Amtsblatt 1894/5 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 1. Februar 1894

2 Z. 1413. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und ortsüblichen Verlautbarung. Z. 1000/II. Kundmachung betreffent das Verbot der Einfuhr und Durchfuhr von Klauen thieren aus der Schweiz nach und durch Oberösterreich. Wegen des ausgebreiteten Bestandes der Maul= und Klauenseuche in der Schweiz, und mit Rücksicht auf den Um¬ stand, dass diese Seuche wiederholt in der letzten Zeit nach anderen Ländern von dort aus verschleppt wurde, findet die k. k. Statthalterei die Ein= und Durchfuhr von Klauenthieren (Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen) aus der Schweiz nach und durch Oberösterreich bis auf weiteres zu verbieten. Dieses Verbot tritt mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Kraft und werden Uebertretungen desselben nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Ma¬ 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51) geahndet. Linz, am 25. Jänner 1894. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, den 29. Jänner 1894. Z. 1466. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Nachstehend wird den Gemeinde= Vorstehungen eine vom k. u. k. Ergänzungsbezirks=Commando Nr. 14 in Linz anher gelangte Concurs=Ausschreibung des k. u. k. 14. Corps¬ Commandos in Innsbruck zur Besetzung eines erledigten Theresianischen Militärwaisen=Stiftungsplatzes für Mädchen zur entsprechenden Verlautbarung mitgetheilt. Steyr, am 31. Jänner 1894. Concurs=Ausschreibung. Vom k. und k. 14. Corpscommando in Innsbruck wird zur Besetzung eines erledigten Theresianischen Militär¬ waisen= Stiftungsplatzes für Mädchen der Concurs aus¬ geschrieben Die Stiftung besteht in jährlichen 30 Gulden, wird in halbjährigen, decursiven Raten vom oberösterreichischer Landesausschusse erfolgt und erlischt das Bezugsrecht mi dem vollendeten 15. Lebensjahre Anspruch auf diese Stiftung hat eine mittellose Mi litärwaise, welche durch eine Urkunde nachzuweisen vermag dass der Vater einmal dem activen Verbande der Wehrmacht angehört, in einer Gemeinde des Landes Oberösterreich ihr Heimatsrecht, oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohnsitz hat und im Alter von 7 bis 10 Jahren steht Mütter oder Vormünder, welche sich für ihre Waisen um diese Stiftung bewerben, haben die Gesuche mit dem Taufscheine des Mädchens, dem Armuts=Zeugnisse, Impfungs¬ Zeugnisse und dem letzten Schulzeugnisse zu belegen und an¬ zugeben, ob und welche anderweitige Unterstützung die Waise vom Staate oder aus einem anderen Fonde bezieht. Diese Gesuche sind bis längstens 20. Februar 1894 beim k. und k. Ergänzungs=Bezirks=Commando Nr. 14 in Linz oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen; später ein¬ langende Gesuche können nicht berücksichtigt werden Innsbruck im Jänner 1894. Z. 1412. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Landsturmpflichtigen Cyrill Sikora. Die k. k. Bezirkshauptmannschaft Perg hat mit Bericht vom 11. Jänner 1894, Z. 142, um Ausforschung des im Jahre 1874 in Bodendorf als Sohn des Johann Sikora, Eisenbahnarbeiters, und der Katharina Sikora, geborenen Khottik, zur Welt gekommenen, landsturmpflichtigen Cyrill Sikora, welcher angeblich als Bahnbauarbeiter beschäftig sein soll, angesucht. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k Gendarmerie= Posten=Commanden zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 19. Jänner 1894, Z. 751/IV, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachsorschungen nach dem Genannten, und zwar insbeson¬ dere in der Richtung zu pflegen, ob derselbe nicht etwa in einem Verzeichnisse der Landsturmpflichtigen aufscheint, oder gestorben ist. Ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 1. Mai 1894 anher zu berichten. Steyr, am 29. Jänner 1894. Z. 1182. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Berpflegskosten in den Spitälern Dalmatiens. Zufolge der Note der k. k. dalmatinischen Statthalterei in Zara vom 1. Jänner 1894, Z. 45/V, sind für das Jahr 1894 für Pflege und Unterhalt kranker oder irrer Ange¬ höriger anderer Provinzen der Monarchie oder Ausländer dann von Häftlingen, Schüblingen und Wöchnerinnen an täglichen Taxen zu vergüten: 71 kr. im Spitale von Zara, 74 kr. im Spitale von Sebenico, 66 kr. im Spitale von Spalato, 82 kr. im Spitale von Ragusa, 69 kr. in der Irrenanstalt von Sebenico Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen laut Er¬ lasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 13. d. M., Z. 412/II, in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 23. Jänner 1894. Z. 1414. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Berpflegskosten in den Spitälern Schlesiens. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 20. d. M., Z. 974/II, bringe ich das Verzeichnis der

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