Amtsblatt 1893/37 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 14. September 1893

2 Z. 11.163. An sämmtliche Gemeinde - Aorsttyungen. Lholerigefahr betreffe«». Mit dem hierämlliche» Erlaffe »om 16. Juli l. I., Z. 9.004, A.-Bl. Nr. 29, wurde aus Anlafs der wieder zunehmenden Gesahr der Choleraeinschleppung, die Auf- merksamkeit der Gemeinde-Borstehungen aus die Nothwen ­ digkeit sorgfältiger Ueberwachung der Gesundheitszustandes der Bevölkerung, insbesondere fremder Ankömmlinge aus Choleragegenden, sowie aus die Wiederausnahme der Affa- nierungSarbeite» in den Gemeinden in Anknüpfung an die in dieser Beziehung bereits im Jahre 1662 erlassenen ein ­ gehenden Erlässe gelenkt. Dieser Aufforderung ist mit dem der Wichtigkeit der Sache entsprechenden Eifer nnd Ernste nmsomehr nachzu- kommen, als mittlerweile die Bedrohung des im Reichs ­ rathe vertretenen Ländergebiete» noch weiter- Dimensionen angenommen und die Einschleppung der Seuche nach Galizie» thatsächlich stattgesunden hat, wo trotz der musterhaften und aufopfernden Thätigkeit der Sanitätsbehörden die Bildung eine« localen CholeraherdeS in dem G-rtchtSbezirks Delath« der Bezirkshanplmannschast Nadworna infolge dort vorhan ­ dener besonders ungünstiger Verhältnisse nicht verhindert werden konnte, hingegen es wenigstens bisher der Wach ­ samkeit der Gemeinde-Vorsteher, welche in treuer Pflicht- ersüllung jeden Fall verdächtiger Erkrankungen zur Anzeige brachten, und dem energischen und zielbewusSten Einschreiten der Behörden gelungen ist, die weitere Ausbreitung der Krankheit hintanzuhalte». Da« Bessere darf auch bei der Dnrchsührung der sanitären Vorbereitungen gegen die Infektionsgefahr nicht der Feind des Guten und nicht der Deckmantel für den hinter Vielgefchästigkeit sich verbergenden Mangel an rich ­ tigem Verständnis werden. UeberdieS aber empfiehlt e« sich, den Gesichtspunkt im Auge zu behalten, dass die außerordentliche Vorsorge au« Anlafs der Choleragesahr nicht in der Weiss bewirkt werde» dars, als ob die Maßnahmen gegen die Cholera nicht auch gegen jede andere JnsectionSkrankheit nützlich und anwendbar, sonach den Gemeinden zum dauernden Vortheile sein würden. Die« gilt insbesondere von den Vorkehrungen zur Isolierung von JnsectionSkrankheiten namentlich dann, wenn die Verhältnisse es gestatten, mit dieser Einrichtung auch die Bestellung von zur Pflege JnsectionSkranker be­ stimmten Personen zu verbinden, welche in Bezug aus die verständnisvolle Handhabung der localen Absonderung des Kranken von jedem unmittelbaren und mittelbaren Verkehrs bei guter Pflege und aus die locale DeSinseclion unmittel ­ bar am Krankenbette mittelst der hiezu erforderlichen, nicht kostspieligen Mittel entsprechend geschult sind. ES handelt sich Hiebei jedoch keineswegs um specifische Choleraspitäler zu errichten und so zu benennen, sondern darum, dass aus AnlasS der bestehenden Choleragesahr isolierbare Noth- und Rettu»gSlocaIe bereit gehalten werden, die auch außerhalb der Zeit der Cholera- gefahr sallweiss zum Zwecke der augenblicklichen Unter ­ bringung verunglückter, unterstandsloser, nntransportabler oder nur vorübergehend erkrankte! Personen, von GeburtS- wehen überraschter, unterstandsloser Schwangerer, dann zur entsprechenden Verwahrung und Beaufsichtigung Geistes ­ gestörter bis zur ermöglichten Abgabe in Anstalten, endlich zur isolierten Verpflegung JnsectionSkranker, welche ohne Gefährdung der Ortsbewohner in ihrer Behausung nicht belassen werde» könne», diene» könnten. Infolge Erlas« der hohe« k. k. Statthalterei in Linz vom 24. August d. I., Z. 13.031, setze ich hiemil die Ge- meinde-Borstehungen zur Darnachachtung in Kenntnis. Steyr, S. September 1823. Z. 11.368. An sämmtliche Gemeinde-Worsteßungen. Baracke» als Cholera - Viathspitäler. Zufolge Erlasse« der hohen k. k. Statthalterei in Linz »om 4. d. M., Z. I3.3SS/V, werden die Gemeinde-Vor- ftehungen neuerdings aufmerksam gemacht, dass zur Unter ­ bringung von unterstandSlosen Cholerakranken, sowie zur Ausnahme »on mit was immer für ansteckender Krankheit überhaupt behasteten (namentlich Blatterns-Kranken , deren Belassung i» häuslicher Pflege wegen Gesahr der Ausbrei ­ tung von Epidemien unthunlich ist, am geeignetsten die transportablen, billigen Baracken erscheine». Schon im Vorjahre habe ich auf die billigen Offerte der Firma I. G. Gsottbauer in Wien, IX., Atserstraße 33, mit hierämtlichen Erlafs vom 17. September 1892, Z. 10.939, Amtsblatt Nr. 38, aufmerksam gemacht, bei welcher eins Baracke für 8 Betten aus bloß circa 500 fl. zu stehen kommt. Ebenso besteht eins Fabrik transportabler Baracke», System Döcker der Firma Christoph L Unmack, die von R. H. Krause L C. Daum in Wien, I., Wipplingerstraße Nr. 22, für Oesterreich-Ungarn vertreten wird, si» Oesterreich, und zwar in Bunzendorf, Station Tschernhaufen in Böhmen. Wo immer die Gewinnung eines paffenden, isolierten Hauses zu obigen Zwecken unthunlich erscheint, ist daher die Beschaffung einer Baracke angezeigt und können auch Hiebei kleinere Gemeinden sich zum Behufe der Anschaffung einer solche» vereinigen, und selbe dann an der beiderseitigen Grenze ausstellsn. Jede derartige Ausstellung einer Kranken- barocks ist hleramt« anzuzsigen. Steyr, den 12. September 1893. Z. 11.408. Ast ssmmllichc Gtnmndc-Vorstchongl». Lehrcurs für Tesinfectionödiencr und Wärter bei einer Choleraepidemie. Im Falle des Auftretens von Eholeraepidemis» ist die Betstellung geschulter D-rinsectionSdiener, Krankenpfleger und Krankenpflegerin»-» eine jener Vorbedingungen, durch deren Mangel die leitend« ärztliche Wirksamkeit nicht un ­ wesentlich gehemmt wird. Zusolge Erlasses der hohen >. k. Statthalterei in Linz »om 8. d. M., Z. 13558/V, werden die Gemeindevorstehmigen hieraus mit dem Bemerken aus- merksam gemacht, unter dem Biirathe der Herren Localärzte geeignet« Personen zu diesem Dienste auszuwählen und anher namhaft zu machen. Laut der nebenliegenden Bekanntmachung werden im Linzer allgemeinen Krankenhaus« Curse z»m Unterricht im Choleradienste für Krankenwärter, -Wärterinnen und Des- iasectionSdiener abgehalien und werden die Gemeinden unter möglichst ausgiebiger Verbreitung dieser Kundmachung auf- gesordert, solche Hilfskräfte zu ihrem eventuellen eigene»

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