Amtsblatt 1893/25 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 22. Juni 1893
längst verstorbene und verschollene Personen deshalb beson dere Schwierigleiten, weil in England die conlinentaie Praxis der polizeilichen Evidenzhaltung von Hausbewohnern oder Fremden nicht besteht und jede beliebige Namens änderung einer Person behördlich weder conlroliert »och be anständet wird. Unter dem Schutze dieser sehr häufig benützte» Gestal tung verliert sich die Spur vieler Personen, welche nach England oder in die britischen Colonien eingswandsrt sind. UeberdicS wurde die Führung von amtlichen Sterbe- Registern in England und den Colonien erst im Juli 1857 begonnen, so dass Nachweise über Sterb-sälle, welche sich vor diesem Zeitpunkte ereignet haben, nur aus den Kirchen» Registern jener Sprengel geschöpft werden können, in denen die Bestattung der betreffenden Personen stattgesunden hat; eine Nachforschung ist daher nur dann möglich, wenn der Gesuchftcller das betreffende Begräbnis-Kirchspiel genau an- zugebe» vermag. So bat sich ungeachtet der eingehendsten seitens des k. und k. General-Konsulates und der k. und k. Botschaft in London wiederholt gepflogenen Erhebungen das Vorhanden sein eines nach Millionen Gulden, Dollars oder Pfund Sterling zählenden Nachlassvsrmögens nach Simon Wolf, Euglaender, Johann Haring, JoSna Levy, Glahdenh Glover, Johann Gevey Köhler, Joses Köhler, Friedrich Köhler, Jo hann Friedrich Köhler, wegen welchen sich schon viele An gehörige der österreichisch-ungarischen Monarchie an die ge nannten k. und k. Aemter in London wandten, nicht con- statieren lasten. Behufs Hinlanhaltuug der Ausbeutung österreichischer Staatsangehöriger durch Agenten, welche denselben Geld beträge unter der Vorspiegelung entlocken, dass sie deren Ansprüche aus angeblich in England, dann insbesondere auch in Amsterdam und Rotterdam, sowie an anderen, zu meist überseeischen Orten erliegende Nachlassvermögen zur Geltung bringen werden, ungeachtet die Belege sür die Nach- weisbarkeit dieser Ansprüche völlig unzureichende sind, sowie nicht minder zur Vermeidung der Behelligung der k. und k. VertrelungSbehörden durch derartige unbegründete Eingabe», erscheint «S zweckmäßig, die Bevölkerung darüber aufzn- kläreu, dass die in zahlreiche» Zeitschriften von Zeit zu Zeit austauchsirden Gerüchte von lm Auslande seit vielen Jahr zehnten erliegenden Hiuterlastenschaften im Betrage von mehrere» Millionen sür Erbberechtigte aus der österreichisch- ungarischen Monarchie insofern« der Begründung entbehren, als ungeachtet sorgsamer Nachforschungen bei den oiessalls kompetenten Behörden, die Existenz solcher Vermögens-Nach- läffe nicht hat konstatiert werden können, und dass die k, «nd I. VertrelungSbehörden nicht berufen find, lediglich pro blematische Erbschaft«-Angelegenheiten zu untersuchen. Zufolge des mit dem Erlasse der hohen k. k. Statt halterei in Linz vom 7. Juni 1893, Z. 8772, intimiertsn Erlasse« des hohe» k. k. Ministeriums des Innern vom 31. Mai 1893, Z. 1898M0., werden dir Gemeinde-Bor- stehungen aus dai gewissenlose Treiben der oben gekenn zeichneten Erbschasts-Agenten behufs weiterer Mittheilung an die Bevölkernng mit der Weisung aufmerksam gemacht, den Parteien in Anbetracht der gänzliche» Erfolglosigkeit aller rückfichtlich jener vermeintliche» Millionen-Erbschaften seit Decenuien bereits unternommenen Schritte gleichzeitig in wohlmeinender Weiss abzuraihen, Zeit und Geld aus die Versolgung von ErbschastS-Angelegenheiten zu verlieren, rück fichtlich deren die Existenz der Substanz ebenso unerwiesen und unerweisbar ist, als das Vorhandensein der individuel len Erbberechtigung. Steyr, den lk. Juni 1893. Z. 7881- Nn, sämiMlük! Gemeiitcke-AorffekMgen., Aus Anlass der bevorstehenden VerpflegS-Sicherstel- lungsn werden die Gemeinde-Borstehungen über Ansuchen des k. u. k. Militär-VerpflegS-MagazinS in Linz angewiesen, zuverlässig bis 3. Juli anher zu berichten, was für eine Heuernte in qualitativer und quantitativer Bezi-Hung beuer war, eventuell noch in Aussicht steht, und welche Aussichten bezüglich der Strohernte bestehen. Stepr, am 21. Juni 1893. Z. 931/B.-Sch.-R. An sämmtliche Grtsschulrätye und Schulleitungen. Der k. k. LandeSschulrath hat sich über den Antrag der 5. oberösterreichischen Lande« - Lehrerconferenz bestimmt gesunde», das Buch „Der Ortsschulrath und sein Wirken" von Professor Julian Timmel, k. k. Bezirks-Schulinspector, Wien 1892, Verlag von A. PichlerS Witwe und Sohn, de« OrtSschulräthen und Schulleitungen als ein sür deren AmtS- sührung vorzüglich geeignetes Hilfs- und Handbuch zur An schaffung zu empfehlen. Hievon werden die Ortsschulräthe und Schulleitungen zufolge Erlasses des hohen k. k. LandeSschulrathsr vom 9. Juni 1893, Z. 1086, verständigt. K. k. Bezirkbschulrqth Steyr, am 16. Juni 1893. Z. 7705. An sämmtliche Gemeinde - Worsteßungen und Krankenüaus-Icrwaktungcn. Warnung vor dem Spitalssimulanten Albert Wawerka. Laut einer Mittheilung der k. k. schlesischen Landes regierung in Troppau vom 20. Mai 1893, Z. 7653, hat die !. k. Bezirkshauptmannschast in Bielitz zur dortämtlichen Kenntnis gebracht, dass zufolge Berichtes des StadloorstauveS in Skolschau vom 2. April l. I., Z. 265, in den letzten drei Jahren ein gewisser Albert Wawerka, 31 Jahre alt, katholisch, verheiratet, vom Berufe Bauzeichner, sich aber als Architekt ausgehend, die Spitäler, insbesondere von Ungarn und Croaiien fortwährend in Anspruch nimmt, so dass es den Anschein ha», das« sich derselbe »ur als Simu lant verpflegen lässt. Die Gemeinde - Borstehungen und Krankenhaus - Ver waltungen werden daher zusolge des Erlasses der hohe» k. k. Statthalterei in Linz »vm 2. Juni 1893, Z. 8409, aus deu genannten Vaganten mit der Weisung ausmerksam ge macht, demselben nur im Falle absoluter UnabweiSb arkeit Ausnahme zu gewähre». Steyr, den 17. Juni 1893.
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