Amtsblatt 1893/52 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 28. Dezember 1893

Amts-HOkatt der k. k. Lezirkshauptmannschast 8teyr. Ur. FZ. Hteqr, am 28. December 1893. Z. IS3S>. Einladung M» Präimmerati»« auf da« Amtsblatt der k. k. Ke?irk»bauptma»nschaft Steyr für da« Jahr 1894. Mit I. Jänner 1894 beginnt der XI. Jahrgang des gedruckten, bezirkshauptmannschaftlichen Amtsblattes, welches wöchentlich einmal, und zwar jeden Donnerstag erscheint. Dasselbe wird die Verlautbarung geeigneter Zuschristen an die hochwürdigen Pfarrämter, allgemeine Erlässe an die Gemeinde-Vorstehungen, Ortsjchulräthe und Schulleitungen, Kundmachungen wichtiger, das öffentliche Interesse betref ­ fender Verordnungen und Jnstructionen und Ausforschungen enthalten Außerdem können in das Amtsblatt auch Kund ­ machungen anderer Behörden, sowie Inserate ausgenommen werden, soweit sie das öffentliche Interesse berühren. Der Pränumerationspreis hiefür beträgt ganzjährig 2 fl. SO kr., für einzelne Nummern ö kr. Die Expedition dieses Blattes erfolgt durch die HaaS'sche Buchdruckerei in Steyr. Ich lade zur Betheiligung hiemit ein und ersuche, die Pränumerations Erklärungen nebst den Pränumerativns- Beträgen ehebaldigst ander zu senden. Steyr, den 10. December 1893. Z. IS.988. Alt sämMlke Gemeillcke-NilMMgell. Sanctiauicrung de» Gesetzes über die Regelung des öffentlichen Sanitätsdienstes. Seine k. »uo k. Apostolische Majestät haben mit Aller ­ höchster Entschließung vom 22. September 1893 den vom Landtage des Erzherzogthumes Oesterreich ob der Enns be ­ schlossenen, beiden Gesetzentwürfen, betreffend die Regelung des Sanitätsdienstes in den Gemeinden »ud betreffend die Regelung ver Todten-Beschaugebüren, die Allerhöchste Sanc ­ tion allergnäbigst zu ertheilen geruht. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorftehungen infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalter« in Linz vom 19. d. M., Z. 18.K68/V, mit dem Bemerken in Kenntnis, dass die specielle» Weisungen zur Durchsührung dieser Gesetze dem ­ nächst werden erlassen werden. Steyr, den 2». December 1393. Z. 18.030. An die hochwürdigen Ufarrämter und die Gemeinde-Worstehungen. Baudenkmale. Nach einer im Wege de» k. k. Ministeriums sür Cul ­ tus und Unterricht an da» hohe k. !. Ministerium des In ­ ner» gelangten Mittheilung der k. k. Central - Commission sür Kunst- und historisch« Denkmale find allerorts zahlreiche mittelalterliche Mohnstätten und sonstige Baudenkmale vou historischer und künstlerischer Bedeutung verschwunden, ohne dass irgend ein Schritt zur Erhaltung derselbe» gemacht worden wäre. Nachdem die Zahl der mit dem Ehrenamts eines Con- servalors betrauten Personen keine große ist, so ist es den ­ selben nicht möglich, von allen bevorstehenden, baulichen Veränderungen durch eigene Wahrnehmung rechtzeitig Kennt ­ nis zu erlangen, und werden daher insolge Erlasses de» Herrn k. !. Ministers des Inner» oom 19. November 1893, Z. 3K59M.1., und hohen Statthalterei-Erlasse« vom 8. De ­ cember !. I., Z. 17.930/Il, die hochwürdigen Pfarrämter > nd die Gemeindc-Borstehungen eingeladen, den betreffenden Organen der Eentral-Commisswn das Vorhandensein eines Kunst- und historischen Denkmales rechtzeitig zur Kenntnis zu bringen oder hieher zu bertchie». Steyr, am 25. December 1893. Z. 1L.700. Nil ilik Gimem>lt> - BockcklMM. Berichtigung. Insolge des Erlasses oes hohen kollert, königl. Mini ­ steriums des Innern vom 1. December 1893, Z. 29.434, und Stalthalterei-ErlafseS vom 11. December l.J-, Z. 18.4S3/I, wird die mit dem hierämtl. Erlasse vom 1k. Oktober l. I-, Z. 12.839, Amtsblatt Nr. 42, angegebene B-stellungsadreffe de» „Führers aus den deutschen Wasserstraßen" wie solgt berichtigt: „Berlin, Berliner Lithographische» Institut, Pols- damerstraße HO." Steyr, 20. December 1893.

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