Amtsblatt 1893/51 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 21. Dezember 1893

Amts-WO kalt der k. k. Lezirkshauptmannschast 8leyr. Ur- 31. Steyr, am 21. December 1883. z. isrsi. Einladung Mr Pkänttmrrati*» auf da* Amtsblatt der k. k. jSe?irk«ba«ptma»aschaft Kteqr für da* Jahr 1884. Mit I. Jänner 1894 beginnt der XI. Jahrgang des gedruckten, bezirkrhauptmannschastlichen Amtsblattes, welches wöchentlich einmal, und zwar jeden Donnerstag erscheint. Dasselbe wird die Verlautbarung geeigneter Zuschriften an die hochwürdigen Pfarrämter, allgemeine Erlässe an die Gemeinde-Vorstehungen, Ortsschulräthe und Schulleitungen, Kundmachungen wichtiger, das öffentliche Interesse betref ­ fender Verordnungen und Jnstructionen und Ausforschungen enthalten. Außerdem können in das Amtsblatt auch Kund ­ machungen anderer Behörden, sowie Inserate ausgenommen werden, soweit sie das öffentliche Interesse berühren. Der PränumeratiouspreiS hicsür beträgt ganzjährig 2 sl. so kr., sür einzelne Nummern 5 kr. Die Expedition dieses Blattes erfolgt durch die Haas'jche Buchdruckerei in Steyr. Ich lade zur Betheiligung hiemit ein und ersuche, die PränumoralionS Erklärungen nebst den PränumerationS- Beträ -en ehetaldigst anher zu senden. Steyr, den 10. December 1898. Z. IS.8S8. An die hochwürdigen Pfarrämter und die Gemeinde - Jorstehungen. Zur Sammlung für Tamsweg. Zusolge der hiehergelangten „Ausrufes an edle Menschenfreunde" des Wohfthäftgkeitsausschusser in Toms ­ weg haben bei dem Brande in Tamsweg viele von den Hausbesitzern, welche zum größeren Theile mit nicht unbe ­ deutendem Schuld-nstande belastet sind, ihre ganze Habe verloren, ihre Wohnsiätten, ihre gewerblichen Betriebsanlagen, Stillungen, Scheune» mit allen eben eingeheimsten Ernte- vorräthen sind ausgebraunt, sie selbst auf die Wohlthätigkeit ihrer Mitbürger angewiesen und bei der bereits eingetretenen rauhen Jahreszeit auch an dem Wiederbstriebe ihrer Ge ­ schäfte aus längere Zeit hinaus gehindert. Auch eine größere Anzahl von ärmeren Wobnparteien und Dienstboten verloren ihre Einrichtungs- und Kleidungs ­ stücke, ihre Werkzeuge und sehen mit schweren Herzen dem harte» Winter entgegen. Im Nachhange zu dem hierämtlichen Erlasse vom L. December l. I., Z. 14.963, Amtsblatt Nr. 49, stelle ich daher an die hvchwürdigen Pfarrämter und die Gemeinde- Vorftehnngen die Bitte — dahin wirken zu wolle», dass das Ergebnis der Sammlung sich zn einem mSglichst ergiebigen gestalte. Steyr, am so. December 1893 Z. 1S.SW8. An sänlmMlk Äemeincke-Aorßeltnkgea ilks Gericktsbezirkes Ateyr. In richtiger Erkenntnis der großen Bedeutung der Lchr-Ersolge der I. I. Vereinigten Fachschule und Bersuchi- Anstatt in Steyr sür das Gewerbe, haben die acht Gemein ­ de» bei GerichtSbezirkeS Steyr seit Jahren sür mittellose Schüler dieser Anstatt aus dem gedachten Gerichtsbezneke zwei Stipendien von je so Guide» gewidmet. Der bisher zu diesem Zwecke geführte Fond ist erschöpft. Ueber Ersuchen der Direktion der vorerwähnten Fach ­ schule stell- ich »nu mit Beziehung aus den hierämti. Erlas» vom T August l. I., Z. 9L37, die Bitte, auch sür das Schuljahr 1893/94 einen Stipendienbetrag von WO Gulden zur Unterstützung würdiger und bedürftiger Schiller der An ­ stalt, welche in genanntem Bezirke zuständig oder geboren sind, bilde» zu wollen. ES würde für den Fall der Zu ­ stimmung der Gemeinden auf jede derselben der Betrog von IL sl. SO kr. tntsallen. Dieser Betrag wolle daher behusS Anlage nnv seiner- zeiliger Verleihung der Stipendien am Schlüsse des Schul ­ jahres binnen längstens 8 Wochen hieher übermittelt »erde». Steyr, am 18. December 1893 Z. IS.3S8. An sämmtliche Gemeinde-Iorkehungen u. k. k. Gendarmerie - Ioften - Kommandm. Unbefugten Arzneimittel Verkehr betreffend Mit den, hierämtlichen Erlasse vom ü. August 1888, Z. 6864, Amtsblatt Nr. 88 ex 1886, wurde unter Hinweis aus die Verordnung der Ministerien d-S Innern und des Handels vom 17. Juni 1886 (R.-G.-Bl. Nr. 97) ein Ver ­ zeichnis jener Artikel bekannt gegeben, welche zwar »ur zu Heilzwecken verwendet wcrben, deren Feilhalten und Verkauf aber unter gewissen Bedingungen auch in anderen Geschälten gestattet ist.

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