Amtsblatt 1893/29 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Juli 1893

s Di- Stiftung besteht in jährlichen 3t Gulden, wird in halbjährige», decursiven Raten vom oberösterreichischen LanbeS-AuSschusse erfolgt und erlischt da» Bezugsrecht mit dem vollendeten 1b, Lebensjahre, Anspruch auf diese Stiftung hat eine mittellose Militär- Waise, welche durch eine Urkunde nachznweiseu vermag, das» der Vater einmal dem activen Verbände der Wehrmacht »»gehört, in einer Gemeinde d-sLand-SOberösterreich ihr Heimatrecht, oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohnsitz hat und im Alter von 7 bis It) Jahre» steht, Mütter oder Vormünder, welche sich sür ihre Waisen um diese Stiftung bewerben, haben die Gesuche mit dem Tausscheine de» Knaben, dem Armutszeugnisse, Jmpsung«- Zeugnifse und dem letzten Schul-Zeugnisse zu belegen und anzugeben, ob und welche anderweitig- Unterstützung bis Waise vom Staate oder aus einem andere» Fonde bezieht, Diese Gesuche sind bis längstens IS, August 1833 beim !. u, k, ErgänzungS-Bezirks-Commando Nr, II in Linz oder Nr, SS in Salzburg einzubringen; später einlangende Gesuche können nicht berücksichtigt werden, Innsbruck, am S, Juli I8S3. Z, SÜLL, An die Gemeinde - Morsteyungen und Krankenhaus - Merwattungen. U>arn»ug vor Sem Lpilalsstmulautcu Frau) HainzU. Die k, I, steiermärkische Statthalterci in Graz hat unterm 4. Juni 18S3, Z, 14,303, anher mitgetbeiit, dass laut der Note des steiermärkischcn Landesausschusses in Graz vom 13, Mai 1833, Z, 10.003, der zur Gemeinde Neuberg, Bezirk Mürzzuschlag, zuständig-, im Jahre ISSS geborns Hadernsammler Franz Hainzel dringend im Ver ­ dachte einer ungebürlichen Inanspruchnahme der öffentlichen Krankenhauspflege steht, Zusolge des Erlasses der hohen k, k, Statthalterei in Linz vom 27, Juni 1893, Z, S77K/II, werden die Gemeinde- Vorstehungen und Krankenhaus-Verwaltungen angewiesen, den Genannten vor ärztlich sichergestellter Nothwendigkeit in die Spilalspflege nicht auszunehmen, vielmehr zu veranlassen, dass derselbe tm Betretungssalls der schubpolizeilichen Be ­ handlung unterzogen werde, Es ist daher diesem Individuum nur im Falle ab ­ soluter UnabweiSbarksit Ausnahme zu gewähren, wobei dieser Umstand durch ein Purere de« ordinierenden Arztes zu erhärten ist, welches seinerzeit bei Anspruch der Verpflegs- koften vom steiermärkischcn LandeSsonde bei Vermeidung der Ausscheidung dem Verpffegsacte anzuschließen ist, Steyr, am 13, Juli 1893, Z, 8837. Alt sämmMe Genmncke-VorstelÜMgm unil k. k. Gl'itllarmerie-PMu-CMM Ausschreibung riuer von ber Donau angcschwemmle Leiche. Laut der Note der k, k. Bszirkshauptmanuschaft Psrg vom 9. Juli 1893, Z, 8423, wurde am 3, Juli d, I. in der Nähe von Grein -ine männliche Leiche von der Donau angeschwemmt, Dieselbe war I7S Centimeter lang und krältig gebaut, die Kopihaare dunkelbraun und reichlich vorhanden, das Gesicht stark ausgetrieben, die Gesichtszüge »ich! mehr kennbar, die Zähne gut erhalten, Brust und Unterleib gleichfalls ausgetrieben und hräunlich verfärbt, Die Haut des Gesichtes, der Brust, Hände und Füße war theilweis« schon der Epidermis beraubt, Der Ertrunkene dürste 30 Jahre alt, 14 Tage im Wasser gelegen sein und der Kleidung nach der ärmeren Arbeiterklasse angehöre», Spuren von Gewaltthätigkeiten waren nicht vorhanden, Dle Leiche war bekleidet mit einem weißen Kattuohemde ohne Merke und Haiskragen, Unterhose aus weißem Doppelbarchent, dunkler, mit braunen Streissn (carriert) versehenen Zeuzhose, dunkler Stoffweste mit schwarzen Stressen, Rücktheil aus schwarzem Giott; die Weste hatte nur mehr zwei ungleiche Beinknöpse, schwarzem Zeug- sacco mit Clothsnttcr ohne Knöpfe; um die Mitte statt eines Hosen- oder Leibriemens ein Tragband wie man selbe bei Seilern bekommt, schließlich am rechten Fuß einen rothen, am linken Fuß eine» blauen Socken und gewöhn ­ liche Stiesletten, Behuss Agnosciernng sind die Kleidungsstücke bei der Stadtgemeindc - Vorstehung Grein a. d, Donau in Ausbe ­ wahrung behalten worden. Hieben werde» die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden mit dem Auftrags in die Kenntnis gesetzt, nach der Identität dieser Leiche geeignete Nachsorschungen zu pflegen und ein positives Resultat dieser Nachforschungen ehethmüichst anher bekannt zu geben. Steyr, 14. Juli 1893. Z. 874k. An sämmtliche Gemeinde - Vorstellungen. Warnung dar dem Vaganten Friedrich Urfic. Laut der Berichte der k. k. Bszirkshauptmanuschaft Ad-lsderg vom 29. December 1892, Z. 8290, und vom s. Mai l. I., Z. 3007, treibt sich der nach Podraga zu ­ ständige Gärln-rgchiise Friedrich Ursic beschäftigungslos um ­ her und lässt sich Unterstützungen aus Rechnung seiner HeimatSgemeinds verabfolgen. Friedrich Ursic ist 49 Jahre alt, ledig, hat ovales Gesicht, grauliche Haare, blaue Auge», gerade und propor ­ tionierte Nase. Zusolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom I. Juli 1893, Z. IÜ.I2S, werde» die Gemeinde- Vorstebungen aus dieses Individuum mit der Weisung aus- merksam gemacht, demselben Geldunterstittznnge» auf Kosten der HelMatSgemeinde nicht zu verabreichen uud dasselbe gegebenen Falle» der Behandlung nach d-m Schubgesetze zu unterziehen. Steyr, den 13. Juli 1893. Z. 8781. Rit sämmtliike Oeimin^r-Aorstckmigen. Warnung vor dem Vaganten Johann Seretnik. Laut Berichtes der k. k. BezirkShauptmannschast Cill ist der Vagant Johann Seretnik, I8SK in Lendorf, Gemeinde Pletrovic, geboren und in dieser Gemeinde zuständig, von großer Gestalt, mit ovalem Gesichte, grauen Augen, schwar ­ zen Haaren, breiter Nase, regelmäßigem Munde, gute» Zäh ­

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