Amtsblatt 1893/46 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 16. November 1893
Amts-WO kalt der k. k. Lezirkshauptmannschast 8leyr. Ur. 46. Stryr, am 16. November 1893. Umtserinnerung. Die mi> hierämtlichem Ertaste vom 11. September l. I-, Z. 11.434, Amtsblatt Nr. 37, bereit» urgierte Borlage der Ausweise I und II über die Schüler-Impfungen und Revaccinatione» im Jahre 1SS3 haben die Gemeinde- Vorkebungen Lausn, Losenstein, Pfarrkirchen, Reichraming, Sipbachzell, Tsrnbsrg und Thanstetten noch immer nicht anher vorgelegt. Diese Ausweise sind daher umgehen» einzusenden. St ehr, 13. November I8S3. Z. 13.961. A» sämmtliike Gemeimle-Vorjlckimgeit. ErgäuzungSmahl für die eberösterreichische Handels- un» Oewerbekammer. Jm Rachhange aus die bereits hinausgegebene» Kund machungen über die Ausschreibung der Ergän,ungSwahl sür die oderösterreichtschs Handels- und Gewerbskammer in Linz wird den Semeinde-Vorstehungen insolgs Zuschrisl derselben von, II. November I. I., Z. 20, zur genauesten Darnach- achtung RachsolgendeS srissnct: Nach Z 8 der Wahlordnung hat die Zusendung der LsgitimationSlarten durch die Wahlcommission nicht direct an die Wahlberechtigten, sondern im Wege der Gewerbsdehörden I. Instanz in der Art zu gesche hen, dass nach Maßgabe der Standortes der Unternehmung bei Wahlberechtigten die Lsgitimationskarien, beziehungs weise Stimmzettel, nach Gemeinden geordnet und unter Beigabe von nach Gemeinde» auSgesertigten LonsignaIio » en den bezeichneten Gewerbebehörden über mittelt, und von diesen an die Wahlberechtigten gegen ZustellungSnachweiS im Wegs der Gemeindeämter zugestellt werden. Die sür den politischen Bezirk Stehr (Land) ausgeser- tigten LegitimationSkarteu werden daher den Gemeinde- V»rsteh»ngen sammt Zustellscheinen, Couverts und Config- nationen von hier aus übermittelt werden. Die Gemeindevorstehungen habe» bau» sosort sür die Zustellung an die Wahlberechtigten gegen Zustel- lungsnachweir zu sorge» und sich sohin bis L. De cember I. I., über die geschehene Zustellung der Legitima- tionskarten auSzuweisen durch Einsendung der Zustell- scheme und bei dieser Vorlage die bezeichneten Eonstgnationen, spwie die etwa unbestellbare» Legitimation s- karten zurückz»! e iten. Die von den Gemeindeämtern als unbestellbar erklär ten LcgitimationSkarlen, sowie die Zujiellscheine werden so gleich an die löbliche Wahlcommission übermittelt werde». Was die Einsendung der Stimmzettel an- bc langt, so hat dieselbe laut K S der Wahlordnung in der Art zu geschehen, dass diejenigen Wahlberechtigte», welche ihr Wahlrecht nicht durch.mündliche Abstimmung oder durch persönliche Abgabe der ausgefüllten Stimmzettel vor der Wahlcommission, sonder» mittelst Einsendung der von denselben unterschriebenen Stimmzettel auSüben, ihre Stimm zettel nebst der LegitimationSkarlc binnen des festgesetzten Termines bei der Gewerbebehörde I. Instanz des Standortes der Unternehmung abzugeben oder an dieselbe einzusenden haben. Die Einsendung kann durch Vermittlung der k. k. Pvst- anstalt, der k. k. Steuerämter ober der Gemeindeämter, sowie durch eigene Boten erfolgen. Die Stimmzettel können offen oder verschlösse» ab gegeben oder eingesendet werden. Da aber verschlossene Stimmzettel von außen mit dem Namen des Wählers versehen sein müssen, so wird auf dem Rewur-Sonderte, welches jeder Legitimationskarle beigegcben ist und auk welchem die Adresse der betreffenden Gewerbe behörde l. Instanz vorgcdruckt erscheint, bereits von Seite der Wahlcommission die Beisetzung deS Namens deS Wahl berechtigten veranlasst. Die bis 9. December l. I. abends hieram!» einlangende» Flimmzettel werden gesammelt »nd bis zur Abiendung an die Wahlcvmmiffiou ausbewahri. Alle nach dem oben gedachten Termine, d. i. s. De cember 1893 hier einlangenden Stimmzettel werden nicht mehr angenommen, beziehungsweise an die Ausgeber retour- niert werden. Hieven setze ich die Gemeinde-Borstehungen mit dem Beisügen in die Kenntnis, dass die festgesetzten Ter mine genaueste«» einzuhalten find. Stehr, den 14. November 1893. Z. 13.78«. An alle Hemeinde-Iorllehungen. Eröffnung der Frachten - Haltestelle in Trattenbach. Die k. I. General-Direction der österreichischen SlaatS- bahnen hat mit der Note vom ST October l. I., Z. I39.70K, der hohen k. k. Statthalterei in Linz mtlgetheilt, dass sie
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2