Amtsblatt 1893/39 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 21. September 1893

2 Z. 12.11«. An sämmiliiüe Oenmilde-AorstckMgea. Um sür die Drucklegung des oberösterreichischsn Po ­ lizeiblattes für da« Jahr 1894 rechtzeitig die nöthige Vor ­ sorge treffen zu könne«, werden die Gsmeinde-Borftehnngen infolge Erlasses des h. k, k. oberöfierreichischen Statthalterei- PrästdiumS vom 23. d. M., Z. 2182, im Hinblicke aus den ihnen zustehenden polizeilichen Wirkungskreis zur Pränu- meration aus das bezeichnete Blatt hiemil eingeladen. Die dieSsälligs Pränumeralions-Erklärung wolle daher unter gleichzeitiger Vorlage deS PränumsrationSbetrageS, welcher wie bisher mit I sl. 7V kr. sür ei» Exemplar des ganzen Jahrgange» sestgestellt wurde, längstens bis Ende Oclober d. I. anher gesendet oder gelegentlich der beurigen Controlt-Versammlunge» abgegeben beziehungsweise einge- zahlt werden. Stepr, am 2«. September 189». Z. I2.II7. An sämmtliche Gemeinde - Jorkeyungen. Mit dem Erlaffc des hohen I. k. Ministerium« des Innern vom 9. September >89», Nr. 21.870, wurde dle Beibehaltung des bisher mit » fl. ö. W. bemessenen Abonno- mentSpreiseS des Central-PolizeiblatteS auch sür dat Jahr 1894 genehmigt. Um nun die Höhe der Auflage dieses Blattes sür das künftige Jahr rechtzeitig bemessen zn können, ist es wün ­ schenswert, dass die Gemeinden, welche die Pränumeration auf dieses Blatt sür das nächste Jahr sortsetzen oder neu anmelden wollen, möglichst bald ermittelt werden. Indem ich sohin die G-meinde-Vorstehungen aus den Zweck und die Wichtigkeit dieses Späheblattes ausmerksam mache, lade ich dieselben infolge ErlasseS des hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei-PräfidiumS vom LL. d. M., Z. 21SS, ein, die dieSsälligs Pränumeralions-Erklärung nebst dem PränumerationSbetrage bis längsten« Ende Octo- ber d. I. anher zu senden. St ehr, am 96. September 189». Z 12 037. A« die Gemeinde - Vorstellungen. Prüfung aus dem Husbeschlage. Z. «.470/». Kundmachung »ie zweite diesjährige Prüfung aus dem Hufbefchlage. Die zweite diesjährige, mit der Verordnung des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 27. August I87S, R.-S.-BI. Nr. 140, und vom 94. April 1880, Z. 1194, »orgeschriebene Prüfung aus dem Husbeschlage wird am 1K. und 17. November I89S vor der oberöfterreichischen Prüsung« - Commission sür die Hufschmiede in Linz abge- halleu werden. Diejenigen Husschmiede, welche behuss der Erlangung der Berechtigung zum selbständigen Betriebe eines Huf- schmiedgewcrbes sich dieser Prüsung zu unterziehen gedenken, haben ihre mit dem Lehrzeugniffe (Lehrbrief) über das ord ­ nungsmäßig erlernt- Husschmisdhandwerk und dem Arbeits- zeugniffe (Arbeitsbuch) über eine wenigstens dreijährige Ver ­ wendung als Husfchmisdgesslle (Z k der citierten hoben Ministerial-Berordnung) belegten Gesuchs bis zum 25. Oc- tober 1893 bei der politischen Bezirksbehörde ihre« Auf ­ enthaltsortes an die k. k. oberösterreichischs Statthalterei in Linz einzusenden. Linz, den 91. September 189». Der k. k. Statthalter: Puthv» m. x. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Er ­ lasse» der hohen k. k. Statthalter» vom 21. September 1893, Z. 14.470/11, zur allgemeinen Verlautbarung mit der Wei ­ sung in die Kenntnis geseht, dass die nach dem Jahre 1883 von der G-nossenschasts - Vorstshung der Husschmiede aui- gesertigten Lehrbriefe auch von den betreffenden Gemeinde- Vorstehungen zu bestätigen sind. Stshr, am 28. September 1893. Z. II.KS3. Än sämmililke GkMMill'-VMckMM und k. k. Gmdarmme - Weit - Eommaitdell. Ausforschung des Stellungspflichtige« Edmund Lazar. Die k. k. Statthalterei sür Mähren hat um die Ver ­ anlassung der Ausforschung des am I>. November 18S8 in Priwoz im Bezirke Mistel geborenen und dort heimalberech- tigten Eduard Lazar, welcher zur Stellung bisher nicht er ­ schienen ist, angssucht. Derselbe ist der Sohn des Schlossers Joses Lazar und dessen Ehegattin FranciSca, Tochter des Schuhmachers Mi ­ chael Wvinar au» Bielitz; ersterer stammte aus Laftian, Bezirk Steruberg, und soll sich von dort vor circa 3S bis 40 Jahren nach Ungarn begeben haben. In Bielitz, dem Heimatsorte der Mutter des StellungS- pstichtigen, konnte der Genannte ebenfalls nicht eruiert werden. Edmund Lazar dürste vielleicht als Raseur sein Fort ­ kommen finden. Weitere Daten konnten in den BerwaltungS- gebieten von Mähren und Schlesien nicht ermittelt werden. Zufolge des ErlasseS der hohen k. I. Statthalter» in Linz vom 10. September 1893, Z. 1 3.893/1 V, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmcric-Posten-Com- manden hievon mit dem Auftrag- in die Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Rachsorschungen, und zwar insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeichnisse der Stellungspflichtige» ausgesührt erscheint, seiner SIellungSpflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ei» positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 1S. December I89S anher zu berichten. Stehr, 23. September 1893. Der k. I. B-zirkShauptman»! v»g» M. v. Hede»ftreit.

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