Amtsblatt 1893/41 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 12. Oktober 1893
Rmt8-H^katt der k. k. Kezirkshauptmannschafl 8leyr. Ur. 41. Steyr, am 12. Ortoker 1893. Z. 12.545. An sämmtliche Gemeinde - Morsteyungen zur Kenntnisnahme. Thiersenchenansweis in der Gerichisperiode vom 26. September bis 2. Octover 1893. I. Rauschbrand der Rinder. Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdors: Gemeinde und Ortschaft Spital am Pphrn. 2. Rothlaus der Schweine. Erlöschen der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde Waldburg, Ortschaft St. Peter. Stehr, 7. Oktober ISSS. Z. 12.621. Nil sämmMe Gememlü-VorstckimM Mil L. k. GmcklUMkrie-Vostkn-ElMmanilem Auswanderungs-A genten. Nach einer dem hohen k. k. Ministerium des Innern in Wien zugekommenen Mittheilung des hohen k. nnd k. Ministeriums des Aeußern sind die AuSwanderungs-Ag-nten Anton Migliavacca und Anton Gergolet in Udine, von de nen der erstere der Leiter der in Udine befindlichen Sub- agentie der „Svoiötu konoruli sti Ruvixariono Ituliuuu- ist. wührend der letztere seit 1. Juli o. I. dieser Sub- ogenlie für die Oesterreich-Ungarn betreffenden Auswan- dsrungs-Angelegenheiten beigegeben wurde, von der königlich italienischen Polizeibehörde in Udine über Ersuchen des hohen k. k. Ministeriums des Innern neuerdings und zwar aus das Eindringlichste ausgesorberl worden, ihr gesetzwi driges, aus die Verleitung zur Auswanderung gerichtetes Treibe» im Gebiet- der österreichisch-ungarischen Monarchie einzustellen. Gergolet, welcher aus Doberro, politischer Bezirk Gradiska, gebürtig ist, wurde mit Landesverweisung be droht, während dem Migliavacca die Entziehung seines Pa tentes als Agent in Aussicht gestellt wurde. An dem gesetzwidrigen Treiben der genannten Aus- wanderungS-Agenten, von denen Gergolet sich häufig aus österreichisches Gebiet zu begeben pflegt, sollen auch ein ge wisser Oskar Jnoschh, angeblich Wsinhändler, und der in Gradiska wohnhafte Joses Arnold theilnehmen. Infolge Erlasses des hohe» k. k. Ministerium» des Inner vom 24. September d. J„ Z. 983, und Statthalterei- ErlasseS vom S. October d. I., Z. 14.978/11, werden die Gemeinde-Borst-bungen und k. k. Gsndarmerie-Posten-Com- manden hievo» zu dem Zwecke in die Kenntnis gesetzt, da mit der unstatthaften Thätigkeit der genannten Auswan- derungs-Agenten und ihrer Mithelfer nach Thunlichkeit ent gegengetreten werde und dieselben im Falle ihres Auftretens aus österreichischem Gebiete der strengsten Strase zuge- führt werden. Ueber allsällige wichtigere im Gegenstände gemachte Wahrnehmungen ist anher sofort zu berichten. Sleyr, 10. October 1893. Z. 12.577. Nn >lie GiMMilb - BcMckMgm. Auswanderung. Einer Mittheilung der königlich italienischen Präseclur in Udine an das Grenzpolizei-Commiffariat in CvrmonS zu folge hat die brasilianische Regierung den aus Italien kom menden Auswanderern den Eintritt in die Häfen Brasiliens untersagt und werden daher auch die Auswanderer aus Oesterreich-Ungarn an der italienischen Grenze zurückgewiesen. Jnsolge Erlasse» des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 16. September l. I., Z. 22.651, und der hohen I. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz vom 25. Sep tember l. I., Z. 14.485/11, werden hievon die Gemeinde- Vorstehungen znr entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis gefetzt. St ehr, am 8. October 1893. Der k. k. BezirkShauptman» Hugo R. v. Hebenftrett. Redaction nnd Verlag der k. i. B-,ir!Sb°nvtmaonst-ft SIevr. — HaaS'Iche Bntdrnckerei in Stem.
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