Amtsblatt 1894/2 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 11. Jänner 1894

Amts-Blatt der k. 6. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 2. Steyr, am 11. Jänner. 1894. Z. 20/B.=Sch.=R. Amtserinnerung. Der k. k. Bezirksschulrath ertheilt jenen Lehrpersonen welche der am 20. Jänner l. J. in Kremsmünster statt¬ findenden Versammlung des Zweig=Lehrer=Vereines Krems münster beiwohnen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Steyr, am 9. Jänner 1894. Z. 177. An die Gemeinde=Vorstehungen. Biehstand=Erhebung behufs Biehsalz=Repartition Infolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 27. December 1893, Z. 31.309, und hohen Statthalterei =Erlasses vom 1. Jänner l. J., Z. 19.670/I werden die Gemeinde=Vorstehungen angewiesen, die gemäß § 18 resp. § 3 der zur Vollziehung des Gesetzes vom 30. März 1893, R.=G.=Bl. Nr. 65, erlassenen Verordnung vom 20. December 1893, R.=G.=Bl. Nr. 176, die zum Zwecke der individuellen Viehsalz=Repartition erforderliche Erhebung des Viehstandes der Landwirte in ihren Gemeinde¬ gebieten unverzüglich vornehmen; das die gedachte Durch führungs=Verordnung enthaltende Stück des Reichsgesetz sämmtlichen Gemeinden übersendet blattes ist bereits worden Schließlich wird bemerkt, dass laut der an das hohe I. k. Ministerium des Innern gelangten Note des hohen k. k. Finanzministeriums vom 20. December 1893, Z. 50.997 die k. k. Finanzwache im Wege der k. k. Finanz=Landes¬ behörden angewiesen wurde, soweit dies ohne Beirrung der sonstigen Dienstesobliegenheiten der Finanzwache=Organ nur thunlich erscheint— die Gemeinde=Vorstände bei der gemäß § 3 resp. 6 und 8 vorerwähnter Verordnung von diesen vorzunehmenden „individuellen Viehsalz=Repartition“ resp. bei der Verfassung des diesfalls vorgeschriebenen „Vieh salzvertheilungs=Registers“ sowie auch der Viehsalz=Bestellun¬ gen und Consignationen zu unterstützen. Steyr, den 5. Jänner 1894 Z. 283. An die Gemeinde- Vorstetungen. Erleichterung bei Hinausgabe ärarischer Pferde. Das hohe k. k. Ministerium für Landesvertheidigung fand mit dem Erlasse Nr. 24.697 und 6026/IV vom 11. De cember 1893 zur Entlastung der Pferdebenützer und in Absicht auf Propagierung der Pferde=Hinausgabe zu ge statten, dass es bei den im § 5:g der Bedingungen, unter welchen die Hinausgabe der Dienstpferde in die Privat benützung erfolgt, vorgedachten Amtshandlungen von der Beibringung besonderer legalisierter Vollmachten abzukom¬ men habe, und das vom betreffenden Bevollmächtigten mit¬ ubringende Pferde=Controlbuch als zureichende Legitimation für denselben angesehen werde. Dies wird infolge Note des k. k. Landwehr=Dragoner¬ Regiments=Cadre Nr. 3 in Wels vom 4. Jänner l. J., Z. 1786, mit dem Auftrage bekanntgegeben, hievon jeden Pferdebesitzer in geeigneter Weise in Kenntnis zu setzen. Steyr, den 7. Jänner 1894. 16.239 3. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Influenza=Epidemie betreffend. Im Nachhange zum hierämtl. Erlasse vom 19. v. M. Z. 15.829, werden die Gemeinde=Vorstehungen beauftragt von den dortigen Herren Aerzten einen Ausweis über die während der Influenza=Epidemie behandelten Kranken, und zwar mit Angabe der Zahl der Erkrankten und Gestorbe¬ nen (Männer, Weiber und Kinder) abzuverlangen und bis 15. d. M. anher vorzulegen. Steyr, am 9. Jänner 1894. Z. 16.295. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden. Ausforschung des Stellungspflichtigen Leopold Wessely. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat laut Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 24. Decembei 1893, Z. 19.313/IV, um die Veranlassung der Ausfor¬ schung des im Jahre 1872 in Hreptschein geborenen, in Horka im Bezirke Olmütz heimatberechtigten, stellungspflich tigen Leopold Wessely, Sohnes der Eheleute Franz Wessely, Inwohners in Kreptschein, und der Maria Wessely, geb. Pané, angesucht

