Amtsblatt 1893/29 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Juli 1893
2 Staude find und deren Anbringung in geeigneten, vielbe suchten, öffentlichen und anderen Localen vo» großem Nutze» sein wird. ES sollte daher die gebotene Gelegenheit zur billigen Anschaffung solcher Wandtafel» benützt werden, und find selbe inSbesonders in der G.meindekanzlei und in der Schule an einer allgemein zugänglichen Stelle anznbringe». Ebenso find die P. T. Herren Aerzte und Besitzer öffent licher Locals (Gastwirte) hieraus aufmerksam zu machen und kaun auch deren Bestellung hieramtS angemeldet werde». Die Bestellungen find bis Ende Juli an her zu machen, da der Preis bei der Anschaffung von mehreren Exemplaren zugleich sich bloß auf l fl. 50 kr. sür beide Tafeln beläusl. Steyr, am 14. Juli 1893. Z. 9004. An sämmtliche Gemeindevorstehungen «. Ir. k. Gendarmerie-Posten - Commanden. Betreffend die neuerliche Choleragesahr. Durch das zielbewußte und sachgemäße Borgehen der Politischen Behörden und ihrer Sanitätsorgane, sowie durch die verständnisvolle Mitwirkung der autonomen Körper- schafte» der Gemeinden lind selbst sreiwilliger Hilfskräste ist es gelungen, ein größeres Umsichgreifen der im Vorjahre an einzelnen Punkten in das Reichsgebiet eingedrungenen Cholera hintan,»halte», die Choleramfectio» zu begrenze» und an Ort und Stelle zu ersticken. Seit Monaten ist das Staatsgebiet frei von Cholera und äußert sich die günstige Wirkung der bewirkten Abstel lung sanitärer Uebelstände uud durchgesührter Assanierungs Maßnahmen in einem erfreulichen Rückgänge anderweitiger Jnfectionskrankheiten , deren unausgesetzte energische Be kämpfung von nicht geringerer Bedeutung ist, als jene der Cholera selbst, und eins fortgesetzte Schulung aller zur Ver hütung und Tilgung von AnsteckungSkrankhelten berufenen Organe in Absicht aus bis Abwehr drohender Volksseuchen, insbesondere von Choleraepidemien bilden soll. — Im gegen wärtigen Zeitpunkte beginnt laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 8. d. M., Z. 16 417, auch nach dem Gutachten des obersten Sanilätsrathes — die Gefahr einer möglichen Cholera < Einschleppung abermals näher zu treten. Begünstigt durch die der heißen Jahreszeit entsprechen den Temperatur > Verhältnisse , ist die Cholera in den an Gefilzten und die Bukowina angrenzenden Landestheile» Rußlands, in welche» sich dieselbe über de» Winter erhalte» hat, dann in de» am Golf von Lho» gelegenen Landstrichen Frankreichs in Zunahme begriffen nnd wüthet in dem zwi schen dem rothen Meere und dem persischen Golfe gelegenen Ländergebiete der asiatischen Türkei, insbesondere in Mekka, mit welchem die mohamedanische Bevölkerung Bosnien« und der Herzegowina den rituellen Pilgerverkehr unterhält, mit großer Heftigkeit. Diese Verhältnisse machen es zur Pflicht, mit er neuertem Eifer die Assanierung in den Gemeinde», die Be seitigung sanitärer UebelstLnde, welche die allgemeinen Le bensbedingungen : Lust, Wasser, Boden, Wohnung, Nahrung zu verschlechtern und KrankheitSveranlaffungen zu begünstigen vermögen, sowie die Förderung gesunbheitSmäßtger Einrich tungen zu betreiben. Zu diesem Zwecke sind die GesundheitS-, beziehungs weise BegehungS-Commissionen zur Aufdeckung sa nitärer Usbelstände und Feststellung sanitärer Bedürsniffe behufs entsprechender Veranlassung im gesetzlichen Wirkungs kreise der Gemeinde-Verwaltungen sofort zu reacti- v ier s n. Den Gemeinde - Vorstehungen werden daher die hier- ämtlichen Erlässe »om lö. Juli 1892, Z. 8370 (Amtsblatt Nr. 29), I. September 1892, Z. 10.140 (Amtsblatt Nr. 3b) und vom 12. September 1892, Z. 10.678 (Amtsblatt Nr. 37) zur genaueste» Darnachachlung in Erinnerung gebracht uud beauftragt, die zufolge hierämtlichen Erlasses vom 25. No vember 1892, Z. 13.675 (Amtsblatt Nr. 48), sistierte Thätig keit der Localsaniläts-Commiffionen sofort wieder zu activieren und durch dieselben im Lause der nächsten Woche die Be gehung des gesummten GemeindegebisteS wie im Vorjahre durchsühren zu lasse» und über diese Amtshandlungen ei» Protokoll abzufaffsn und bis 1. k. M. anher vorzulegen. Selbstverständlich sind die Herren Localärzle den Begehungen beizuzishe» und deren maßgebende Rathschläge einzuholen. Jede choleraverdächtige Erkrankung und auch jeder Fall vo» einheimischem Brechdurchfall (Odoior» nostras) ist sofort, entweder telegraphisch oder durch ein- eigene Person, hieramts anzuzeigen. Die Jsoliertocale sind, wo selbe inzwischen anderweitig in Verwendung kamen, sofort wieder in Stand zu setzen und mit allem Nöthige» zu versehe». Ebenso ist die lleberwachung des Fremdenverkehrs in den Hotels und sonstigen Stätten der Fremdenbeherbergung mit Rücksicht aus die aus Süd-Frankreich und Süd-Russland einlangenden Fremden, welche von dort erst vor wenige» Tagen abgereist find, und hinsichtlich der von solchen Per sonen abgelegten Wäsche gewissenhaft durchzusühren. Die hohe k. k. Slatthalterei in Linz hat mit ErlasS vom 10. d. M, Z. 10.698/V, die begründete Zuversicht ausgesprochen, dass durch rasches, zweckentsprechendes, sani- tätSpolizeiliches Eingreifen der berufenen Faktoren schon im Momente der »»stauchenden Cholera - JnsectionSgesahr bei rationeller Fortführung der Assanierung in den Gemeinden es auch weiterhin gelingen werde, die im allgemeinen derzeit günstigen GesundheitSverhältniffe zu erhalten, noch günstiger zu gestalten und von der Bedrohung durch Invasion der Cholera oder anderer Epidemien zum unschätzbaren Nutze» der Bevölkerung zu bewahren. Steyr, den 16. Juli 1893. Z. 8950. Än sLmmlWe Gemeinste - Aorsteliimgen. Lsirnn - Änsschreibnüg. Ueber Zuschrift bei k. u. k. Ergänzungtbezirkr - Com- mandv Nr. 14 in Linz werde» die Gemeinbe-Vorsteh»nge» angewiesen, nachstehende Cvnrnrr-Ausschreibnng entsprechend z» »erlautbaren. Steyr, den 14. Juli 1893. Concursausschreibung. Vom k. u. k. 14. Corps - Commando in Innsbruck wird zur Besetzung einer erledigten Therestan'schen Militär- Waife» - StistnngSplatzeS sür Knabe» der ConcnrS «u»ge- schrisbe».
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