Amtsblatt 1893/24 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 15. Juni 1893
2 Z. 7450. Kundmachung. Ueber R quifltion des k. u. k. Militär-VerpflegS- MagazinS in Linz gelangen a» alle unterstehenden Ge meinden je ein Exemplar Arcendierungs - Kundmachung wegen Sicherstellung von BerpflegSeisordernisie für die Truppe zur sogleichen Affigierung. Gleichzeitig ergeht der Auftrag etwaige Interessenten ans diese Kundmachung aufmerksam zu machen und können die Arrendierungs - Bedingungen bis zum 20. Juli l. I. hieramtS eingesehen werden. ArrendierungS-BedingungS-Hests können überdies auch per Post gegen Erlag von 28 kr. beim k. u. k. Militär- Berpflegs-Magazin in Linz bezogen werden. Steyr, 13. Juni I8SS. Z. 7282. An sämmtliche Gemeindcvorstehungen und k. k. Gendarmerie-Kosten-Gommanden. Nachforschungen nach »er Identität eines auf- gcgriffene» JndividnumI. Laut der Note der Stadtgemeinde - Vorstehung Steyr von, 5. Juni 1893, Z. 10 574/19.575, wurde am 4. d. M. in Stryi ein Mann im Alter von ungefähr 43 Jahren Wege» LuSwetSlosigkeit in polizeilichen Gewahrsam ge nommen. Derselbe ist mittelgroß, stark gebaut, ha! braunes Haar, großes runder Gesicht, proportionierte Rase, graue Augen, Anflug vo» blonden Schnurr- und Kinnbart, eine» vorne am Halse sitzenden Kröpf, die Sprache dieser blöd sinnige», dabei bösartigen Individuums ist lallend, voll kommen unverständlich. Dasselbe trägt einen graue», sehr abgetragenen Rock, solche Hose, ein zerlumptes, weiß und blau gekreistes Hemd und trägt keine Fußbekleidung. Die Gemeinde - Vorstehungen nnd k. k. Gendarmerie- Posten-Commandeu werden angewiesen, bkhust Constatierung der Identität dieses Individuums unverzüglich die entspre chenden Erhebungen zu pflegen nnd über rin positives Re sultat dieser Erhebung?» mit thunlichfter Beschleunigung anhir zu berichten. Steyr, am 8. Juni 1893. Z. 7310. Alt sämmtliike Gememcke-AorstckMgeii,. Vagant Jgnaz Maser. Laut des Berichtes der k. k. Bezickshauptmannschast Zwettl steht der zur Gemeinde RudmanuS, Bezirk Zwettl, zuständige Jgnaz Mossr im Verdachte einer ungebürltchen Inanspruchnahme der öffentliche» Krankenhauspflege. Derselbe ist geboren zu Rudmanns, Bezirk Zwettl, SS Jahre alt, Tagiöhner, und besitzt ein Arbeitsbuch der Genictnde RnbmannS vom 3. Mai 1889, Z. 195. Da derselbe von seiner HeimatSgemeinde als arbeits scheu bezeichnet wird und in den letzten Jahren auffällig viele Spitäler ausgesucht hat, und hiedurch sowohl seiner HeimatSgemeinde Angelegenheiten als auch dem LandeSsonds Kosten verursacht, so werden die Gemeinde-Vorstrhungen zu- solge Erlasse- der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 22. Mail. I., Z. 7799/11, aus das Vorkommen dieses In dividuums niit der Weisung aufmerksam gemacht, die Ver anlassung zu treffen, dass dasselbe in die Spitalspflege nicht vor ärztlich sichergestelltcr Nothwendigkeit übernommen werde. Auch ist vorzusorgen, dass dem Genannten keine Reise- vorschüsse oder Unterstützungen gegen Ersatz der HeimalS- gemeinoe verabfolgt werden, vielmehr derselbe im Falle der NrbeitS- und AuswsiSlosigksit nach den bezüglichen Vor schriften behandelt werde. Steyr, am 9. Juni 1893. Z. 73S8. An sämmtliche Gemeinde-Morsteyungen. Warnung vor dem Vaganten Johann Lonzar. Laut des Schreibens de» Stadtmagistrates in Triest vom 23. März 1693, Z. 14.511/2, treibt sich ein gewisser Johann Lonzar, Sohn des Franz Lonzar, in Triest zuständig, von Ort zu Ort herum und lässt sich aus Kosten seiner HeimatSgemeinde Unterstützungen verabreichen. Da der Stadtmagistra! aus düse Weise schon eine be trächtliche Summe ausgegeben hat, beabsichtigt derselbe den Genannten nicht weiter zu unterstützen. ES werden daher die Gemeinde - Borstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zufolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalter» in Linz vom 26. Mai 1893, Z. 8Ü44/II, aus das Vorkommen dieses Individuums mit der Weisung ausmerksam gemacht, demselben keinerlei Unter stützungen mehr zu verabreichen, sondern ihn i" gegebenen Falle der schul polizeilich»! Behandlung zu unterziehen. Steyr, am 9. Juni 1893. Z. 7461. Rii, sämmlWe GMmule-ÜMckuiiM imil k. k. GmMMme-NosteMommMckm. Ausforschung des StellungSpflichtigeu Christian Sturmberger. Derselbe ist am 2. Jänner I8K8 in Linz geboren, in Krcmsmünster (Land) heimatberechtiget und ist in oeu Jahre» 1890 und 1891 von der Stellung ungerechtfertigt aus geblieben nnd konnte bisher der Nachstellung nicht unter zogen werde». Er ist ein außerehelicher Sohn der Maria Sturm berger, und wurde von seinem außereheliche» Vater Christian Schmidt, als dieser im Jahre 1871 als Conducteur der k. k. Staaisdahn nach Laibach versetzt wurde, mitgenommen und einem Bauern in Dobrnnjs, Beznkshauplmannschast Laibach, zur Erziehung übergeben; über die Weilers» LebenSverhält- »iffs des Christian Sturmberger vermag Christian Schmidt keine Angaben zu mache». Im Jahre 1889 befand sich Christian Sturmberger in Ober-Hrusica Nr. 13, Gemeinde Dobrunje, Bezirk Laibach, bei einem Bauern als Dienstknecht; weiter wurde derselbe mit dem Urtheile des k. k. Bezirksgerichtes Littich in Krain vom 13. April 1891, Z. 331, wegen Uebertretung des 8 411, St.-G., mit S Tage» Arrest, verschärft durch zwei Fasttage, bestraft. Die von den k. k. Bezirkshauplmannschaften Laibach und Littai wie auch von dem Stadtmagistrate Laibach nach dem Genannten gepflogenen Eihebungen blieben erfolglos;
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2