Amtsblatt 1893/45 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 9. November 1893

2 Wahlkategorie b): Joscf Haslinger, Leder- sabrikant in WelS; Philipp Meier, Gasthofbesttzer in Linz ; Matthias Schachermayer, Schlossermeister in Linz, Wahlkategorie o): Josef Böheim, Uhrmacher in Linz; Leopold Haller, Ringmacher in St>yr; Eduard Müller, Maler in Linz; Ferdinand WieSbach, Tapezierer in Linz. ES ftnd somit bei der diesjährigen Ergänzungswahl zu wählen: I. In der Handelssection 9 Mitglieder, und zwar: In der Wahlkategorie » I Mitglied, in der Wahlkategorie d 1 Mitglieder, in der Wahlkategorie o 4 Mitglieder, — II, In der Gewerbesectiou s Mit ­ glieder, und zwar: In der Wahlkategorie a 1 Mitglied, in der Wahlkategorie d 3 Mitglieder, in der Wahlkategorie v 4 Mitglieder. Die durch die ErgänzungSwahl des Jahres 1890 in die Handels- und Gewerbekammer bernsenen Mitglieder Haien sechs Jahre, vom I. Jänner 1891 an, in der Kammer zu su ctionieren und läuft daher deren Mandat erst mit dem 31. December 1896 ab und können daher gegenwärtig nicht gewählt werden. Es sind dies die Herren: I. I» der Handelssection: W a b l k a t e g o r i e a) : Franz Poche, Banquier in Linz. Wahlkategorie d): Franz Laingruber, Kaufmann in Linz; Joses Karl Prechtl, Kaufmann in Braunau; Jakob Trauner, Kausmann in Linz ; Johann Tschecne, Kaufmann in Linz. Wahlkategorie v): Tobias Alztnger, Kausmann in Perg; Josef Vesko, Kausmann in Gmundcn. H. In der Gewerbesectiou: W a h I k a t e g o r i e »): Dr. Wilhelm Schaup, Brauerei- b-sitzer in Zipf. Wahlkategorie d): Karl Berger, Kunstmühlen- beftber in Schwertberg; Joses Huber, Maschinensabrikanl in Stehr; Michael Lettmayr, Baumeister in Linz; Ludwig Mayer, Bautischler in Linz; Goitlteb Schröckensux, Sensen- sabrikant in Roßleiten, Wahlkategorie o): Anton Graf, Uhrmacher in Ursahr; August Kühn, Tapezierer in Jschl; Heinrich Lang, Spenglermeister in Wels; Franz Latzenhoser, Schneider ­ meister in Linz. Mit Rücksicht aus die in der Kammer verbleibenden Mitglieder müssen von den neuzuwählenden 17 Mitgliedern mindestens zehn im Standorte der Kammer, d. i. in Linz, sssshaft sein, und zwar: I. Von den 9 neuzuwählenden Mitgliedern in der Handelssection min ­ destens 4. II. Von den 8 neuzuwählenden Mitgliedern in der Gewerbeseetion mindestens 6. S Wahlbeftimmuugen. Das Erzherzoglhum Oesterreich ob der Enns bildet für die. KammerwahIlN nur einen Wahlbezirk. Jeder Wahl ­ berechtigte wählt nur in der Wahlkategorie (Wahllörper), welcher er angehöii. Wer in mehreren Wahlkategorien (Wahlkörpern) wahlberechtigt ist, kann nur in einer derselben sein. Stimmrecht auSübep. Nachdem es laut hierarliger Kundmachung vom L4. Oc- tober 1893, Nr. 9, demjenigen, welcher in mehrere« Wahl- kategorien (Wahlkörpsrn) wahlberechtigt ist, innerhalb der gesetzlichen 14 tägigen Reklamationsfrist, d. i. bis 7. No ­ vember 1893, frei stanh, sich zu erklären, in welcher. Wahl ­ kategorie (Wahlkärpei) er das Wahlrecht auSüben will, so wurde der in mehreren Wahlkalegorien Wahlberechtigte, wenn er sich nicht sür eine oder die andere Kategorie er ­ klärte, in diejenige Wahlkategorie eingereiht, in welcher