Amtsblatt 1893/34 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 24. August 1893

2 gemeine Anwendung derselbe» im Interesse der Arbeiterschaft nachdrücklichst gedrungen werden. Er ist daher erforderlich: l. Das« die Unternehmer der obbezeichneten Betriebe unter Strafandrohung »erhalten werde«, geeignete Schutz ­ brille» sür jene Arbetter beizustellen, welche dar Auge ge- sährdende Arbeiten zu verrichte» haben, und dass mit allen zu Gebote stehenden Mitteln dahin gewirkt werde, dass die Arbeiter auch die Schutzbrillen gebrauchen. Wo eine Zertrümmerung der Gläser durch die ab- springenden Splitter zu besorgen ist, wären statt der Gläser Drahteiusätze anzuwenden. 2 Dass die Gemeinde - Vorstehunge» und k. I. Gen ­ darmerie-Posten die Durchführung der bezüglichen Anord ­ nungen überwachen und über die gemachte» Wahrnehmungen im Gegenstands berichten. 3. Das« gelegentlich der Erhebungen über derartige UlsSlle nach der Ursache geforscht und da« Resultat im Protokolle ersichtlich gemacht »erde. Ich lüge noch bei, dass nach dem übereinstimmende« Gutachten der k. k. Gewerbe-Jnspectoren die von Karl Metz in Franksurt am Main hergestellten Schutzbrillen als »er- lässlich zu empfehlen sind. Pflicht des BelriebSunternehmerS ist es endlich, dass er aus Grund der ihm durch die Sew-rb-vorschristen, ins ­ besondere die Arbeitsordnung an die Hand gegebenen Mittel mit allen, Nachdrucke dahin wirk«, dass die »orhandcnen Schutzvorkebrungen auch thatsächlich benützt werde». D:e Gemeinde - Vorstehunge» werde« daher schließlich ausgelordert, von diesem Erlasse die bezüglichen Gewerbs- G-Nvff »schalt!» und Werks- und Fabriksbefitzer zu ver ­ ständigen und lchin mit den k. k. Gendarmene-Posten-Com- manden die Durchführung dieser Anordnungen zu über ­ wachen, eventuell im Sinne dieser Erlasse» hieher zu berichten. Stepr, 21. August 1893. Z. 10.630. I« sSmmllichr Gtwkinde - V-rchhu»gt». DeSinfectt»» bei Lholeragefahr. Zufolge Erlasse« der hohen k. k. Statthaltern in Linz vom lü. b. M., Z. l2.7S3/V, werden die Gemeinde-Vor- st-hungen erinnert, dass hieramtS die „Anleitung zur DeSlnseclion während einer Cholera-Epidemie", welche im Austrage des hohen k. k. Ministerium des Innern »ersasSl wurde, sowie die „kurzgesasiten Cholera- Regeln" je um den Preis von nur 3 Ir. zu beziehen sind. Die möglichste Verbreitung dieser belehrenden pvpulären Schriften ist sehr wünschenswert und sollten in keinem Haus ­ halte sehlen. Bestellung!» lönne« im Wege der Gemeinde - Vor- stehungen hieramt« angemeidel werden. Hiebei nehme ich Anlass, die Gemeinde-Vorstehuuge» aufmerksam zu machen, darüber zu Wachen, dass die Des ­ infektionsmittel nicht unnölhig, voreilig und irr unzweck ­ mäßiger Weile vergeudet werden, sondern das« die vorhan ­ dene« Borräthe überall sür den Fall des wirkliche« Bedarsc« reserviert bleiben, dan» aber auch in der angegebenen, de» beabsichtigten Erfolg sichernden Wels- zur V-rweudung kommen. Stepr, 22. August >833. Z. 10.333. Än sämmtliche Gemeilllle-NmHekMgea Mit k. k. Gmäarmerie-Posten-Äommimäm. Betreffend hie »«»forschu«, »e» Stellungspflichtigen Friedrich Atzler. Da« k. k. Ministerium sür Landesvertheidigung hat laut des Erlaff-S vom 27. Juli 1893, Z. 15.871 und 3887 II d, eröffnet, dass laut Berichte« der k. k. Slott- halterei für Niederösterreich der stellung«pflichlig« Friedrich Atzler am 38. Juni im Polizeibezirke Fioridsdors wegen AurweiS-, Erwerbs-, Unterstand«- und Subfistenz - Mittel ­ losigkeit «»gehalten und über Ersuchen der Bezirkshaupt- mannschast Freiwatda» dem Wiener Magistrats behufs Ver ­ anlassung der Nachstellung, sodann Abschiebung in die Heimat übergeben wurde. Hicvon werden die Gemeinde-Boistehungen und k. k. Gendarmerie < Posten-Commauden zufolge de« Erlasses der hoben k. k. Slalthailerei in Linz vom 1. August 1893, Z. I1.854/IV, unter Bezugnahme aus den hierämtlichen Erlas« vom 1«. September 1892, Z. 10.538 (Amtsblatt Nr. 38), behufs Einstellung der weiteren Nachforschungen in die Kenntnis gesetzt. Stepr, den 16. August 1893. Z. 10.33«. An sämmtliche Gemeinde - Dorftehungen und k. k. Gendarmeriepoken-Kommanden. Betreffend die AuÄsarschung des Reserve-Infanteristen Eduard Walterschick. Laut de« Erlasses der hoben k. k. Statthalterei in Linz vom II. August 1893, Z. 12.325/lV, wurde der Reserve- Infanterist Eduard Wallerschick eruiert. Hitvon werden die Gemeinde - Vorstehunge« und k. k. Gendarmerie-Posten-Evmmanden unter Bezugnahme aus den hierämtlichen Erlas« vom 15. Juli 1893, Z. 9001 (AmtS- blatt Nr. 2»), behufs Einstellung der wettere« Nachfor ­ schungen in die Kenntnis gesetzt. Stepr, am I«. August 1893. Z. 10.338. Än sämmtlichst Gstiilstiiule-ÜMstiiMM Mit k. k. GelMrmecie-Doffen-EommllNllm. Zufolge des Erlasses de« hohen k. k. Ministeriums de» Innern vom 29. Juli l. I., Z. all 18.424, wurde die k. t. Bezirkshauptmannschasl in Kenntnis gesetzt, da!« laut Mit ­ theilung de« königlich ungarischen Ackerbau - Ministeriums vom 17. Juni l. I. die Borstenvieh - Contumazanftalt zu Steinbruch bei Budapest wieder frei von Maul- und Klauen ­ seuche ist. Hievon werde» die Gemeinde-Vorstehunge« und k. k. Gendarmerie - Posten - Lommanden zusolge de« Erlasse« der hohen k. k. Statthalterei i» Linz vom 3. August 1893, Z. 1I.89S/II, unter Bezugnahme aus die hochdortige« Er- iäsie vom 20 April und 6. December 1892, Z. 4835 und 18.380, in die Kenntni« gesetzt. Stepr, am I«. August 1893. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hug» R. ». Hepenstrctt. R-dartinn »nd »erlag der k. l. BezirkShanptmanni»«« Stema — Haal's»- «nchdrnckerei in Skevr.

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