Amtsblatt 1893/32 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. August 1893

2 Z. 9941. An sämmtliike Gememlle - Norsteknngen. Anlegung der Urlisten der Geschwsrenen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden aufgefordert, nun ­ mehr im Ginne des Gesetzes vom 23. Mai 1873, R.-G.-Bl. Nr. 12 1, unter Rücksichtnahme auf den h. ä. Erlass vom 6. August 1888, Z. 7740, Amtsblatt Nr. 23, zur An ­ legung derUrlisten der Geschworenen pro 1894 zu schreiten und dieselben nach erfolgter Auflage am Amts ­ sitze des Gemeindevorstehers bisEndeSeptember l. I. unter Anschluss der Kundmachung und aller etwa ein ­ laufenden darauf bezüglichen Schriftstücke Hither vorzulegen. Bei Verfassung des Verzeichnisses der zum Geschwornenamte Berufenen sind dw Bestimmungen der HZ 1 — incl. 8 des obgedachten GesltzeS genau zu beachnn. Die Namen der sür das Amt eines Geschworenen wegen Verständigkeit, Ehrenhaftigkeit, rechtlicher Gesinnung und Charakterfestigkeit besonders geeigneten Persönlichkeiten sind in der Liste in üblicher Weise mit Blau- oder Roth- stift zu bezeichnen. Steyr, am 6. August 1893. Z. 10.068. An sämmtliche Gemeinde-Vorftchungen. Choleragesahr betreffend. Laut Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 6. d. M., Z. 12.1 60/V, ist unter den Eisenbahnarbei- lern im Marworoser Comitate in Ungarn die Cholera aus ­ gebrochen. Hiedurch steigt die Gefahr der Einschleppung der Seuche auch in unserer Gegend, umsomehr, als die meisten- theils italienischen Arbeiter die injicierte Gegend massenweise verlassen und theils die Heimat — das öster ­ reichische Küstenland — theils Arbeit suchend, auch andere Kronländer aussuchen. Die Gemeinde - Vorsehungen haben daher auch auf alle in letzterer Zeit zugereisten Italiener ein sorgsames Augenmerk zu richten und die ärztliche Unter ­ suchung derselben ebenso wie der aus Nussland, Frankreich und Italien zugereisten fremden Reisenden zu veranlassen. Im Hinblick auf die nunmehr erhöhte Gefahr hat die Sanitälscommission von nun an wöchentlich einmal eine Sitzung zu halten und ist deren Tag und Stunde anher bekanntzugeben. Jene Gemeinde-Vorstehungen, welche mit dem Berichte im Sinne des hierämtlichen Erlasses vom 16. Juli l. I., Z. S004, Amtsblatt Nr. 29, noch im Rückstände sind, haben dieselben unverzüglich anher vorzulegen. Steyr, 8. August 1893. Z. 9872. Nn sämmtliike Gememite-VoHekMM Mit k. k. GmMrmmeHvstm-ComniMilm. Verbotene Arzneigeheimmittel. Die !. k. Landesregierung in Salzburg hat aniässlich eines Ansuchens um Bewilligung zum Bezüge der aus Pari« kommenden Arznei - Zubereitungen Mmrod porvstor und Vill <io Vsssour diese Präparate einer fachmännischen Untersuchung unterziehen lassen, bei welcher sich Mmroä powäor als ein salpstersanereS, kalihtltiges Pulver der Blätter des Stechapfels (vaturn Ltramoninm), Via cko Vsssour als ein arssnhältiger, mit aromatischen Bitterstoffen versetzter Ehinawein herausstellte. Aus Grund dieser Besonder wurde die Elnsuhr der genannten Artikel verboten. Die Gemeinde-Vorstehungen und k, t, Gendarmerie- Posten - Commandsn werden znsvlge Erlasses der hohen k, k, Statthalterei in Linz, vom 31 v, M,, Z, I1.799/V, hievon aus Grund des Erlasses des hohen k, k. Ministeriums des Innern vom 27, Juli l, I,, Z, 17,887, zum Zwecke der Hintanhaltung de» Verkaufes dieser an sich unzulässigen Zubereitungen mit der Aufforderung in Kenntnis gesetzt, bei vorkommender Beauständigung des Vertriebes derselben unter Vorlage einer Probe auher die Anzeige zu erstatten, Etepr, am 5, August 1893, Z 9828, Nil «lie Gemeincke-Norstekimgeli. Warnung vor Schwindlern in Spanien. menen Berichten sind in jüngster Zeit an in Tirol ansässige Landleute aus Spanien Briese cingelangt, in welchen der Adressat gebeten wird, dein Briefsteller, welcher sich zumeist als eine in einem spanischen Gefängnisse befindliche, wegen gröberer Malversationeu verurtheille Person ausgibt, durch Einsendung von Geldbeträgen an eine dritte Person oder an den Biisssteller selbst behilflich zu sein, einen angeblich in der Nähe des Wohnortes des Adressaten verborgenen Schatz zu heben. Diese aus Betrug abzielenden, und als solche schon durch ihre« höchst unwahrscheinlichen Inhalt leicht erkenn ­ baren, oft sogar hcktographierten Schreiben gehen den vom k, und k. Ministerium des Aeußern erhaltenen Informationen zusolgc von einer ganzen Bande von Abenteurern in Spa ­ nien aus, welche aus diese Weise leichtgläubigen Personen durch allerlei Vorspiegelungen Geldbeträge herauszulocken, versuchen, Ein ganz ähnlicher Betrugsversuch wurde vor kurzer Zeit auch an einem Gastwirte in Deutsch-Altenburg gemacht, Dar k, und k, Ministerium des Aeustern hat den k, und k. Botschaster in Madrid hievon bereits behufs Ein ­ leitung etwa opportun erscheinender Maßnahme» gegen diese Schwindeleien in Kenntnis gesetzt. Infolge Erlasses des hohen k, k. Statthalterei - Prä ­ sidiums Linz vom 2, August l, I,, Z, 1731, setze ich hie ­ von die Gemeinde-Vorstehungen in die Kenntnis. Steyr, am V, August 1893. Zahl 8871. Nn sämmtliike Gemeinklr-VochMngm. Oeffentlichkeit des österreichischen Spitales in Kairo (Aegypten). Die hohe k. k. Statthalterei hat laut Erlass vom 21. v. M., Z. I I.ÜK6/II, anher unter Hinweis aus die im LandeSgesetz- und Verordnungsblatt- Nr. 22 enthaltene Kund ­ machung vom 12. August 1892, Z, 11,844/11, eröffnet, dass das hohe k. k. Ministerium des Innern laut des Erlasses vom 10. Juli 1893, Z. Id 904, keinen Anstand genommen hat, das Kronprinz Rudols-Spital in Kairo als eine allge ­

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2