Amtsblatt 1893/35 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 31. August 1893

Amts-HOlatt der k. k. Lezirkshauptmannschast 8teyr. Ur. 3S. Steyr, am 31. August 18V3. B.-Sch.-R. I27S. Amtserinnerung. Der k. k. vezirksschulrath ertheilt den Mitgliedern des Zweig-Lehrervereines Sierning anlässlich der am 7. Sep- lember l. I. in Sierninghosen stailfindenden Zweiglehrer- Conserenz den hiesiir erforderlichen Urlaub. Steyr, «m 31. August 1833. Z. I28d/B.-Sch.-». An sämmtliche Hrtsschulrätye und Schulleitungen. Choleragesahr betreffend. Anglsichts des UmstandeS, dals die Cholera innerhalb der Monarchie auslrili und von Osten gegen Westen Weiler vordringi und unseren Landesgrenzen sich näher«, Hai der hochlübliche oberösterreichische LandeSschulrath mit Erlass »om 20. d. M., Z. 2S73/L-Sch.-R , auch sür die Schulen die sofortige Rcacüvierudg der Cholerabereitschast unge ­ ordnet. Demzufolge wird der hieriimtliche Erlass »om S. Sep ­ tember 1832, Z. 1I73/B. Sch.-R., Amtsblatt Nr. 37, und der Erlas» vom 19. September 1892, Z. I221/B.-Sch.-R., zur genauesten Darnachachtung in Erinnerung gebracht. Bestellungen, betreffend die darin erwähnte kleine Cholerabrochure, sind anher zu richten, und werden selbe, so weit der Borrath reicht, sosort den Bestellern zugemittelt werden. Steyr, am 23. August 1893. Z. 10.840. Nn sämmtMe Gemeiillll'-NockckMlM nnil k. k. Genilarmerie-Men-Eoinmancken. Choleragefahr betreffend Im Nachhange zu meinem Erlass vom 8. d. R., Z. 10.0K8, A.-B. Nr. 32, bringe ich zufolge Austräger der h.k.k. Statthalterei in Linz vom 2S. August l. I., Z. 13.0K0/V, Nachstehendes zur Kenntnis und Darnachachtung : Infolge des Ausbruches der Eholera unter den Eisen ­ bahnbauarbeitern der im Bau begriffenen Strecke Szigeth- KoröSmezö - Woromirnka - StaniSlau haben viele Arbeiter dieses Arbeitsgebiet verlassen und suchen zum Theile in weil enlfernten Gegenden ein ArbeilSunlerkommcn. Ob ­ wohl dies- Arbeiler vor der Abreise einer genauen ärztlichen Revision und ihr« Effecten nach Bedarf der Desinfektion uuterzogen werden, die Weiterreise unter sanitätkpolizei- licher Uebcrwachung stattfindel und hiednrch die Gesahr der Choleraverschleppung verringert wird, bleibt es gleichwohl erforderlich, auf alle Arbeitsstätten, wo Albeiter in großer Zahl beschäftigt werden und insbesondere, wo ein« fluktuierende ArbciierbevSlksrung vorhanden ist, nämlich ans Eisenbahn ­ bauten, Straßen-, Wasserindustrisbaulen, Bergbaubetrieben u. dgl. besonders Acht zu haben und hinsichtlich solcher Ar. b-itsplätz- alle nothwendigen AflanierungSverkehrungen, zweck ­ entsprechenden hygienischen Einrichtungen und Vorkehrungen sür den Fall eines Choleraausbruches durchzusühren, um nicht von einer solchen Eventualität unvorbereitet überrascht zu werden. Hiebet wird erinnert, dass aus dem Choleragebiete anlangende, in der Regel bereits als solche avisierte Abetter in den Stationen, an welchen sie ihre Reise unterbrechen, weder in sofortige Arbeitsgemeinschaft ausgenommen, noch von ihnen beliebig gewählte Unterkünste in Herbergen oder gar Maffenquarlieren zugelaffen werden, sondern in von der Localbehörde anzuweisends geeignete, die fortgesetzte sanitätSpolizeiliche Ueberwachung ermöglichende und sichernde Unterkünfte gebracht werden sollen, bis die Stägige Bö- obachtungSzeit abgelausen ist. Steyr, 28. August 1893. Z. 10 144. Aa sämmtliike Gememlll! - Borsteknngm. Bertheilung der Vrochure über die Ausgaben der Bedölkernng im Kriegsfalle. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Etatthallerei in Linz vom 22. v. M., Z. 1022/Pcäs., werde» den Gsmeinde-Bor- stehunge» mehrere Exemplare der Brochure „Ausgabe der Be ­ völkerung in Beziehung aus das SanitätSwesen im Kriege und da« Kranken,erstreuungssystem" von Horst nebst Sta ­ tuten des patriotischen HiifSvereineS vom rothen Kreuz zur entsprechenden Bertheilung unter der Bevölkerung über- sendet. Steyr, am 23. August 1893. Z. 10.749. An sLm»Mlke Gememile-Aorstelmngen nnck k. k. Genckarmme-Dosten-Tommancken. Verkehr mit Pferdegespanuen ans Oesterreich-Ungar» an den Grenzübergangen nach Deutschland. Zusolge des Erlasses des hohen k. k. Ministerium» der Innern vom 17. August 1893, Z. 1S.S32, hat der

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