Amtsblatt 1894/1 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 4. Jänner 1894

Amts-Blatt der K. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 1. Steyr, am 4. Jänner. 1894. Z. 16.031. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Kundmachung betreffen die Waffenübungen der Laudwehr im Jahre 1894. Zufolge des Erlasses vom 16. Deeember 1893 Nr. 23.778 und 5782/IV, hat das hohe k. k. Ministerium für Landesvertheidigung hinsichtlich der im Jahre 1894 ir der Dauer von vier Wochen vorzunehmenden Waffenübun¬ gen Nachfolgendes angeordnet A. Bei den Landwehr=Fußtruppen hat je eine Vorwaffenübung, dann eine Hauptwaffenübung stattzufinden. ge¬ werden für die Einberufung in Aussicht Hiezu nommen a) Alle unmittelbar in die k. k. Landwehr Eingereihten der Assentjahrgänge 1893, 1890, 1888, 1886, 1884 und 1882; betreff der drei letztbezeichneten Jahr¬ gänge, mit Ausnahme jener Mannschaft, bei welcher die Gesammtdauer der bisher abgeleisteten Waffen¬ übungen 16 Wochen übersteigt; der aus der Reserve des Heeres in die Landwehr über¬ b) setzte Assentjahrgang 1883; weiters von den nachstehenden Assenljahrgängen, und zwar: C) 1892 und 1891 jene unmittelbar Eingereihten, bei welchen die Gesammtdauer der bis jetzt abgeleisteten Waffenübungen 8 1889 und 1887 jene, bei welchen dieselbe 12, 1885 und 1883 jene, bei welchen diese 16 Wochen nicht übersteigt; die Assentjahrgänge 1893, 1890 und 1887 der Ersatz¬ d) Reserve der k. k. Landwehr, betreff der letztbezeichneten Jahrgänge mit Ausnahme jener, bei welchen die Ge sammtdauer der bis jetzt abgeleisteten Waffenübungen 8 Wochen übersteigt, ferner von den Assentjahrgängen 1891 und 1892 jene, welche noch keiner Waffenübung beigezogen worden sind. B. Berittene Landwehr=Truppen. Bei der Landwehr=Cavallerie sind im Jahre 1894 zur Waffenübung in erster Linie die nicht active Mannschaft des Assentjahrganges 1883 und nach Bedarf auch solche Leute des Assentjahrganges 1882 heranzuziehen, welche eine oder mehrere der gesetzlich vorgeschriebenen Waffenübungen in der Reserve des Heeres, beziehungsweise in der Landwehr, aus was immer für Ursachen nicht abgeleistet haben. Die Einberufung der unmittelbar aus der Landwehr hervorgegangenen Dragoner und Uhlanen (Füßler), dann der nicht activen Mannschaft der Landesschützen zu Pferd und jene der berittenen Schützen in Dalmatien, ist wie bei den Landwehr=Fußtruppen. Linz, am 21. December 1893. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, den 27. December 1893. Z. 16.176. An die Gemeinde=Vorstehungen. Vorlage des Ausweises zum Jahres=Sanitätsberichte pro 1893. Ueber Ansuchen des österreichischen Vereines gegen Trunksucht, zum Zwecke der Herstellung eines aus glaub¬ würdigen Ziffern zusammenzustellenden Gesammtbildes über den Stand des von dem Obersten Sanitätsrathe mit Recht als „das größte sociale Uebel“ bezeichneten Alkoho¬ lismus hat die hohe k. k. Statthalterei in Linz laut Erlasses vom 16. December 1893, Z. 18.841/V, sich veranlasst ge¬ unden anzuordnen, dass behufs der Aufnahme in den nächsten Jahressanitätsbericht nach dem Muster der folgenden Tabelle Verzeichnisse über die in den Gemeinden als Brant¬ weintrinker notorisch bekannten, durch ihre Leidenschaft Aergernis erregenden Individuen angelegt werden. Diese ausgefüllten Tabellen eventuell Fehlanzeigen sind dem bis 15. Jänner 1894 zuversichtlich anher vorzulegenden Ausweise zum Jahres=Sanitäts¬ berichtes pro 1893 anzuschließen. Zugleich wird erinnert, dass die entsprechenden Druck¬ sorten durch die Haas'sche Druckerei in Steyr zu beziehen sind. Steyr, am 28. December 1893. Verzeichnis der notorischen Brantweintrinker. Den Aite Dem Stande Der Bichit. 7 nach nach gung nack — 6 6 2 3 9 — 2 8 3 4 4 8 * 215 80 □ 6 — 2 5 7

