Amtsblatt 1894/5 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 1. Februar 1894

Amts-Blatt der K. K. Bezirkshauplmannschaft Steyr. Nr 3. Steyr, am 1. Februar. 1894. Z. 1600. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen. Losung. Behufs Durchführung der Losung im Jahre 1894 im Stellungsbezirke Steyr (Land) in Gemäßheit der §§ 32—34 der Wehrvorschriften, I. Theil, finde ich Nachstehendes an¬ zuordnen: An der Losung haben sich alle zuständigen Stellungs¬ pflichtigen des Geburtsjahres 1873 zu betheiligen, welche nicht gemäß § 32, 3 der W.=V., von der Losung ausge nommen sind (Zöglinge der Militärbildungsanstalten, in Heere Dienende und die gänzlich Unbekannten). Zur Losung, bei welcher sich die Herren Gemeinde¬ Vorsteher oder deren Stellvertreter nach § 34, P. 1 der W.=V., I. Theil, nach Belieben betheiligen können (nich müssen), hat jedermann freien Zutritt; den Eltern und Vor mündern der zur Losung Berufenen gebürt jedoch der Vor¬ zug, woferne der Versammlungsort nicht für alle Per sonen reicht. Den Stellungspflichtigen steht die persönliche Betheili¬ gung am Losungsacte frei; wenn der Aufgerufene nicht selbst das Los ziehen will oder nicht anwesend ist, zieht dessen Stellvertreter oder ein anderer, den der Leiter der Losung hiezu bestimmt, das Los anf Das gezogene Los ist für den Stellungspflichtiger während der ganzen Dauer der Stellungspflicht, daher auch in den höheren Altersclassen giltig, soferne er nicht der Be handlung außer der Alterselasse und Losreihe unterliegt. Die Losung findet am Donnerstag den 7 22. Februar l. J. im Amtsgebäude der k. k. Be¬ zirkshauptmannschaft Steyr statt und wird der Beginn dieser Amtshandlung auf halb 9 Uhr vormittags festgestellt Die Gemeinde=Vorsiehungen haben dies sofort durch Anschlag an der Amtstafel und sonst in ortsüblicher Weise zu verlautbaren. Jene Gemeinden, welche sich bei der Losung durch einen Vertreter nicht selbst betheiligen, wollen ein Verzeich nis der Namen der in der I. Altersclasse zuständigen Stel lungspflichtigen zur Losung hieher einsenden, worauf den¬ selben sodann die gezogenen Losnummern von hier aus be¬ kannt gegeben werden können. Steyr, den 1. Februar 1894. Z. 1464. An sämmtsiche Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Strenge Beachtung des Bogelschutz=Gesetzes. Der Centralausschufs der k. k. oberöst. Landwirtschafts¬ Gesellschaft in Linz hat an die hohe k. k. Statthalterei das Ersuchen gestellt, dahin zu wirken, dass der Vogelfang unt die Tödtung der für die Bodencultur nützlichen Vögel ver hindert werde, und zur Erreichung der Abhilfe dieses schäd¬ lichen Gebarens die Bestimmungen des Vogelschutzgesetzes für Oberösterreich zur strengen Durchführung gelangen. Im Hinblicke auf die mitunter große Schädigung der Bodencultur und insbesondere des Obstbaues durch die Nichtbefolgung des Vogelschutzgesetzes werden infolge Er¬ lasses der hohen k. k. oberösterr. Statthalterei in Linz vom 19. Jänner l. J., Z. 630/I, die Gemeinde=Vorstehungen, die k. k. Gendarmerie=Posten= Commanden und die Jagd¬ Forst= und Feldschutz Organe aufgefordert, die genaue Durch¬ führung der Bestimmungen des Gesetzes vom 30. April 1870 L.=G.=Bl. Nr. 24, zu überwachen und jede wahrgenommene Uebertretung der zum Vogelschutze getroffenen Anordnungen zu ahnden, beziehungsweise der Gemeindebehörde zur An¬ zeige zu bringen Steyr, 29. Jänner 1894 Z. 1440. An die Gemeinde- Vorstehungen. Kundmachung der Landsturm=Verzeichnisse. Gemäß § 8, Punkt 22 der Landsturm=Organisations¬ Vorschriften werden den Gemeinde=Vorstehungen mit diesem Amtsblatte die hieramts überprüften Verzeichnisse der im Jahre 1875 geborenen, einheimischen Landsturmpflichtigen und das Verzeichnis der gänzlich Unbekannten sammt allen Beilagen mit dem Auftrage übersendet, dieselben durch acht Tage aufzulegen und dies durch Anschlag auf der Ge meindeamtstafel und dort üblichen Weise allgemein zu ver¬ lautbaren Nach Ablauf des Auflagetermines sind die beiden Ver¬ zeichnisse sofort wieder anher vorzulegen, und zwar zuver¬ lässlich bis 12. Februar 1894. Steyr, den 27. Jänner 1894.

