Amtsblatt 1893/23 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 8. Juni 1893

5 Galizien als aus der Bukowina nnterworse», so zwar, dass vom 1,Juni l. I. angefangen der Handelsverkehr mil dieser Thiergattung nach den übrigen im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern, sowie auch nach den Ländern der königlich-ungarischen Krone, nach BoSnicn und der Her ­ zegowina und nach dem Auslande die gegenwärtig gekannten bestmöglichen Garantien gegen die Verschleppung namentlich der Maul- und Klauenseuche wird zu bieten vermögen. Die bezügliche Verordnung vom 15, Mai l, I, ist bereits im Reichsgesetzblatt Stück 83 Nr. 83 zur Verlautbarung gelangt und wird aus dieselbe hiermit be ­ sonders aufmerksam gemacht, Aus der gedachten Verordnung ist zu entnehmen, dass vom 1, Juni l, I, angesangen der Verkehr mit Schweinen aus Galizien und der Bukowina, nachdem sie eine der bei ­ den ConsiaierungSanstalten postiert haben, in den übrige» Königreichen und Ländern von jeder Beschränkung srei ist, Hingegen wird der bisherige B-zug von Schlachtschweinen aus Galizien gegen „Bestellscheine" anshörsn und wird verboten sein, weshalb von den Borstehungen jener Gemeinden, noch welchen aus Approvisionierungsrücksichten die Zufuhr solcher Schweine bisher erfolgen durste, die Aus ­ stellung dieser „Bestellscheine" nicht mehr zulässig ist, so dass oben wie bisher die sogenannten Laufersch weine nur von der ConstnisiungSanstalt in Biala bezogen werden konnten, künftighin alle Schweine, daher auch Schlacht- und MostschweineausGalizien undderBukowina aus ­ schließlich nur von den beiden ConstnierungS - Anstalten z» Biala und Krakau unbeschränkt bezogen werden. Der Verkehr mit Schweinen dieser Provenienz im hie ­ sigen Berwaltnngsgebiete unterliegt selbstverständlich außer der thierärztlichen Untersuchung in den Eisenbahn - End- (Auslade-)Slationsn, keinen anderen, als den für den Ha n- velsverkehr mit Schweinen überhaupt jeweilig geltenden Vorschriften und Beschränkungen, Den mil der Viebbeschau in den Eisenbahnstationen betrauten Thisrärzie» ist zur strengsten Pflicht zu machen, der Beschau der Schweine aus den gedachten Confiniernngs- Anstalten unter allen Umstände» die größte Ausmerksamkest zuznwenden, damit, wenn ausnahmsweise unter den au» den beiden ConfiniemngS - Anstalten abtronsportierten Thieren dennoch Verseuchungen Vorkommen sollten, solche Fälle sosort entdeckt werden, damit die erforderliche Abhilse schleunigst getroffen werben könne. Auch wird es Pflicht der Beschauorgane insbesondere in jenen Stationen, in welchen galizische oder bukowiner Schweine im directen Eisenbahnverkehre einlangen, sei», ihre volle Ausmerksamkeil dem Umstände zuzuwenden, ob diese Transports aus den Eisenbahn-Stationen Biala oder Krakau ober etwa au» einer anderen Eisenbahnstation als letzter Ausgabesiation in Galizien stammen, in welch letzterem Falle sosort nach 8 4 der Verordnung vorzug-he» sein wird, Bei allenfalls unterlausenden verbotwidrigen Verfrach ­ tungen von Schweinen aus Galizien und der Bukowina ist ausnahmslos nach Vorschrift des K 4 der bezogenen Ver ­ ordnung vorzugehen und darüber jeweilig ungesäumt kurzer Bericht zu erstatten, damit auch die k, k, Statthalterei hie ­ von Kenntnis erlange. Gegen Schweinetransporte aus Galizien und der Bukowina, welche noch am I. Juni l8S3 die Grenz« Gali- ziens passiert haben, ist eine Amtshandlung nach 8 4 der Verordnung zu Unterlasten. Nachdem die aus den bezeichneten Sonfinierungs-An- stallen einlaugenden Schweinetransporte auch in solchen Eisenbahnstationen zur Aueladung gelangen können, welche nicht als ständige Beschau-Statione» normiert sind, so werde» dis Gemeinde-Borstehnngen aufmerksam gemacht, das» es Pflicht der betreffenden Partei ist, behuss der vorgeschriebcnen thierärztlichen Untersuchung den AmtSthierarzt von dem Einlangen von derlei Sendungen rechtzeitig zu verstädige» und es haben die Parteien auch die au» diesem Anlässe erlaufenen Kosten aus Eigenem zu tragen. Hievon weiden die Gemeinde - Vorstehungsn und die k. k. Gendarmerie-Posten-Commande» zufolge Erlastes der hohen k. k. Statthalter«! in Linz von SS. Mai 1893, Z. 79I5/VIII, unter Beziehung auf die hochdortigs Kund ­ machung vom SS. December 1889, Z. I7.S90, intimiert mit dem hierämtlichen Erlast- vom SS. December 1889, Z. 13.157, Amtsblatt Nr. 1 ex 1899, betreffend die Ein ­ suhr gasizischer Schweine nach Oberösterreich, welche hismit inihremvollenNmsangeausgehobenerscheint, zur Darnachachtung und umgehende» schleunigen Verlaut ­ barung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 3. Juni I89S. Z. 6935. M sämmtliche Hemeinde-Worstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchen - Ausweis in der Berichtsperiods vom 17. Mai bis S6. Mai 1893. I. Maul- und Klauenseuche. AnSbruch und Bestehen der Seuche. I. Bezirk Freistadt: Gemeinde Bernhardschlag, Ortschast Brunnwald. 2. Bezirk Rohrbacht Gemeinde Ulrichsberg, Ort ­ schast Kandelschlag; Gemeinde St. Stcsan, Ortschast Herrn ­ schlag. Erlöschen der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde Bernhardschlag, Ortschast Orischlag. 2. Rothlauf der Schweine. Bezirk Steyr (Land): GemeindeWeißkirche», Ort ­ schaft Egendors. Steyr, am 31. Mai 1893. Z. 6991. Nn sämmtliike Gememcke-AarstckMgm. Spitals-Verpflegst«»« iu Innsbruck. Laut der Rots der k. k. Statthalters! für Tirol und Vorarlberg in Innsbruck vom 18. April 1893, Z. 9564, wurde die mit der Verordnung derselben vom 6. März 1893, Z. 58IL, kundgemachte Verpflsgstaxe III. Elaste für das allgemeine Krankenhaus in Innsbruck im Einverständ ­ nisse mit dem Tiroler Land-Sausschust- aus 99 kr. per Kopf und Tag erhöht. Hievon werden die Gemeinde-Borstehungen zufolge Erlastes der hohen k. k. Slatlhalterei i» Linz vom SO. d. M, Z. 7775/11 in Kentni» gesetzt. Steyr, den 31. Mai 1893.

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