Amtsblatt 1894/3 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 18. Jänner 1894

Amts-Blatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Skeyr. Nr.3. Steyr, am 18. Jänner. 1894. Z. 95/B.=Sch.=R. Amtserinnerung. Der k. k. Bezirksschulrath Steyr gewährt hiemit jenen Mitgliedern des Zweiglehrervereines Steyr, welche der Lehrerversammlung am 1. Februar l. J. beiwohnen wollen den hiefür erforderlichen Urlaub Steyr, 18. Jänner 1894. Z. 47/B.=Sch.=R. Amtserinnerung. Der k. k. Bezirksschulrath ertheilt hiemit jenen Mit gliedern des Zweiglehrervereines Sierning, welche die am 3. Februar l. J., 10 Uhr vormittags, in Sierning statt¬ findenden Lehrer=Versammlung besuchen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Steyr, 12. Jänner 1894. Z. 84/ B.=Sch.=R. Amtserinnerung. Der k. k. Bezirksschulrath ertheilt hiemit jenen Lehr¬ personen des Zweiglehrervereines Weyer, welche der Lehrer¬ Versammlung am 10. Februar beiwohnen wollen, den hiefür erforderlichen Urlaub. Steyr, am 16. Jänner 1894. Z. 16.294, An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Das hohe kaiserlich=königliche Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 1. December 1893, Z. 29.586, die nach § 9 des Gesetzes vom 10. Juni 1869 (R.=G.=Bl. Nr. 113), von den Gemeinden für das Reichsgesetzblatt zu leistende Vergütung für den Jahrgang 1894 mit dem Be¬ trage pr. 2 fl., d. i. Zwei Gulden österr. Währg. pr. Exem¬ plar bestimmt Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge hohen Statthalterei =Erlasses vom 18. December 1893 Z. 18.461/VII, mit der Aufforderung in die Kenntnis ge¬ setzt, diesen Betrag mittelst Gegenschein nach dem mit dem hierämtl. Erlasse vom 27. December 1892, Z. 14.976, mit¬ getheilten Formulare binnen acht Tagen anherzusenden. Steyr, den 17. Jänner 1894. Z. 818. An die Gemeinde=Vorstehungen. Schurfbewilligung. Zufolge Note des k. k. Revierbergamtes Wels vom 14. December v. J., Z. 2349, wurde dem Herrn Professor Dr. G. A. Koch, kais. Rath in Wien, I., Johannesgasse 18, über dessen Gesuch de präsentato 14. December 1893, Z. 2349, hiemit die Bewilligung ertheilt, im Erzherzogthume Oberösterreich mit Ausschlufs der Grenzgemeinden und des Reservatgebietes für Hall, nach den Bestimmungen des all¬ gemeinen Berggesetzes vom 23. Mai 1854 auf die Dauer Eines Jahres vom heutigen Tage, d. i. bis 14. December 1894, zu schürfen. Das Schurfgebiet umfasst das Kronland Oberösterreich mit Ausschluss der Grenzgemeinden und des Reservatgebietes für Hall. Hievon setze ich die Gemeinde= Vorstehungen in die Kenntnis. Steyr, am 16. Jänner 1894. Z. 288. Au sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchenausweis in der Berichtsperiode vom 26. December 1893 bis 2. Jänner 1894. Rothlauf der Schweine. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Ried: Gemeinde Andrichsfurth, Ortschaft Irger Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Zell am Petten¬ Ortschaft Heinrichsberg. fürst, Steyr, 9. Jänner 1894.

2 Z. 494. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Berpflegskosten im Linzer allgemeinen Krankenhause. Der oberösterr. Landesausschuss hat die Erhöhung der Verpflegsgebüren des allgemeinen öffentlichen Krankenhauses in Linz, und zwar für die III. Verpflegsclasse von 85 kr. auf 1 fl. und für die I. Verpflegsclasse von 2 fl. auf 2 fl. 75 kr. per Kopf und Tag vom 1. Jänner 1894 an, genehmigt. Die hohe k. k. Statthalterei in Linz hat laut hohem Erlasse vom 4. d. M., Z. 19.680/II, dieser Verpflegskosten¬ Erhöhung zugestimmt. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen in Kennt¬ nis gesetzt. Steyr, den 17. Jänner 1894. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Buchdruckeret und Zithographie von Emn Haas & Cie. in Steyr, Grunmarkt Alr.7 Daselbst Lager aller Drucksorten zu den Wehrvorschriften und zum Landsturmgesetz. Aufenthalts=Anzeigen von Landsturmpflichtigen. Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht¬ active Mannschaft der Landwehr (Muster XII zu § 17, III. Theil). Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine (Muster 13 zu § 17). Auszug aus der Tauf=(Geburts=) Matrikel. (Muster 1 zu § 15. Auszug aus der Sterbe=Matrikel (Muster 2 zu § 15). Auszug aus der Sterbe=Matrikel über die in der eigenen Tauf=(Geburts=) Matrikel nicht verzeichneten § 15). Knaben (Muster 4 zu Bescheinigung (Muster 5 zu§ 23) Empfangscheine über Militärtaxbemessungs=Erkenntnis. Empfangs=Bestätigung über die Zustellung der Stellungs=Vorladung. Erhebungsbogen zum Reclamations=Acte bezüglich der Stellung. Erhebung der Verhältnisse des nachgenannten Militär¬ taxpflichtigen, eventuell des Subsidiartaxpflichtigen behufs Bemessung der Militärtaxe für das Jahr. Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 3, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 10, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster IX, III. Theil, Anhang). Kundmachung betreffend die Meldung der Stellungs¬ pflichtigen Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VII zu § 15, Anhang) Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Muster 8 zu § 15). Nachweisung über die Kosten der Stellung, Namen=Register zum Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VIII, III. Theil, Anhang). Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 9, III. Theil). Schreiben von Gemeinde=Vorstehungen, ob Fraglicher, welcher landsturmpflichtig, im Stellungsverzeichnisse aufgenommen, oder ob Anstände. Sturmrollen=Auszug. Sturmrolle. Summarische Nachweisung über die verfügharen, militärisch nicht ausgebildeten landsturmpflichtigen Professionisten (Beilage 29 zu § 25). Unentbebrlichkeits= Zeugnis. Verzeichnis der graduierten Aerzte, welche landsturm¬ pflichtig (Beilage 23 zum § 25) Verzeichnis der Militärtaxpflichtigen. Verzeichnis der landsturmpflichtigen Mitglieder Verzeichnis der in der Gemeinde heimatsberechtigten, geborenen Stellungspflichtigen. im Jahre — * * (Muster 6 zu § 24. Verzeichnis der zur Stellung gelangenden fremden Stellungspflichtigen. (Muster 7 zu § 24.) Verzeichnis der gänzlich Unbekannten. (Muster 8 zu § 24.) Vorladung zur Stellung. Vormerkbuch über die Abwesenden (für Gemeinden oder für Stellungsbezirke). (Muster 21 zu § 109.) Leumunds= Zeugnisse. Protokoll betreff Abstellungs=Bewilligungs=Ertheilung. Vorführungsliste der stellungspflichtigen Wehrpflichtigen. Juudg 6 Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmanuschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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