2 1 8. An sämmtliche Gemeinde=Verstehungen. Die neue Arzneitaxe pro 1894. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 29. December 1893, Z. 19.660/V, gebe ich bekannt, dass die neue Arzneitaxe für das Jahr 1894 erschienen und durch die hiesigen Buchhandlungen zu beziehen ist. Demzufolge werden die Gemeinde=Vorstehungen be¬ auftragt, die dortigen Apotheker und die zur Führung von Hausapotheken berechtigten Aerzte, Wund= und Thierärzte an die Verpflichtung zu erinnern und alle Kranken¬ anstalten einzuladen, sich mit Exemplaren dieser Arznei¬ taxe zur genauen Darnachachtung zu versehen. Steyr, 2. Jänner 1894. Z. 15.987. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie= Posten=Commanden. Widerruf der Ausforschung des Stellungspflichtigen Adalbert Pflanzer. Die hohe k. k. Statthalterei in Linz hat mit dem Er¬ lasse vom 5. December 1893, Z. 18.299/IV, anher eröffnet, dass der mit dem hierämtlichen Erlasse vom 29. Juni 1893, Z. 8203 (Amtsblatt Nr. 27), zur Ausforschung beschriebene, stellungspflichtige, im Jahre 1867 geborene, in Kojetein im Bezirke Prerau heimatberechtigte Adalbert Pflanzer eruier worden ist Hiernach hat es von weiteren Nachforschungen nach dem Genannten abzukommen. Steyr, 30. December 1893. Z. 16.177. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Stellungspflichtigen Franz Zern Nedorost) Laut des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 13. December 1893, Z. 18.194/IV, kann weder der Aufenthalt noch die Zuständigkeit des heuer in der I. Alters¬ classe stellungspflichtigen Franz Zern (Nedorost) ermittel werden und sind alle über Ersuchen der k. k. Bezirkshaupt mannschaft Perg eingeleiteten Nachforschungen nach ihm er¬ folglos geblieben, weshalb von der k. k. Bezirkshauptmann¬ schaft Perg um die Veranlassung der Ausforschung er¬ sucht wird Franz Zern ist geboren am 24. Mai 1872 in Lungitz Nr. 25, Ortsgemeinde Bodendorf, Bezirk Perg, Pfarre Ried, als ein unehelicher Sohn der Katharina Zern, Tochter des Johann Zern, Zimmermannes zu Radonic, Kreis Budweis und der Anna, geborenen Wistdatgowa. Als Vater hat sich beim Taufacte eintragen lassen Franz Nedorost, Eisenbahn=Arbeiter, und zwar in Gegen wart des Pathen Franz Huxa, Wagnermeisters in der Bruckmühle, Pfarre St. Georgen, und des Zeugen Sebastian Griebler. Hievon werden die Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen ausgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis zum15. März 1894 anher zu berichten Steyr, am 28. December 1893. Z. 16.186. An sämmtliche Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Ausforschung des Stellungspflichtigen Leizor Moses Kätz. Die k. k. Statthalterei für Galizien hat laut Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 9. December 1893, Z. 25.814 und 5605 II b, um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1871 in Warez im Bezirke Sokal geborenen und dort heimatberech tigten, stellungspflichtigen Leizor Moses Katz angesucht. Der Genannte soll im September 1892 im Rudolfs¬ Spitale in Wien in Behandlung gestanden sein und nach her bis zum 13. October 1892 in Wien, Hernals, Herren¬ gasse Nr. 38, gewohnt haben. Hierauf hat er Wien verlassen und ist seitdem nich eruierbar. Die Personsbeschreibung desselben ist unbekannt. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie= Posten=Commanden zufolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 16. December 1893, Z. 18.898/IV, mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestor¬ ben ist. Ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 15. März 1894 anher mitzutheilen. Steyr, den 28. December 1893. Z. 16.175. An sämmtliche Gemeinde=Vorstenungen. Verpflegstaxen im Spitale zu Salzburg. Die k. k. Landesregierung in Salzburg hat (laut der Note vom 29. November 1893, Z. 10.563) über Antrag des Landesausschusses des Herzogthumes Salzburg genehmigt, dass die Verpflegstaxen im St. Johannsspitale zu Saizburg für das Jahr 1894 per Tag auf den Abtheilungen #it 96 kr. und für ein Extrazimmer mit 1 fl. 60 kr. belogen werden. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungenzufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 11. d. M., Z. 18.553/II, in Kenntnis gesitzt. Steyr, am 28. December 1893. Amtserinnerung. Um sicher zu sein, dass jeder Kaufmann und Krämer denh. d. Erlass vom 17. d. M., Z. 15.358, in Händen werden die Gemeinde=Vorstehungen beauftragt, die hat, Zahl der dortigen Handelsleute anher bekannt zu geben, den Betrag von je 3 Kreuzern von selben einzuheben und anher zu übermitteln, worauf sodann die betreffende Zahl an Exemplaren dorthin abgesendet werden wird. Steyr, 28. December 1893. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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