Amtsblatt 1893/21 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 25. Mai 1893

Amts-HK kalt der k. k. Lezirkshauptmannschaft 8lM. Ur. 21. Stryr, am 25. Mai 1893. Z. 6160. An alle Gemeinde - Worffeyungen. Lturmrollen und -Auszüge betreffend. Bei Durchsicht der »»her vorgelegten Sturmrollen- AuSzüge, dann der bereits rückgestellte» Sturmrollen des Jahres 1893 (1874 Geborenen), finde ich zur Darnachtung zu bemerken: Die Stnrmrolleu-NuSzüge mehrerer Gemeinden waren nicht absummiert, was hierum» erst nachgetragen werden mnsste, und auch nicht unlersertigt. Viäs Beilage 6 zum Z S der Vorschrist, betreffend die Organisation der Landsturmes. Bezüglich der ausgewiesenen „Unbedingt nicht Geeig ­ nete»" wird aus den Vorgang nach 8 l4 der »orerwähnte» Vorschrist hingewiesen. Ueber bereits in Abgang gebrachte Landsturmpflichtige ist nicht erst in der Anmerkung dir Berechnung auszustelle», sondern es ist ohne weitere Anmerkung die Zahl der land- sturmpflichtigen Männer richtig einzustelle». Sollten jedoch dermalen noch Laudsturmpflichtige ver ­ zeichnet sein, die nicht mehr am Leben sind, so ist dahin zu trachten, dass die bezüglichen Todteuscheine behus« Löschung ehestens zur Vorlage gelange». Schließlich wird die genaue Einhaltung de« Termines zur Vorlage bei Vermeidung von Strasboten eindringlichst empsohlen. Die Sturm rolle» sind nicht zu datieren und nicht zu untersertigen, aus Rücksicht sür nachsolgeude Ein ­ tragungen. Die Namen sind in alphabetischer Ordnung, ohne Zwischenzeiten sreizulaffsn, ein,»tragen, und bleibt die lau ­ sende Zahl, Rubrik I, immer arithmetisch geordnet. Neueintragungen werden ohne Rücksicht aus das Alphabet der letzten lausenden Post zugesügt ; hierüber siehe lausende Post 11 und 12 in Beilage l z» ß 9 der ein ­ gangs erwähnten Vorschrift. Hiebei wird ein sür allemal bemerkt, dass in Fällen der Lbichung von Sandsturmpflichtigen iusolge ihrer Einrei- huug und wieder «orkommende» Ausnahme aus AnlasS ihrer etwaigen Entlassung mit Bescheinigung, in diese« Falle nicht aus die ursprüngliche lausende Post zurück- gegange» werden darf, sonder» es folgt die neuerliche Ein ­ tragung aller Rubriken i« Anschlüsse nach der letzten als neue Post, und Bemerkung der Zuwachses in der Rubrik 13. Die Rubrik-» b, 10, 11, 12 und IS, da sie einer Veränderung unterliegen, find nur mit Bleistift einzutragen, was bei keiner Gemeinde beobachtet wurde. Hierüber sieh« Anmerkung o der Beilage 1 zu Z 9 der Vorschrist. Sturmrollen aus mehreren Bogen bestehend, sind zu heften. Schließlich wird allen Gemeinde-Vorstehern ausgetrage», bei jedesmaliger Anzeige über eine ersolgte Eintragung in die Sturmrolle den Jahrgang und die lausende Post, bei welcher die Eintragung ersolgte, hieher zu melden, wo dies in dem von hieraus ergangen«» Aufträge nicht schon im Vorhinein bestimmt ausgetragen wurde, um hiedurch die Uebereinstimmung der Sturmrollen der Gemeinden mit de» hieran,» erliegenden Vormerkungen aufrecht zu erhalte». St ehr, am 10. Mai 1893. Lck Z. 8121. Nn sämmtlistie Gemeinste-vorstckuiWn nnck k. k. Genstarmerie-Posten-Tommancken. Polizeiaufsicht. Aloisia Schweiger, I8SS geboren, Di-nstmagd, zuständig zur Gemeinde Losenstein, wurde mit hi-rämtlichem rechtskräftigen Erkenntnisse vom 9. Mai 1893, Z. 8121, unter Anwesiung der OrtSgsmeinde» Losenstein nad Reich- raming als AusenthaltSrahon aus die Dauer eines Jahrei unter Polizeiaufsicht gestellt. Die Polzeiausficht beginnt am 26. Mai 1893 und endet mit 26. Mai 1894 St ehr, am 19. Mai 1893. Z. SS2S. Nn sämmtlistie Gemeinste-Aorstelmngen nnst k. k. Genstarmene-Posten-Commansten. Polizeiaufsicht. FcanciScaWeilharter, 23 Jahre alt, katholisch, ledig, geboren zu Lorenzen, Bezirk Lieze», zuständig zur Gemeinde Weher, wurde mit hierämtlichcm rechtskräftige» Erkenntnisse vom 24. April 1893, Z. 5242, unter An ­ weisung der OrtSgemeinden der G-richtSbezirk-S Weher als AusenthaltSrahon aus die Dauer eines Jahres unter Polizeiaufsicht gestellt. Die Polizeiaufsicht beginnt am 24. No ­ vember 1893 und endet mit dem 24. November 1894. St«hr, 14. Mai 1893.

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