2 Z. 1413. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und ortsüblichen Verlautbarung. Z. 1000/II. Kundmachung betreffent das Verbot der Einfuhr und Durchfuhr von Klauen thieren aus der Schweiz nach und durch Oberösterreich. Wegen des ausgebreiteten Bestandes der Maul= und Klauenseuche in der Schweiz, und mit Rücksicht auf den Um¬ stand, dass diese Seuche wiederholt in der letzten Zeit nach anderen Ländern von dort aus verschleppt wurde, findet die k. k. Statthalterei die Ein= und Durchfuhr von Klauenthieren (Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen) aus der Schweiz nach und durch Oberösterreich bis auf weiteres zu verbieten. Dieses Verbot tritt mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Kraft und werden Uebertretungen desselben nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Ma¬ 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51) geahndet. Linz, am 25. Jänner 1894. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, den 29. Jänner 1894. Z. 1466. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Nachstehend wird den Gemeinde= Vorstehungen eine vom k. u. k. Ergänzungsbezirks=Commando Nr. 14 in Linz anher gelangte Concurs=Ausschreibung des k. u. k. 14. Corps¬ Commandos in Innsbruck zur Besetzung eines erledigten Theresianischen Militärwaisen=Stiftungsplatzes für Mädchen zur entsprechenden Verlautbarung mitgetheilt. Steyr, am 31. Jänner 1894. Concurs=Ausschreibung. Vom k. und k. 14. Corpscommando in Innsbruck wird zur Besetzung eines erledigten Theresianischen Militär¬ waisen= Stiftungsplatzes für Mädchen der Concurs aus¬ geschrieben Die Stiftung besteht in jährlichen 30 Gulden, wird in halbjährigen, decursiven Raten vom oberösterreichischer Landesausschusse erfolgt und erlischt das Bezugsrecht mi dem vollendeten 15. Lebensjahre Anspruch auf diese Stiftung hat eine mittellose Mi litärwaise, welche durch eine Urkunde nachzuweisen vermag dass der Vater einmal dem activen Verbande der Wehrmacht angehört, in einer Gemeinde des Landes Oberösterreich ihr Heimatsrecht, oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohnsitz hat und im Alter von 7 bis 10 Jahren steht Mütter oder Vormünder, welche sich für ihre Waisen um diese Stiftung bewerben, haben die Gesuche mit dem Taufscheine des Mädchens, dem Armuts=Zeugnisse, Impfungs¬ Zeugnisse und dem letzten Schulzeugnisse zu belegen und an¬ zugeben, ob und welche anderweitige Unterstützung die Waise vom Staate oder aus einem anderen Fonde bezieht. Diese Gesuche sind bis längstens 20. Februar 1894 beim k. und k. Ergänzungs=Bezirks=Commando Nr. 14 in Linz oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen; später ein¬ langende Gesuche können nicht berücksichtigt werden Innsbruck im Jänner 1894. Z. 1412. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Landsturmpflichtigen Cyrill Sikora. Die k. k. Bezirkshauptmannschaft Perg hat mit Bericht vom 11. Jänner 1894, Z. 142, um Ausforschung des im Jahre 1874 in Bodendorf als Sohn des Johann Sikora, Eisenbahnarbeiters, und der Katharina Sikora, geborenen Khottik, zur Welt gekommenen, landsturmpflichtigen Cyrill Sikora, welcher angeblich als Bahnbauarbeiter beschäftig sein soll, angesucht. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k Gendarmerie= Posten=Commanden zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 19. Jänner 1894, Z. 751/IV, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachsorschungen nach dem Genannten, und zwar insbeson¬ dere in der Richtung zu pflegen, ob derselbe nicht etwa in einem Verzeichnisse der Landsturmpflichtigen aufscheint, oder gestorben ist. Ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 1. Mai 1894 anher zu berichten. Steyr, am 29. Jänner 1894. Z. 1182. