Amtsblatt 1893/31 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 3. August 1893
Amts-HKlatt der k. k. Vezirkshauplmannschast 8leyr. Ur. 31. Stryr, am 3. August 1893. Z. 884t. An alle hochwürdigen Pfarrämter und die Hemeinde-Erstehungen, betreffend die Vorarbeiten zur Stellung pro 1894. Die Gemeiude-Vorstehungen werden erinnert, dass sie gewiß Z 21, P. 1 der Wehrvorschrilten, I. Theil, behufs Verzeichnung der in da« stelluugspffichtige Alter tretenden Personen die laut § IS: 1 bis 3 den Gemeinden zugc- kommenen Matrikel-Auszüge der 1873 Geborenen den Ma- trikelsührern im Monate August zurückzustellen haben. Die hochwürdigen PsacrSmler weiden gemäß P. 2 dieser Gesetzesbestimmung ersucht, die wiedererhaltenen Aus züge nach den inzwischen eingetretenen Veränderungen zu ergänzen und bis Ende Oktober den Gemeinden wieder zu übergeben. St ehr, am 27. Juli 1893. Z. 9248 Nu sämmtliche Gemeinile-NorstekMgeu mul k. k. GemlarmeneGosteu-Eommamleu. Ausforschung des unter Polizeiaufsicht gestellte» Johann Weiugartsberger. Johann Weiugartsberger (»lins Hochsellner), 1869 geboren, katholisch, ledig, zuständig znr Gemeinde Krems- münfter Land, welcher mit dem rechtskräftige» Erkenntnisse der k. k. BezirkShauptmannschast Stehr vom IS. Juni 1893, »st Z. 7041, unter Anweisung der Ortsgemeinden Krsms- münster Markt und KremSmünster Land als Ausenthatts- Rahon unter Polizeiaufficht zugestellt wurde, hat sich ansangS Juli aus seinem Ausenthalts-Rahon unbekannt wohin ent- ssrut und konnte bisher nicht ausgesorscht werden. Derselbe ist im B-tretungsfall- gemäß Z 8 des Gesetzes »°m 94. Mai 188S (R.-G.-Bl. Nr. 84), dem Strasgerichte zu üdcrgebcn und hievon hieramts die Anzeige zu er statten. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Eommanden unter Hinweis aus den hierämtlichen Erlass vom 8. Juli 1893, Z. 8133 (Amts blatt Nr. 98), zur weiteren Veranlassung in die Kenntnis gesetzt. Stehr, am 2«. Juli 1893. Z. 9478. An sämmtliche Gememdevorstehimge« «. k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden unter Bezugnahme aus die Etattholterei-Kundmachungen vom 2Ü. December 1899, Z. I9.S47/II, intimiert mit dem hier- Lmtlichen Erlasse vom 93. December 1892, Z. 14.978, Amtsblatt Nr. S9 ex 1892, zur Kenntnisnahme. Lä dlr. lg.S47/Il. Kundmachung betreffend die Aufhebung des Verbotes der AuSsubr von Niedern aus dem politischen Bezirke Freistadl nach Deutsch land. Nachdem der politische Bezirk Freistatt seit längerer Zeit srei von Lungensenche >st, so findet die k. k. Statthal ter« sämmtliche mit den hierämtlichen Kundmachungen vom 19. Oclober und 29. Dccember 1892, Z. 14.393/1 und 19 S47/II, bezüglich der Ausfuhr und des Verkehres mit Rinder» anS dem genannten Bezirke erlassenen Verfügungen außer Wirksamkeit zu setzen. Dies wird hiemit allgemein verlantbart. L. k. oberöstttreichische Statthaltern. Linz, den 24. Juli 1893. Stehr, den 28. Juli 1893. Z 9429. Nil sämmtliche Oemeialle-VorstckMjM »ml k. k. GenälMnerie-Postm-EommailäM zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 1O.760/H. Kundmachung betreffend die Einfuhr von Schweinen »ach dem H-rzogthume Salzburg. Die k. k. Landesregierung in Salzbnrg hat unterm 8. Juli 1893, Z. 6230, nachstehende Kundmachung er lassen : Im Hinblicks aus die vorausgegangene Versügnng über den Borstenviehverkehr aus G-lizien und der Bukowina, steht sich die k. k. Landesregierung nunmehr auch bestimmt, die Vorschriften, betreffend die Einfuhr von Schweinen nach dem Herzogthnme Salzburg in nachstehender Weise abzu- ändern:
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