Amtsblatt 1893/29 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Juli 1893

s Z. 8903. Än sämmtlilke Gmeillcke-VorstellMgm null k. k. Gmilarmerie-Nosteu-Eommaltilen. Nr. SSW/II. Kundmachung die Einfuhr von Schlachtriuöern aus de, wegen kungen- seuche gesperrten Lomitaten und Atädlc« Ungarns nach Wien. Unter Aushebung der hierämtlichen Kundmachung vom 4. Mai 1892, Z. 6637/6670, und unier Iheilweiser Aende ­ rung jener vom 3. und 22. Juni l. I., Z. 8440 und S4I3, womii wegen de» Bestände» der Lungsnjeuche die Einsuhr von Mastrindern nur den nachbenannien Comitaten und Städleti Ungarn» in das diesseitige Reichsgebiet geregelt wurde, wird ungeordnet, dass sür diesen Verkehr künftighin bis aus Widerruf die nachstehenden Bestimmungen in Gel ­ tung zu treten haben: t. Die Einsuhr von Schlachtrindern aus den Eomi- taten Preßburg (PoSzony), Neutra sRhitra), Trentsin, Arva, Liplo, Turvaz, Svhl (Zolyom), Bars, Hont, Nograd, Pest, P. S. K. Kun, Zpt (EzepeS) und SaroS sowie aus den Gebieten der kömgl. Freistädee Preßburg und Selmecz — Bilabanya und der königl. Haupi- und R-fidrnzstadt Buda ­ pest (mit Ausnahme des Budapester ViehmarkteS), ist nur im direcie» Eisenbahnverkehre und in plombierten Vieh- waggons, welche mit der Aufschrift in deutscher Sprache und in greller Farbe „scuchenverdächtige Thiere" zu be ­ zetteln sind, nach Wien (St. Marx) und zwar ausschließlich nur zum Zwecke der Ausstellung und Vermarktung am Con- iumazplab gestaltet. 2. Die betreffenden Rinder müssen durch vorschrifts ­ mäßige, die genaue Jndividnalbeschreidung enthaltende Vieh- pässe (Einzelnpäffe) anSgewiesen und am Coniumazplah getrennt von den Rindern anderer Provenienzen aufgestellt werden. DaS Einlangeu dieser Rinderlranspvrte ist nur am SamStags und Sonntage jeder Woche, spätestens am nächst ­ folgenden Montag in den ersten Morgenstunden sür den Montagimarkt, dann von Dienstag und Mittwoch jeder Woche, spätestens am Donnerstag in den ersten Morgen ­ stunden sür den DonnerStagmarkt statthast. S. Die Schlachtung dieser Rinder, ausgenommen jener aus den Gehöften der Divszeg'her Zuckersabriken , dars in den Schlachthäusern zu St. Marx, Unter-Meidling, Gum- pendors, HernalS und RusSdors erfolgen. Deren Uebcrsührung vom Contumazplahe nach diesen Schlachthäusern ist nur mittelst Wagen und unter polizei ­ licher Aussicht statthast. Die Schlachtung der Rinder aus den Gehöften der DioSzeg'her Zuckerfabriken dars nur im Schlachthouse zu Ht. Marx statlfinden, 4. Jeder anders geartete Verkehr mit Rindvieh aus dem bezeichneten Sperrgebiete ist bei Vermeidnng der Stras- solgin nach 8 46 des allgemeinen ThierscnchengesetzeS (Ver ­ sall der betreffenden Thiere) untersagt. Demnach bleibt jede Einsuhr von Rindvieh an« den »orbezeichneten Comitaten und Stadtgebieten nach dem diesseitigen Reichsgebiete ver ­ boten und nur nach depi Mener Centralviehmarkte zu St. Marx im direkten Eisesibahnverkehre unter den vorstehen ­ den Vorsichten und Beschränkungen gestattet. Dies wird zufolge Erlasses des hohen k. k. Mini ­ steriums des Innern vom 26. Juni l. I., Z. IS.3I0, mit dem Beifügen verlautbart, dass Uebertretungen dieser Be ­ stimmungen, welche mit dem Tage der Veröffentlichung in der „Linzer Zeitung" in Wirksamkeit treten, nach dem Ge ­ setze vom 24. Mai 1882 (R.-G.-Bl. Nr. 51) geahndet werden. Linz, den 4. Juli I8S3. Der k. k. Statthalter: Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden mit Bezug aus die Statt- halterei - Erlässe vom 2. Mai 1892, Z. 6637, und vom 3. und 21. Juni 1893, Z. 8440, 9413, intimiert mit den hierämllichsn Erlässen vom 19. Mai I8S2, Z 5632, (Amts ­ blatt Nr. 20 ox 1892) und vom 8. und 28. Juni 1893, Z. 7223 und 8011 (Amtsblatt Nr. 24 und 27) zur sosorti- ge» Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 14. Juli 1893. Z. 8902. An sämmtliche Gemeinde - Worsteyungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchen - Ausweis in der Berichtsperiode vom 2. Juli bis 10. Juli 1893. I. Pscrderotz-Krankheit. Ausbruch der Seuche. Bezirk WelS: Gemeinde Meggenhofen, Ortschaft Egg. 2. Rathlaus der Schweine. Ausbruch und Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Perg: Gemeinde Lebing, Ortschaft Ober- Lebing. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Gleink, Ort ­ schaft Stein. 3. Bezirk Vöcklabrnck: Gemeinde Attnang, Ort ­ schaft Nieder-Attnang. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Perg: Gemeinde und Ort Perg. Steyr, am 14. Juli 1893. Z. 8956. An sämmtliche Gemeinde - Erstehungen und K.K. Gendarmerie-Uosten-Kommanden. Mit dem Erlasse vom 30. Juni 1893, Z. 15.632, hat- das hohe k. k. Ministerium des Innern anher eröffnet, dass laut eingelangten Mittheilungen des königlich - ungarischen Ackerbauministeriums durch energisch gepflogene Nachfor ­ schungen an Ort und Stelle sichergestellt worden ist, dass die am 12. Juni I. I. im Schlachthause zu St. Marx (Wien) geschlachtete, und an Lungensenche erkrankt befundene Kuh nicht aus Kis-Czell, Lomitat Eisenburg, sondern von der Pusta Banhalma, Gemeinde Külsövath, Comitat V-sprim, stammt, wohl aber in der Eisenbahnstation Kis - Czell zur

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