Amtsblatt 1893/24 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 15. Juni 1893

3 ebenso find out die von der k. k. Bezirksbauplmannschaft Steyr noch demselben bisher gepflogenen Erhebungen ohne Resultat gewesen. Ueber -in positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. August 1893 anher IN berichten. Steyr, den 11. Juni 1893. Z. 6342. Nit sämmMe Gimeimle - Horffssmugm Mit k. k. Oeiillarüiene-Noßeii-Climmaiillen. Polizeiaufsicht. Theresia Zisch, 28 Jahre alt, verheiratet, beschältiqungS- los, zuständig zur Gemeinde Neichraming, wurde mit bier- ämtlichem rechtskräftigen Erkenntnisse vom 20. Mai 1893, aä Z. 63L2, unter Anweisung der Ortsgemciuden Losen- stein und Neichraming als Aufenthaltsroyon auf die Dauer Eines Jahres unter Polizeiaufsicht aesi.ellt. Die Polizeiaufsicht beginnt am 27. Juli 1893 und endet 27. Juli 1894. Steyr, den 7. Juni 1893. Z. 7369. Ä,i sämmililke Gstmmule-UockckMiM mul k. k. Glitilarmerie-Nosteir-Eommaiulm mit Bezug aus die Statthalterei Kundmachung vom 23. Jänner 1893, Z. 1150, intimiert mit dem h. a. Erlasse vom 28. Jänner 1893, Z. 1333, Amtsblatt Nr. 5, zur Kenntnisname und entsprechenden Verlautbarung. Nr. 8817/VIH. Kundmachung. Das mit d-r hieramtlichsn Kundmachung vom 23. Jän- ner 1893. Z 1 130/1, erlassene Verbot der Einsuhr von Klauenthieren aus dem politische» Bezirken Laibach Stadt und Umgebung, Litlai und Rudolsswertb in Krain nach Oberösterreich wird außer Wirksamkeit gesetzt. Dies wird hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Von der k. >. oberösterreichischen Statlhalterei. Linz, den 6. Juni I8S3. Für den k. k. Statthalter: Hellst m. p. Steyr, am 10. Juni 1893. Z. 7223. An sämmtliche Gemeinde - Jorstchungen und k. k. Gendarmeriepostcn-Gommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung mit dem Aufträge zugesendet, aufmerksam darüber wachen zu lassen, dass diese Beschränkung der Einfuhr von Rindvieh aus Ungarn genauestens eingehalten werde. 2. 8440/VHI. Kundmachung betreffend das Verbot der Rindvieh-Einfuhr aus mehreren Comitate» Augarus nach Oesterreich. Zufolge Erlasses vom 28. Mai l. I., Z. 12.001, hat da« hohe k. k. Ministerium des Innern Folgendes anher eröffnet: I. Die Einfuhr von Schlachtender» aus den Comita- ten Preßburg (Poszony), Neutra (Nyitra), Trentsin, Arva, Lipto, TuroSt, Sohl (Zolhom), Bars, Hout, Nograd, Pest, P. S. K. Kun, Z PS (SrepeS) und SaroS sowie aus dem Gebiete der königlichen Freistadt Selmscz - Belabanya und der königlichen Haupt- und Residenzstadt Budapest mit Aus ­ nahme des Budapester BiehmarkteS, ist vom 13. Juni l. I. angefangen, nunmehr im direclen Eisenbahnverkehre und in plombierten Viehwaggons, welche mit der Aufschrist in deutscher Sprach- uns in greller Farbe „senchenverdäch- tige Thiere" zu bezetteln sind, nach Wien (St. Marx), uno zwar ausschließlich nur zum Zwecke der Aufstellung und Vermarktung am Contumazplatz gestattet. 2. Die betreffenden Rinder müßen durch vorschrifts ­ mäßige, die genaue Jadividualbeschrsidung enthaltende Vieh ­ pässe (Einzelnpässe) auSgewiesen und am Contumazplatz ge ­ trennt von den Rindern anderer Provenienzen ausgestellt weiden. Das Einlangcn dieser NindertranSporte ist nur Dienstag und Mittwoch jeder Woche, spätestens am Don ­ nerstag in den erste» Morgenstunden statthaft. 3. Die Schlachtung dieser Rmser, ausgenommen jener aus den Gehöften der DioSzsghsr Zuckerfabriken, darf in den Schlachthäusern zu St. Marx, Unter-Meidling, Gum- psndors, HsrnalS uns Nußdors erfolgen. Deren Uebersührung vom Contumazplatze nach diesen Schlachthäusern ist nur mittelst Wagen und unter polizei ­ licher Aussicht statthaft. Die Schlachtung der Rinder aus den Gehöften der Dioezeg'hsr Zuckerfabriken darf nur im Schlachthauss zu St. Marx staltfinden. 4. Jeder anders geartete Verkehr mit Rindvieh aus dem bezeichneten Sperrgebiete ist bei Vermeidung derSlras- solgcn nach Z 46 des allgemeinen Thierjeuche» - Gesetzes (Verfall der betreffenden Thiers) untersagt. Von diesem Zeitpunkts angefangen ist demnach jede Emsuhr von Rindvieh aus den vvrbszeichneten Comitaten und Stadtgebieten nach dem diesseitige» Gebiete verboten und nur »ach dem Wiener Central-Viehmarkte zu St. Marx im directen Eisenbahn-Verkehre unter den vorstehenden Vor ­ sichten und Beschränkungen gestattet. Dies wird auf Grund des obcilisrten Erlasses des hohen Ministeriums des Innern unter Bezugnahme aus die hierämtliche Kundmachung vom 4. Mai 1892, Z. 6637 uud 6670, mit dem Bemerk-n allgemein zur Kenntnis ge ­ bracht, dass mit dem 13. Juni 1893 die in letzterer ent ­ haltenen Verfügungen außer Wirksamkeit und bis auf Wi­ derruf vorstehende Bestimmungen in Geltung treten. Linz, am 3. Juni 1893. D-r k. k. Statthalter! Puth»», m. i>. Steyr, am 8. Juni 1893. Z. 7224. An sämmtliche Gemeinde-Worstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchen - Ausweis i» der Berichtsperiode vom 26. Mai bis 2. Juni 1893. 1. Maul- uud Klauenseuche. Bestehe» der Seuche. I. Bezirk Freistadt: Gemeinde Bernhardschlag, Ortschaft Oberbrunnwald.

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