Amtsblatt 1893/38 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 21. September 1893

Amts-HMatt der k. k. Lezirkshauptmannschaft 8leyr. Ur. 38. Steyr, am 31. September 1893. Z. 1SK8/B.-Sch. R. Linkers . Ausschreibung. An der einclassige» Volksschule zu Kleinraming, Ge ­ meinde Si. Ulrich, ist die Lehrer- und zugleich Schulleiter ­ stelle zu besetzen. Mit derselben ist nebst der sreien Wohnung ein Jahresgehall von SVO st. Sfterr. Währung verbunden, wozu noch die gesetzliche Gehaltserhöhung bis zum vollen ­ deten SO. Jahre der Dienstleistung kommt. Bewerber um diesen Dienstposten haben ihre mit dem Geburtsschein-, den Prüfungszeugnissen, insbesondere jenes über die mit Erfolg abgelegte Prüsung aus der katholischen R-Iigionslehre, und den Dienstesdocumenten oder anstatt derselben mit der »idimierlen StandeStabelle instruierten Gesuche binnen drei Wochen »om Tage der ersten Ein- rückung in das Amtsblatt der „Linzer Zeitung" im Wege dei Vorgesetzten k. k. Bezirksschulrathes hteramts einzubringen. 1. k. LeMsschillrath Ltegr, am IS. September I8SS. Z. 1410/B.-Sch.-R. An sämmtliche Hemeinde - Worstehungen, Hrtsschulrätye und Schulleitungen. Vorsicht mit Aquarellfarben. Laut des ErlaffeS des hohen I. t. Ministeriums des Innern vom 11. August 18SL, Z. II.8SI, hat sich in der Stadt Falkenau in Böhme« der Fall ereignet, dass ein klei ­ nes Kind durch Verzehren einer grünen Aqnarellsarbe (Mitis- grün) aus einem Schülersarbkästchen unter VelgisiungS- Erscheinungen in große Lebensgesahr gerieth. Zusolge Erlasses des hohen k. k. oberösterreichischen LandeSschnlralhes vom 14. September I. I., Z. 2787, wer ­ den die Ortsschulräthe und Schulleitungen daher ausgesor- dert, zu veranlassen, dass die Schulkinder, insbesondere anch mit Rücksicht aus die als Ainderspielzeug in Verwendung kommenden Fardenkäftchen regelmäßig aus die Giftigkeit vieler Farben in den Fardenkäftchen, sowie daraus ausmerk- sam gemacht werden, dass derlei Farbe» Ivigsältig verwahrt, insbesondere kleinen Kindern unzugänglich gemacht werden wüsten, und die verwendete» Pinsel ober von Farben be ­ schmutzten Finger niemals zum Munde gebracht werden dürsen. Hievon sind auch die Inhaber von etwa bestehenden Zeichen- und Malschule», die Leitungen von Kindergärten u»d Kinder-Bewahranftolte» und Prioawolksschulen zu ver ­ ständigen. St ehr, 18. September 1893. Z. I4SgM. An alle Grtsschukräthe. Ueber alle im eigenen Bezirke angestelllen Lehr- personen ist ein von denselben eigenhändig verfasster Nach ­ weis nach solgendem Muster aus einem halben Bogen aus ­ gestellt, ehestens vorzulegen und sind die in Händen habenden Militär- oder Landwehrpäfsc beizuschließen. Abschied« find nicht vorznlegen. . . classige Volksschule in: Gemeinde : Bor- und Zuname : Gegenwärtiger Charakter <des. oder prov. Unter-Lehrer rc.): i Ort und Land: G-burtS- war, oder steht im f Charge: Militäroerbande als: / in welchem Truppenkörper : Ist im Besitze eine« von einer I Militär - Pass : Militärbehörde ausgestellten r Landwehr-PasS : DocumevteS u. zw. f Abschied: Stand und Anzahl der Kinder: St ehr, am 18. September 18S3. Z. 14Z4M. Nk sllmiMlke Gemeiitile-VorstckMgm. I« Nachhange der im Amtsblatt Nr. 1k 01 I8SS bemerkten Ntchlbehandlung der Heuer Mentierte» und erst mit I. October zur Einreihung gelangenden Recrulen in den Meldebüchern und Veränderung« - Ausweise» wird weiter daraus aufmerksam gemacht, das« die nunmehr Eiu- berusenen und im October zum Activdienste oder zur Aus ­ bildung, zur Einrückung gelangenden Recruten des Affent- jahreS 1883 gelegentlich ihrer Abmeldnng nicht auszn- nehmen find und die Nichteinderuseaen dagegen erst bei ihrer Betheilung mit dem Militär-, beziehungsweise Land- wehrpafie als angemeldet auszunehmen sei» werden, weil erstere gar nicht, letztere aber erst aus Grund ihrer Be- theilung mit dem Militär- oder Landwehrpaffe in Evidenz genommen werden. Diese Bestimmung ist begründet im 8 1k: 3a der W.-B. III. Theil und ist auch i» der Folge zu beobachten. St ehr, am IS. September I8SS.

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