2 Leopold Wessely hat vor einigen Jahren sein Eltern¬ haus verlassen, die Eltern können seinen gegenwärtigen Auf¬ enthaltsort nicht angeben, da sie schon längere Zeit keine Nachricht von ihm erhalten haben. Die vorhandenen Briefe an dieselben, sowie an seine ehemalige Geliebte Marie Spec, geben meist Orte in Krain als Arbeitsorte an, namentlich wird als solcher, die Josefsthaler Papierfabrik bei Salloch in Krain und Smarje bei Laibach, woselbst der Stellungs¬ pflichtige beim Eisenbahnbau beschäftigt gewesen sein soll¬ genannt Auffallend ist, dass Leopold Wessely die Zusendung von Briefen meist unter fremden Namen, wie Josef Nöhrer, Josef Nerer, Giuseppe Nerer, Josef Eller — verlangt. Auch in Istrien, und zwar in Plavia scheint er längere Zeit ge¬ wesen zu sein. Derselbe ist geleruter Zimmermann und besitzt ein auf — seinen Namen lautendes, von der Gemeinde Kreptschein sub 26. October 1889, Z. 105, ausgestelltes Arbeitsbuch. Nach der Beschreibung der Eltern ist der Genannte von großer Statur, starkem Körperbaue, hat längliches Gesicht, gebogene Nase, lichtgraue Augen, dunkelbraune Haare und dürfte derzeit einen Vollbart tragen. Er spricht heutsch und böhmisch und dürfte auch der slovenischen Sprache ziemlich mächtig sein. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gesiorben ist. Ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 1. April 1894 anher zu berichten. Steyr, den 30. December 1893. # 8# Z. 8. Concurs=Ausschreibung. M Vom k. und k. 14. Corps=Commando in Innsbruck wird zur Besetzung eines erledigten Theresian'schen Militärwaisen = Stiftungsplatzes für Mädchen der Concurs ausgeschrieben. Die Stiftung besteht in jährlichen 30 Gulden, wird in halbjährigen decursiven Raten vom oberösterreichischen Landesausschusse erfolgt und erlischt das Bezugsrecht mit dem vollendeten 15. Lebensjahre. Anspruch auf diese Stiftung hat eine mittellose Militär¬ Waise, welche durch eine Urkunde nachzuweisen vermag, dass der Vater einmal dem activen Verbande der Wehrmacht angehört, in einer Gemeinde des Landes Oberösterreich ihr Heimatsrecht, oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohnsitz hat, und im Alter von 7 bis 10 Jahren steht. Mütter oder Vormünder, welche sich für ihre Waisen um diese Stiftung bewerben, haben die Gesuche mit dem Taufscheine des Mädchens, dem Armuts= Zeugnisse, Im¬ pfungs=Zeugnisse und dem letzten Schulzeugnisse zu belegen und anzugeben, ob und welche anderweitige Unierstützung die Waise vom Staate oder aus einem anderen Fonde bezieht. Diese Gesuche sind bis längstens 18. Februar 1894 beim k. und k. Ergänzungs=Bezirks=Commando Nr. 14 in Linz oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen; später ein¬ langende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Innsbruck im December 1893. Steyr, 5. Jänner 1894. Z. 16.355. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchenausweis in der Berichtsperiode vom 17.December bis 26. December 1893. Rothlauf der Schweine. 1. Bezirk Ried: Gemeinde Andrichsfurth, Ortschaft Irger; Gemeinde und Stadt Ried. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Zell am Petten¬ Ortschaft Heinrichsberg. fürst, Steyr, 4. Jänner 1894. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Ehrenbürger=Diplome sowie jede Art Adressen, Anerkennungs= und Dankschreiben 2c. in schönster kalligraphischer Ausführung liefert billigst die Haas'sche Buchdruckerei und Lithographie, Steyr, Grünmarkt Nr. 7. Gut gummierte Siegelmarken für die löbl. Gemeindevorstehungen und Ortsschulräthe sind in obiger Buchdruckerei und Lithographie zu haben. Lager aller Gattungen Schuldrucksorten für löbl. Ortsschulräthe und Schulleitungen. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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