Amtsblatt 1893/37 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 14. September 1893
Amts-HOkutt der k. k. Lezirkshauptmannschast 8kyr. Ur. 37. Steyr, am 14. September 1893. L- 11.361. An sämmlliÄe Gememcke-Aorstckimgen, nnil k. k. Gmilarmme-Posten-EommMllm in Kleqr, Meyer, Losenstein, Renstosen nnck Kremsmünster. Loutrols - Versammlung der dauernd Beurlaubten, Reservemänuer und Ersatz - Reservisten des HeereS im Jahre 1893. Im diesseitigen Amtsbezirke werden Heuer die ControlS- Versammlunge» der dauernd Beurianbten, Reservemänuer und Ersatz-Reservisten des Heeres an den nachstehend be zeichnete» Tagen abgehaiteu werde», nnd zwar: In Wetzer im Gasthause des Herrn Karl Krummer am Donnerstag den 5. Oktober 1893 sür die in den Gemeinden Gaflenz, Großraming und Reu- stist sich aushaltsnde Mannschast des stehenden Heeres aller Truppenlörpcr, und am Freitag den 6, Oktober sür die Eontrolspflichtigen der Gemeinde Weher; in Losenstein i« Gasthause des Herrn Johann Weuk am SamStag den 7. Oktober sür die Urlauber, Reserve- männer und Ersatz-Reservisten der Gemeinden Lausa, Losen- kein nnd Reichraming; zu Eteyr in Herrn Feigls Casino in Retchenschwall am Mittwoch den 11. Oktober sür die in den Gemeinden Aichach, Garsten, Gleink, Losensteiuleiten und St. Ulrich stch aushaltende Mannschast aller Truppenkörper und am Donnerstag den 12. Oktober sür die Controlpflichtigen der Gemeinden Sierning, Ternberg und ThansteUen; in Neuhosen im Gasthause des Herrn AtoiS Jenner amFreitag den 13. Oktober sür all- Urlauber, Reservemänuer und Ersatz-Reservisten des GerichtSbezirkeS Neuhosen ; in Nrems- «üuster im Gasthaus« des Herrn Emilian Schnei am SamStag den 14. Oktober sür die Controlpflichtigen aller Truppenkörper der Gemeinden Eberstallzell, Ried, Sip- bachzell und Wartderg, dann am Montag den 16. Ok tober sür die in den Gemeinden Bad Hall, KremSmüuster Markt und Land, Pfarrkirchen und Rohr stch aushaltends Mannichast. Die Controls - Versammlungen beginnen an allen Orten um 9 Uhr früh. Jene Mannschaft, welche erst nach der bestimmten Stande erscheint, wird, sowie jene, welche gar nicht erscheint, ,» der am Samstag den 11. November 1893 um 9 Uhr sriih bei dem k und k. Ergäuzungs - Bezirks - Lommando Nr. 14, Fabrikskaserne in Linz, stattfindende» Nach controle »erwiesen und unterliegt überdies bei nicht genü gender Rechtfertigung der Bestrasung nach den militärische» Disciplinar-Vorschriften. Nach 8 S7 der Wehrvorschriftsn, III. Theil, ist zur Controls-Versammlung jeder nicht active Soldat zu erschei ne» verpflichtet. Urlauber und Reservisten, welche Heuer i» activer Dienstleistung gestanden sind ober die militärisch- Ausbil, duug oder Waffenübung milgemacht habe», seiner diejenigen, welche hiezn eiuberusen und Krankheit halber, oder behnss Vuperarbitrierung wieder beurlaubt worden find, dann die Candidaten des geistlichen Stander sind vom persönliche» Erscheinen bei der Controls-Versammlung enthoben. Die Gemeinde - Vorstchungen haben hiernach die ent sprechende Kundmachung zu erlassen, sür deren Verlaut barung in ortsüblicher Weise Sorge zu tragen und werden Hiebei noch insbesondere aus die Bestimmungen der Z 36, (I der Wehrvorschrist, III. Theil, aufmerksam gemacht, wornach der Lcntrols-Versammlung die Herren Gemeinde-Vorsteher oder deren Stellvertreter beizuwohnen und das Evidenz- Verzeichnis, das Meldebuch und den Aus-Nthalts - Verände- rungS-AuSweir »om Monate October milznbringen haben. Die k. k. Gendarmerie - Posten - Lommanden der Con- trols-Stalionsn werden angewiesen, an den betreffenden Tagen die nöthige Assistenz zu leiste». St ehr, 9. September 1833. Z. 10.494. Än alle Gkmemlle - Aorstekaagm. Betreffend Rachcoutrole der Landwehr. Laut Mittheilung der k. k. Landwehr - Evidenzhaltung Nr. 7 in Linz findet die Nachcontrole sür die Landwehr- Mannschaft am 27. November 1893 statt, weshalb die bereits ausgegebenen Kundmachungen und Verlautbarungen di-ssalls zu ändern find. St ehr, am 12. September 1893. Z. I400M. An alle Gemeinde - Erstehungen. Im Sinne des K 139, W--V. I. Theil, find über alle Heuer assentierten Recruten des Heeres und der Land wehr die im Civile erhaltenen Borbestraiuugen , für jeden einzelnen separat versasst, bis längstens 20. d. M. anher nachzuweisen. St ehr, am 5. September 1893.
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