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Berpflegskosten in den Spitälern Dalmatiens. Zufolge der Note der k. k. dalmatinischen Statthalterei in Zara vom 1. Jänner 1894, Z. 45/V, sind für das Jahr 1894 für Pflege und Unterhalt kranker oder irrer Ange¬ höriger anderer Provinzen der Monarchie oder Ausländer dann von Häftlingen, Schüblingen und Wöchnerinnen an täglichen Taxen zu vergüten: 71 kr. im Spitale von Zara, 74 kr. im Spitale von Sebenico, 66 kr. im Spitale von Spalato, 82 kr. im Spitale von Ragusa, 69 kr. in der Irrenanstalt von Sebenico Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen laut Er¬ lasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 13. d. M., Z. 412/II, in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 23. Jänner 1894. Z. 1414. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Berpflegskosten in den Spitälern Schlesiens. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 20. d. M., Z. 974/II, bringe ich das Verzeichnis der

für das Jahr 1894 in den öffentlichen Krankenanstalten Schlesiens festgesetzten Verpflegsgebüren zur Kenntnisnahme 1. Schlesische Landes=Irrenanstalt in Troppau, Verpflegstaxe: I. Classe 3 fl. 50 kr., II. 1 fl. 80 kr., III. 1 fl. 05 kr. 2. Dr. Heidrich'sches Allgemeines Krankenhaus in Troppau, Verpflegstaxe I. Classe 3 fl., II. 1 fl. 30 kr., III. 92 kr. die Verpflegstaxe II. Classe gilt rücksichtlich der Geisteskranken — als Verpflegstaxe III. Classe 3. Allgemeines öffentliches Krankenhaus in Freudenthal, Verpflegstaxe: I. Classe 2 fl. 40 kr., U. 1 fl. 50 kr., III. 80 kr.; für Kinder unter 11 Jahren beträgt die Taxe in der III. Verpflegsclasse 50 kr. — 4. All¬ gemeines öffentliches Krankenhaus der evangelischen Ge¬ meinde in Teschen, Verpflegstaxe: I. Classe 3 fl. 50 kr., II. 2 fl., III. 86 kr.; für Kinder unter 11 Jahren beträgt — 5. Kaiser die Taxe in der III. Verpflegsclasse 50 kr. Franz Josef=Spital in Bielitz, Verpflegstaxe: I. Classe 3 fl. 50 kr. II. 90 kr.; für Kinder unter 11 Jahren beträgt die Taxt in der II. Verpflegsclasse 50 kr. — 6. Nothspital für Typhus¬ — kranke in Troppau, Verpflegstaxe: III. Classe 80 kr. 7. Rothspital für Blatternkranke in Troppau, Verpflegstaxe: III. Classe 80 kr. Steyr, 30. Jänner 1894. Z. 1415. An sämmtliche Gemeinde=Verstehungen. Verpflegstaxen im Spitale zu Melk. Laut der Note der k. k. niederösterreichischen Statt¬ halterei in Wien vom 17. Jänner 1894, Z. 787, hat der niederösterreichische Landesausschuss im Einvernehmen mit der k. k. niederösterreichischen Statthalterei die für das Allge¬ meine öffentliche Krankenhaus in Melk per Kopf und Tag festgesetzte Verpflegsgebür vom 1. Jänner 1894 angefangen auf 90 kr. erhöhl Hievon werden die Gemeinde= Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 22. d. M., 1061/II, in die Kenntnis gesetzt. Z. Steyr, am 30. Jänner 1894. Z. 1416. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Berpflegstaxen im Spitale zu Krems. Laut der Note der k. k. niederösterr. Statthalterei in Wien vom 17. Jänner 1894, Z. 1593, hat der niederösterr Landesausschuss im Einvernehmen mit der k. k. niederösterr. Statthalterei die für das Allgemeine öffentliche Krankenhaus in Krems per Kopf und Tag festgesetzte Verpflegsgebür vom 3 1. Juli 1893 angefangen, und zwar vorläufig für die Zeit bis 31. December 1895 auf 85 kr. erhöht. Hievon setze ich die Gemeinde = Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 22. d. M., Z. 1061/II, in Kenntnis Steyr, den 30. Jänner 1894. Sammlungs=Ergebnis. Für die am 3. November v. J. durch Brand zu Scha¬ den gekommenen Bewohner des Marktes Tamsweg im Her¬ zogthume Salzburg ist in den hierbezirkigen Gemeinden ein Sammlungs = Erträgnis von 240 fl. 99 kr. erzielt worden, und zwar in: Sierning 31 fl. 7 kr., Bad Hall 30 fl. 33 kr., Gleink 17 fl., Markt Kremsmünster 15 fl., St. Ulrich 10 fl. 50 kr., Weyer 10 fl., Ternberg 9 fl. 87 kr., Neu¬ hofen 9 fl., Losenstein 8 fl., Allhaming 6 fl. 55 kr., Ried 5 fl. 84 kr., Großraming 5 fl. 65 kr., Pucking 5 fl. 60 kr., Garften 5 fl. 55 kr., Neustift 5 fl. 52 