Amtsblatt 1893/24 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 15. Juni 1893

Amts-HAkatt der k. k. Nezirkshauplmaimschast 8tM. Ur. 24. Steyr, am 13. I«m 1893. Amtserinnerung. Diejenige» Gemeinde-Vorstehungen, weiche infolge des hierämtlichen Erlasses »om 12. v. M., Z. 6200, sAmtsblatt Nr. 20) dar Sammlungs-Erträgnis für die Abbrändler von Neuslist noch nicht anher gesendet haben, werden hiemit er ­ innert, die Vorlage desselben nunmehr zuverlässig binnen drei Tagen zu bewerkstelligen, um das Gesammt-ErgebniS in dem der k. k. Bezirkshauptmannschast vorgezeichneten Ter ­ mine in Abfuhr bringen zu können. St ehr, am 15. Juni 1893. Jene Schulleitungen, welche den Ausweis über die neueingetrstenen noch ungeimpften Schüler bisher noch nicht eingesendet haben, werden erinnert, diesen AuS- weiS umgehend anher vorzulegen. L. k. Lezirksschulrath Ätrqr, am lS. Juni 1893. Z. 878/B.-Sch.-R. Nn sämmiMst ZlkuHtttiiilgea. Die diesjährige Bezirkslehrerconferenz wird am 6. Juli im Zeichensaale der Bürgerschule in Stkyr abgehallen werden. Beginn 9 Uhr vormittags. Tagesordnung: 1. Mittheilungen des k. k. Bezirksschulinspectors. 2. Bericht deS ständigen Ausschusses. 3. Wahl des ständigen Ausschusses. 4. „Kindererziehung im Bauernhause", Vortrag des Lehrers Alois Kaiser in Unterlaufsa. 5. Bericht der Vibliothekscommission. 6. Wahl der Bibliothekscommifsion. 7. „Collegialität und deren Bedeutung für Schule und Lehrer", Vortrag des Oberlehrers Franz Lang in Losenstein. 8. Etwaige Anträge. Hievon werden die Schulleitungen zur Verständigung ver unterstehenden Lehrkräfte in Kenntnis gesetzt. K. k. Bezirksschulrat!) Stcyr, am 5. Juni 1893. Z. 7494. An die Hemeinde-Uorstehungen und k. k Hendarmeric-Msten-Eommanden. Auswanderung. Mit Rücksicht auf die noch immer drohende Gefahr einer Einschl-ppung der Cholera aus Europa hat »ach einer Mittheilung des k. und k. Ministeriums des Avisiern am 5. April l. I., Z. 13.664/11, die neue Bundes - Regierung der Vereinigten Staaten von Nordamerika es für nöthig erachtet, aus Grund des vom Congresfe bereits angenomme ­ nen EinwanderungsgejetzeS ein neues Reglement zu erlassen, das mit dem 3. Mai l. I. in Kraft treten sollte. Der Artikel II dieses Reglements bestimmt, dass kein Emimantenschiff, das aus eine», Hasen, wo ansteckende Krankheiten herrschen, komm!, landen darf, sofern nicht durch ei» Attest der Consularbeamten in dem betreffenden Hasen nachgewiesen wird, dass die Auswanderer sich im Ab- sahrtshafen einer sünstägigen Ouarantaine unterworfen haben, und dass ihr Gepäck und ihre Kleidungsstücke des- inficiert worden sind. Derselbe Nachweis ist erforderlich, wenn die Schiffe zwar nicht aus inficierten Häfen, die Aus ­ wanderer aber aus inficierten Gegenden kommen. Artikel 12 verlangt, dass bei Ankunft eines Emi ­ grantenschiffes dem EinwanderungS - Commiffär Listen vor ­ gelegt werden sollen, aus denen hsrvorgeht, ob der Einwan ­ derer die Passage selbst bezahlt hat oder ob sie von anderen Personen, von einer Gesellschaft, Behörde oder Regierung bezahlt worden ist, ob er in einem Gefängnis oder Armen- haufe gewesen, ob er Polygamist ist, und ob er unter Con- trakt einwandert. Diese Listen sollen nach Artikel 13 von den Original- Frage- und Antwortbogen begleitet sei«, auf denen der Ein ­ wanderer in seiner Muttersprache die obigen Fragen beant ­ wortet und außerdem durch seine Namensunterschrist zu er ­ kennen gegeben hat, dass er damit bekannt gemacht ist, dass er, falls seine Angaben unrichtig sind, zurückgeschickt werde» wird, dass der EinwanderungS - Commiffär die Beeidigung seiner Angaben verlangen kann, und dass im Falle einer falschen Beeidigung Bestrafung wegen Meineids erfolgt. Artikel 14 bestimmt, dass die Auswanderer in beson ­ dere» Listen oder Manifesten von nicht über 30 Namen ein ­ getragen werden sollen. Für jeden Einwanderer, bezüglich dessen der Capitän die in den Artikeln 12 — 14 vorgeschiiebenen Nachweise nicht liefert, hat er nach Artikel 15 eine Strafe von 10 Ps. St. zu zahlen, falls nicht überhaupt Gründe »orliegen, den Ein ­ wanderer zurückzuschicken. Hievon werden die Gsmeinde-Borstshungen zufolge des mit dem hohen Statthalterei - Erlasse vom 31. Mai 1893, Z. 8331, intimierten Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 23. Mai 1893, Z. 8657, im Nachhange zum hierämtliche» Erlasse vom 26. Jänner 1893, Z. 1277, Amtsblatt Nr. 5, behufs entsprechenden Verlautbarung i» Kenntnis gesetzt. Sieyr, am 12. Juni 1893.

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