Amtsblatt 1893/45 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 9. November 1893

3 Die Liste der Wahlberechtigten liegt bei den i. I. B-zirkrhanptmannschasten, bei de» k. k. Hauptsteuer ­ ämtern und k. k. Steuerämter», bei den Gemeindeämtern und im Bureau der k. k. Wahlcommiffion (Linz, Franz Josesplatz Nr. S, I. Stock) zu jedermanns Einsicht aus. Die Zusendung der Legitimationslarte» nebst der Wahlausschreibung an die Wahlberech ­ tigten ersvlgt aus Grund der berichtigten Wählerlisten durch die betreffenden Gemeinde-Vorstehungen in den letzten Tagen der Monat« November l. I. gegen ZustellungSnachweiS. Die Legitimationslarte» sind so Vorgerichte!, dass sie zugleich als Stimmzettel benutzt werden können. Die Legitimationslarte dars vom Stimmzettel nicht adgetrennt werden. Zur Ver ­ meidung von Verwechslungen sind die Legitimationslarte», beziehungsweise Stimmzettel, särbig und zwar: Handelssection: Die vom I. Wahlkörper (Wahl- kategorie n.) sind blau, die vom II. Wahlkörpsr (Wahl- kategorie d) sind braun, die vom III. Wahlkörper (Wahl ­ kategorie o) find gelb. Gewerbesection: Die vom I. Wahlkbrper (Wahl- kategorie a) sind grün, die vom II. Wahlkörper (Wahl- kategorie d) sind roth, die vom III. Wahlkörper (Wahl- kategorie o) find weiß. Die Legitimationslarte», respective Stimm ­ zettel, sind bi« zur Abgabe sorgfältig auszu- dewahren, da Duplicate nicht ausgegeben werden. Die Wahl geschieht öffentlich und zwar nach dem Willen der Wählers, entweder a) durch mündliche Abstimmung oder b) durch persönliche Abgabe der aus- gefüllten Stimmzettel vor der Wahlcommiffion oder o) mit ­ tels Einsendung des vom Wähler unterschriebenen Stimmzettels im Wege der Gewerbebehörde I. Instanz unter Abgabe, beziehungsweise Beilegung der Legitimation^ karte. Die Stimmzettel können ossen oder verschlossen abgegeben werde». Verschlossene Stimmzettel müssen von außen mit dem Namen de« Wählers versehen sein. Lei n) Die öffentliche, mündliche Abstimmung ersvlgt am Donnerstag den 14. December 1893 von 8 bis 18 Uhr vormittag« und von 3 bis s Uhr nach ­ mittag« im Locale der k. l. Wahlcommiffion in Linz, Franz Zosesplatz Nr. 8, RathhauS 3. Stock. ^<1 b) Die persönliche Abgabe der auögesüllten Stimmzettel vor der Wahlcommiffion findet an demselben Tage und am gleichen Orte statt wie bei der mündlichen Abstimmung. -4<I o) DieLbsendung de« vom Wähler auSgesüll- te» und unterschriebenen Stimmzettel« an die Gewerbe ­ behörde I. Instanz hat derart zu erfolgen, dass derselbe bis znm 8. December 1883 abends bei der betreffende» k. k. Bezirkshauptmannschast , beziehungsweise bei de» Stadt ­ gemeinde - Borstehnngen in Linz und Steyr eintreffen kann. Die Einsendung der Stimmzettel an die Gewerbe ­ behörde I. Instanz kann durch Vermittlung der k. k. Post ­ anstalt, der k. k. Steuerämter oder der Gemeindeämter, so ­ wie durch eigene Boten erfolgen. Alle nach dem festgesetzten Termine, d. i. somit nach dem 8. December, bei den bezeichnete» Gewerbe ­ behörden I. Instanz einlangende» Stimmzettel werde» nicht mehr angenommen. Die directe Einsendung der Stimmzettel an die Wahl- commission ist unstatthaft und würden die etwa einlausen ­ den Stimmzettel znrückgewiesen, beziehuagSweise als ungiltig erklärt werde». Zur Bequemlichkeit der Wähler wird jeder LegitimatiouSkarts ein Couvert beigegeben, auf welchem die Adresse der betreffenden Gewerbebehörde vorgedruckt ist, und mit welchem der Stimmzettel nach vorgenommcner AuSsül- lung dorthin abgesendet werden kann. Die Besörderung der Stimmzettel an die Gewerbe- behörde I. Instanz erfolgt bei Benützung des erwähnte» ämtliche» Couvert» durch die k. k. Post portofrei. Desgl-ichen alle Eingaben der Wahlberechtigten an die Wahlcommiffion, doch müssen sie auf der Adresse den Beisatz : „In Wahlangelegenheiten der obsröfterreichischen HandelS- und Gewerbekammer in Linz" enthalten. Da die eingesendeten oder persönlich abgegebenen, ver ­ schlossene» Stimmzettel erst nach Beendigung der mündliche» Stimmenabgabe eröffnet werden, so findet das Scrutinium erst am IL. December 1883 statt. Während des Scrutinium« einlangende Stimmzettel werden nur dann berücksichtigt, wen» sie bei der Gewerbe ­ behörde rechtzeitig abgegeben worden find. Unter de» sür die bezügliche Wahlkategorie (Wahl- körper) Wählbaren entscheidet die relative Stimmenmehrheit; bei gleicher Stimmenanzahl entscheidet da« von einem Mit- gliede der Wahlcommiffion gezogene Los. Linz, am 7. November 1883. Dir k. k. Wahlcommissiou für dir oberSsternichlschc Handels- und Nrwrrbekammir in Linz. Der Vorsitzender Friedrich Hauer m. p. k. k. Statthaltereirath und Ministerial-Commissär. (K. 8.) Dr. Karl Zeitltager m. x. Z. 13.646. Un sämiMcke Genlemcke-siorstckMgm uml k. k. OeMrmene-Postm-CommMilm. Ausforschung des Franz Kronold. Zusolge Note der k. k. Bezirkshauptmannschast Juden ­ burg vom 30. Oclober l. J.,Z. 18,118, ist Franz Kronold, 87 Jahre alt, geboren in St. Peter am KammerSberg, zu ­ ständig in Mariahos, srüher Postkutscher in Oberösterreich, seit 8 Jahren unbekannten Aufenthaltes. Derselbe ist von großer Statur, hat braunes Haar, ebensolchen Bart, graue Augen, reguläre» Gesicht, keine be, sonderen Kennzeichen. Der Genannt- ist auszusorsche» und ein positive» Er- gebni« hieher anzuzeigen. Steyr, 4. November 1883.

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