kr., Pfarrkirchen 5 fl. 20 kr., Aschach 5 fl., Eberstallzell 5 fl., Gaflenz 5 fl., Kremsmünster Land 5 fl., Losensteinleiten 5 fl., Rohr 5 fl. Sipbachzell 5 fl., Thanstetten 5 fl., Wartberg 5 fl., Lausa 4 fl., Piberbach 4 fl., St. Marien 3 fl., Kematen 2 fl. 50 kr., Weiskirchen 1 fl. 81 kr., zusammen obige 240 fl. 99 kr., welche im Wege des hohen k. k. oberösterr. Statthalterei¬ Präsidiums ihrer Bestimmung zugeführt wurden. Indem den Gemeinde=Vorstehungen der Empfang des bezeichneten Sammlungsbetrages hiemit bestätigt wird, wird denselben zugleich im Namen der Beschädigten der Dank hiefür ausgesprochen. Steyr, den 31. Jänner 1894. Druckfehlerberichtigung. Im Amtsblatte Nr. 4, auf Seite 2, Spalte 2, Zeile hat es statt Dummkollerung „Dumkoller und“ zu heißen. 19, Steyr, am 1. Februar 1894. Amtserinnerung. Jene Gemeinde=Vorstehungen, welche mit der Vorlage der Ausweise zum Veterinär=Jahresberichte im Rückstande sind, haben dieselben binnen acht Tagen zuversichtlich anher zu überreichen. Steyr, 1. Februar 1894. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Redaetion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchbruckerei in Steyr.

Buchdruckerei und Lithographie von Emil Haas & Cie. in Steyr, Grünmarkt Nr. 7 Daselbst Lager aller Drucksorten zu den Wehrvorschriften und zum Landsturmgesetz. Aufenthalts=Anzeigen von Landsturmpflichtigen. Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht¬ active Mannschaft der Landwehr (Muster XII zu § 17, III. Theil). Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine (Muster 13 zu § 17) Auszug aus der Tauf= (Geburts=) Matrikel. (Muster 1 zu § 15.) Auszug aus der Sterbe=Matrikel (Muster 2 zu § 15). Auszug aus der Sterbe=Matrikel über die in der eigenen Tauf=(Geburts=) Matrikel nicht verzeichneten Knaben (Muster 4 zu § 15). Bescheinigung (Muster 5 zu § 23) Empfangscheine über Militärtaxbemessungs=Erkenntnis. Empfangs=Bestätigung über die Zustellung der Stellungs=Vorladung Erhebungsbogen zum Reclamations=Acte bezüglich der Stellung. Erhebung der Verhältnisse des nachgenannten Militär¬ taxpflichtigen, eventuell des Subsidiartaxpflichtigen behufs Bemessung der Militärtaxe für das Jahr. Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 3, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 10, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster IX, III. Theil, Anhang) Kundmachung betreffend die Meldung der Stellungs¬ pflichtigen. Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VII zu § 15, Anhang) Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Muster 8 zu § 15). Leumunds= Zeugnisse. Protokoll betreff Abstellungs=Bewilligungs=Ertheilung. Nachweisung über die Kosten der Stellung. Namen=Register zum Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VIII, III. Theil, Anhang). Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 9, III. Theil). Schreiben von Gemeinde=Vorstehungen, ob Fraglicher, welcher landsturmpflichtig, im Stellungsverzeichnisse aufgenommen, oder ob Anstände. Sturmrollen = Auszug. 25 Sturmrolle. Summarische Nachweisung über die verfügbaren, militärisch nicht ausgebildeten landsturmpflichtigen Professionisten (Beilage 29 zu § 25). Unentbehrlichkeits=Zeugnis. Verzeichnis der graduierten Aerzte, welche landsturm¬ pflichtig (Beilage 23 zum § 25) Verzeichnis der Militärtaxpflichtigen. Verzeichnis der landsturmpflichtigen Mitglieder Verzeichnis der in der Gemeinde heimatsberechtigten, im Jahre 3 geborenen Stellungspflichtigen. (Muster 6 zu § 24.) Verzeichnis der zur Stellung gelangenden fremden 1191Stellungspflichtigen. (Muster 7 zu S 24.) Verzeichnis der gänzlich Unbekannten. (Muster 8 zu § 24.)sch #2 #nn Vorladung zur Stellung. Vormerkbuch über die Abwesenden (für Gemeinden oder für Stellungsbezirke). (Muster 21 zu § 109.) Protokoll betreff Abstellungs=Bewilligungs=Ertheilung.

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