Amtsblatt 1893/29 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Juli 1893

4 neu, Vollbart, einer Narbe aus der Stirne und etwas blat- tsrnnarbig, von Prosession Echmiedgehilse, »ersehen mit dem Arbeitsbuch-Duplikate vom 14. Jänner 1892. Z. 389, sehr ost arbeitslos und erschwindelt sich aus Kosten seiner HeimatS- gemeinde R-iseunterstützungen. Der Genannte wurde auch deS Oesteren schon im Schubwegs heimbesbrdert. Infolge des Erlasse- der hohen k. k. oberösterreichischs» Statthalterei in Linz vom 29. Juli l. I., Z. 99SI/II, werden daher die Gemeinde-Borstehnngen aus da- Vorkom ­ men dieses Individuums mit der Weisung ausmerksam ge ­ macht, demselben keinerlei Votschüsse oder Geldunterstützun- Icn mehr zu vcrabsolgen, sondern ihn vielmehr im Bctre- gungssalls der schubpolizeiliche» Behandlung zu unterziehen. Steyr, am IS. Juli 1893. Z. 8742. Ä« sämmtlilke Gmemcke-B»rstelt»«ge« uilil k. k. Geackarmerie-Postea-Commaillleit. Nachforschung nach der Identität eines taubstumme» Individuums. Laut der Note der k. k. mährischen Statthalterei in Brünn vom 2V. Juni 1893, Z. 21.154, hat die k. k. Be- jirkshauptmannschast in Sternberg unterm 15. Juni 1893 um die Sicherstellung der Provenienz eines taubstummen Mannes, der sich srüher Josef Streub nannte, jetzt aber Joses Skruppi nennt und derzeit seine vierwSchentliche Arrekftrase beim k. k. Bezirksgerichte in Hos abbüßt, an­ gesucht. Derselbe ist etwa 42 Jahre alt, schon abgestrast, sür die Sicherheit des Eigenthums gefährlich, ledig, mittelgroß, hat schmächtige Figur, blonde, graumelierte Haare, blaue Augen, blonde Augenbrauen, kurzen blonden Schnurr- und Kinnbart, proportionierte Nase, gute Zähne und eine tiefe Narbe aus der rechten Wange. Ueber seinen Wohnort und über seine Zuständigkeit vernommen, schreibt derselbe jedesmal konsequent „Oester ­ reich" ; seine Gesichtszüge zeigen deutlich, dass er thatsächlich taubstumm ist und nicht etwa simuliert, doch macht er sonst den Eindruck der Intelligenz, denn er liest und schreibt gut „deutsch", seine Mimik ist sibhast, leicht verständlich, wie auch er die Zeichen dessen, der sich mit ihm verständigen will, sofort versteht. ES ist gar kein Zweisel, das« der Taubstumme seinen richtigen Namen und seinen HeimatiorI wohl kennt und diese Daten absichtlich verschweigt, resp, falsch altgibt, um die Behörden irre zu führen. Nach dem Gesagten musS der Taubstumme in irgend einer Anstalt ausgebildet worden sei» — und dürste aus diese Art sein Nationale am frühesten zu eruieren sein. Die Gemeinde > Borkehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Commanden werden daher zufolge des Erlasse« der h. k. I. Statthalter-! in Linz vom 1. Juli 1893 10.104/11, angewiesen, behufs Sicherstellung der Provenienz und Iden ­ tität dieses Taubstummen die geeigneten Nachforschungen zu pflegen uud über da« Ergebnis derselbe» ehethuulichst zu berichten. Steyr, am 13. Juli 1893. Z. 9002. Än sämmtlicke Gemomüe-NorstekMgm «Nil Krankenkaus - Nerwaltungm. Warnung vor dem Vaganten Wenzel Mann. Laut der Berichtes des k. k. BezirkShauptmanneS iu Kremsier vom 17. Juni 1893, Z. 5587, treibt sich der 34 Jahre alte, verwitwete Wenzel Mann aus Necitz dor ­ tigen Amtsbezirkes, welcher von Brandwunden herrühreude, auSrebreitete Narben an den Händen und im Gesichte hat, arbeiis- und beftimmungSloS am Land- herum, lässt sich in Krankenhäusern behandeln und entlockt von den Gemein ­ den Reisevorschüsse und Unterstützungen, ohne in seine Heimatsgemeinde zurückzukehren. Da hiedurch der letzteren namhafte Kosten «rwachsen- so werden die Gemeinde - Vorstehungen und Krankenhaus' Verwaltungen zufolge des Erlasses der hohen k. k. ober' österreichischen Statthalterei in Linz vom 5. Juli 1893- Z 10.158/11, beaustragt, dem Vaganten keinerlei Geld- unterstützungen aus Kosten der Heimatsgemeinde zu verab ­ reichen und demselben ohne ärztlich bestätigte Nothwendigkeit keine Ausnahme in einem Krankenhause zu gewähren, son ­ dern ihn im Falle der ungebürlichen Inanspruchnahme der öffentlichen Armenpflege der Behandlung nach dem Schuh- g-setz- zu unterziehen. Steyr, am 15. Juli 1893. Z. 8743. A« sänmtliike Gemimile-Norstekungek Mil k. k. Ge«ckarmerie-Postm-EommMilM. Aussorschung des Stellung-pflichtigen Peter Riucevic- Samvtu. Laut des Erlasse« des hohen k. k. MinisterinmS für LandeSvertheidigung in Wien vom 19. Jnni 1893, Z. 12.909 und 3333 11 b, hat die k. k. Statthalterei sür Dalmatien nm die Veranlassung der Aussorschung de« im Jahre 1861 in Salona geborenen, nach Spalato zuständigen Peter Nineevic-Eamota, welcher seiner Stellung-pflicht bisher nicht Genüge geleistet hat, angesucht. Derselbe ist ein Sohn des verstorbene» Doimo Nin- cevic-Samota. Im Jahre 1890 hat Peter Nincevic beim Brücken ­ bau! der Slaatibah» inRaab gearbeitet, ist aber nach Be ­ hauptung seiner ArbeitSgenossen noch im Lause der Sommer« nach BieSke, Comilat Sluhlw-ißenburg, Bezirk Merke, über- fiedelt, wo er ebenfalls bei einem Brücke»ba»e beschäftigt war, von dort aber dann spurlos verschwunden ist. Eine P-rsonSbeschreibung derselben konnte nicht bet- gebracht werden und sind die im B-rwaltungSgebiete von Dalmatien diesbezügliche» Erhebungen erfolglos geblieben. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten , Commanden zusolge der Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 29. Juni 1893, Z. 9955/IV, mit dem Aufträge in die Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der

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