Nr. 3, ausgestellten Ar¬ beitsbuches, ist am rechten Auge erblindet, trägt ein Glas¬ auge und gewöhnlich auch graue Schutzgläser. Steyr, den 12. Februar 1894. Z. 1180. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen und Krankenhaus- Verwaltungen. Warnung vor dem Baganten Johann Schöffmann. Laut Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Billach ist der zur Gemeinde St. Jakob im Rosenthale zuständige 56 Jahre alte Metzgergeselle Johann Schöffmann, ein ar¬ beitsscheues Individuum, das sich schon durch mehrere Jahre arbeitslos herumtreibt, Unterstützungen und Spitalsaufnah men erschwindelt und dadurch seiner Heimatsgemeinde sehr große Kosten verursacht. Derselbe wurde disher zwanzigmal gerichtlich wegen Landstreicherei abgestraft Zufolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 15. Jänner 1894, Z. 19.528/II, werden die Ge¬ meinde= Vorstehungen und Krankenhaus=Verwaltungen be¬ auftragt, dem Genannten in Hinkunft die Verabfolgung von Reiseunterstützungen für Rechnung der Zuständigkeitsgemeinde zu verweigern und demselben die Aufnahme in die Spitals¬ pflege nur bei ärztlich constatierter Nothwendigkeit zu ge¬ währen Steyr, 12. Februar 1894.
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