Amtsblatt 1893/23 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 8. Juni 1893

4 nis, diesen Leichensund in ortsüblich« Weise zu »erlaul- baren und, soll» sich Anhaltspunkte betreffend der Identität der Todten ergeben sollten, hievon anher Bericht zu erstatte«. Steyr, am 27. Mai 1893. Z. eggz. Nil sämmtliike Gememcke-VolßckMM Mit k. k. Gelularmerie-Pastell-Eommanckm. Ausforschung des Militärtaxpflichtigen Josef Komma. Laut der Note der I. k. Bezirkshauptmannschaft Eger in Böhmen vom 29. April 1893, Z. 11.799, konnte der Aufenthalt des militärtaxpflichtigen Joses Komma bisher nicht aurgesorscht werden. Der Genannte ist im Jahre 1869 als der eheliche Sohn des Joses Komma nnd der Cäcilia, geborenen Auer, geboren und nach Eger zuständig; seiner Beschäftigung nach ist derselbe Eisendreher. Die Mutter und Schwester desselben bekunden sich bis zum Jahre 1889 in Slkpr, woraus dieselben laut der Note der Stadtgemeinde-Vorftehung Steyr an den Studtrath Eger vom IK. März 1893, Z. 5996, nach Aschbach auS- gewandert sind. Laut des Schreibens des Gemeindeamtes Aschbach (Markt) an den genannten Städtisch vom 24. März 1893, Z 287, ist weder die Mutter Cäcilia noch die Schwester Jsabella Komma bei demselben gemeldet und auch im Ge ­ biete dieser Gemeinde nicht zu eruieren. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen und k. k Gendarmerie-Posten ° Eommanden zufolge des Erlasse» der hohen k. k. Statthalter« Linz vom 29. Mai 1893, Z. 6856/IV, mit dem Anftrage in Kenntnis gesetzt, Nachforschungen nach dem Verbleibe» des Genannte», resp, dessen Mutter und Schwester zu Pflegen und über ein positives Resultat dieser Nachforschungen bis 15. Juni 1893 auher zu berichte«. Steyr, am 2. Juni 1893. Z. 6848. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Kommanden. Ausforschung des abgängigen Karl Tchierl. Zufolge Berichte» der k. k. Bezirkshauptmannschast Scheibbs ist Karl Schicrl von Neustist, Bezirk ScheibbS, OfficierSdiener d-S k. k. Landwehr - Bataillons St. Pöllen Nr. 3, geboren 1862 zn Brandsialt, Gemeinde Neustist, Profession Schmied, am 6. April 1885 nach Schärding in Obervsterreich abgereiSI, und war bis zum 2- Mai 1891 dort im Aufenthalte. Seit dieser Zeit hat der Genannte seinen Aufenthalt nirgends mehr angemeldet. Derselbe wurde mit 31. December 1892 vom k. u. k. Jnsanterie-Regiment Nr. 49 in die Landwehr übersetzt. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Eommanden insolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 14. Mai I8S3, Z. 744L/IV, mit dem Austrage in die Kenntnis gesetzt, Nach- sorschungen nach dem Ausenthalts des Genannte» zu Pflegen und über ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen bis End- Juli 1893 anher zu berichten. Steyr, am 29. Mai 1893. Z. 7146. An sämmtliche Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie-Uosten-Gommanden. Ausforschung des Stellungspflichtige« Franz Laug. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für LandeSvertheidignng in Wien vom 9. Mai 1893, Z. 9631 und 2588 II b, hat die k. k. Statthalterei sür Mähren um die Veranlassung der Ausforschung des am 21. November 1871 in Feldsberg im Bezirke Misteibach in Niederösterreich geborenen, in Wiese, im Bezirke Jglau beimatsberechtigten Franz Lang, unehelichen Sohnes der Maria Lang, Tag- löhnsrin, welcher znr Stellung im Jahre 1892 in der I. AlterSclaffe beruscn war und bis nunzu nicht erschienen ist, angesucht. Die in der GeburtS- sowie Heimatsgemeinde des StellnngSpflichtigen gepflogenen Erhebungen blieben ohne jede» E> folg, nnd ist sowohl Maria Lang als auch ihr Sohn Franz i» diesen Gemeinden gänzlich unbekannt. Auch die Nachforschungen nach dem Verbleib von An ­ verwandten dieser Familie oder sonstigen Personen, welche im Stande wären, AnhaltSpunkte über die Existenz des StellnngSpflichtigen avzugeben, blieben ohne jedes Resultat. Es konnte daher weder die Beschäftigung, noch die PersonSbefchreibung des Stellungspflichtigcn eruiert werden, nachdem die sowohl in Mähren als auch durch die Statt ­ halterei in Wien in Niederösterreich eingeleiteten Nachfor ­ schungen nach dem Genannten bisher -isolglos geblie ­ ben sind. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten-Commanden zufolge des Erlasses der hohen !. k. Statthalterei in Linz vom 29. Mai 1893, Z. 7829/IV, mit dem Austrage in Kenntnis gesetzt, die be ­ züglichen Nachsorschungen und zwar insbesondere in der Richtung zu Pflege», ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeichnisse der StellnngSpflichtigen aulgesührt erscheint, seiner Stellungspflicht genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachsorschungen ist bis 15. August 1893 anher zn berichten. Steyr, am 5. Juni 1893. Z. SS88. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k Gendarmerie-Vosten-Gommanden. Da» hohe k. k. Ministerium des Innern hat laut deS Erlasses vom 18. Mai 1893, »<1 Nr. 9947, im Einver ­ nehmen mit dem k, k, Ministerium der Justiz, des Handels und des Ackerbaues den Verkehr mit Schweinen aus Galizien nunmehr nach vollendeter Herstellung der neuen Constnie- rungsanstalt sür Schweine in Krakau »oüstäudig auf die Basis des Principes der Consinisrung zu stellen befunden und ist demselben der Verkehr mit Schweine« sowohl aus

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