er die höhere Steuer zahlt. Es sind daher alle jene, welche in einem oder in meh ­ reren politischen Bezirken des Landes zwei oder mehrere Handelsgeschäfte oder Gewerbe selbständig oder als öffentliche Gesellschafter betreiben und entgegen den obigen Bestimmungen dennoch mehrere Stimmzettel zugestellt erhalten sollte«, nur zur Abgabe eines Stimmzettels berechtigt; mehrfache Ausübung des Wahlrechtes, wenn auch in verschiedenen Wahlkategorie«, hat die Ungiltigkeit aller von solchen Wählern abgegebenen Stimme» zur Folge. Jede Wahlkategorie (Wahlkörper) wählt selbständig die aus sie entfallende Zahl von wirklichen Mitgliedern. I» die Handelssection können überhaupt nur Handeltreibende und in die Gewerbeseetion nur Gewerbetreibende gewählt werden, ohne dass jedoch die Wähler der einzelnen Wahlkategorien a, d und c in jeder dieser Sectivnen hinsichtlich ihrer Wahl an die diesen Wahlkategorien angehörigen Wahlberechtigten gebunden wären; Wohl aber muss der Gewählte derselben Section, in welche er gewählt wurde, als Wähler ang-hören. Eine Cumulierung der Stimmen verschiedener Wahl ­ kategorien (Wahlkörper) findet jedoch nicht statt. Activ wahlberechtigt sind jene Mitglieder des Handels- und Gewerbestandes , welche im Vollgenufie der bürgerlichen Rechte sind und im Bezirke der Kammer eine Handlung, ein Gewerbe oder einen Bergbau selbständig oder als öffentliche Gesellschafter (»ach Maßgabe der Artikel 8S und 99 des Handelsgesetzbuches) betreiben; dann jene Per ­ sonen, welche als Vorstände oder Direktoren kommerzielle ober industrielle Aktien-Unternehmungen leiten, wenn von den ausgesührten Unternehmungen der oben bezeichnete Steuerdetrag entrichtet wird. Wenn Frauen oder solche Personen, die unter Vormundschaft oder Cnratel stehen, im Alleinbesitze eines GeschästeS sich befinden, so übt das Wahlrecht in ihrem Namen der Geschäfts leiler au». Gewerkschaften, Er ­ werbs- und WirtschaslSgenosienschasten, Vereine, gemein ­ schaftliche Privilegien - Inhaber und alle derlei Collectiv- Personen sind nur zur Abgabe einer Wahlstimme berechtigt. Da» Wahlrecht wird durch diejenige Person ausgeübt, wel ­ cher nach Gesetz oder Statut die Vertretung des Unter ­ nehmen» zusteht. Passiv wahlberechtigt find jene Mitglieder des Handels- und Gewerbestandes, welche österreichische Staats ­ bürger find, da» 30. Lebensjahr zurückgelsgt haben, seit mindestens drei Jahren die Ersordernifle sür das active Wahlrecht besitzen und ihre» regelmäßigen Wohnsitz im Be ­ zirke der Kammer (d. i. in Obeiöfterreich) haben. Ausgeschlossen vom activen und passiven Wahlrechte sind jene Personen, welche nach den bestehen ­ den Gesetzen von der Ausübung des activen und passiven Wahlrechtes in der Gemeinde ausgeschlossen sind. Außerdem find von der Wählbarkeit ausgeschlossen: Kaufleute, welche in Concurs verfallen find, insvlange sie nicht die Wieder- besähtgung erlangt haben (HZ L46 und LSS der Eoncurt- Ordnung vom ÄS. December 1868, R.-G.-Bl. Nr. I en 1869), Die Mitglieder der Kammer werden, wie oben bemerkt, auf sechs Jahre gewählt. Die Austretenden find wieder wählbar.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2