Amtsblatt 1893/18 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 4. Mai 1893

4 Z. S8lö. An dir Mtsschukrätöe und Schulleitungen. Nachdem ei» neues Schuljahr begonnen hat, werben die Ortsschulrälhe und Schulleitungen erinnert, dais in Gemäßheit der hierämtliche» Erlasses vom 3, Juli I8SI, Z. S4u/B.-8ch.-R, der Jmpszustand oller neueingetretenen Kinder zu erheben ist; alle neneingetretene« Schüler habe» d»her einen Impfschein beizubringen und sind diejenigen, welche dies nicht vermögen, durch den Jmpsarzt zu unter ­ suchen und da» Verzeichnis über die nicht oder ersolglo» geimpften Kinder »nd diejenigen, welche zwar geimpst sind, aber hierüber einen Impfschein nicht beibringen können, zusammen,ustellen. Diese Verzeichnisse find im Lause de» ManateS Mai «nhsr vorzulegen. Die Gemeinde-Vorstchungen werden seitens der Bezirks- Hauptmannichast angewiesen, die Jmpsnng der n-»einge- tretenen »»geimpsten Kinder, dann der ungeimpsten Kinder aus älteren Jahrgängen, sowie die Revaccination durch den Jmpsarzt durchiühren zu lassen. Da ein Impfzwang dermal gesehlich »och nicht besteht, wird es vornehmlich Sorge der Localiufpectoren nnd der Schulleitungen und Lehrkräfte sein, durch eindringliche Er ­ mahnung und Belehrung der Eltern aus die möglichst zahl ­ reiche Zulassung der Kinder zur Jmpsnng und Wieder ­ impfung einzuwirken. Stepr, am l. Mai 1SS3. Z. 5743. An die Gemeinde - Jorkeßungen. Eintritt in die höhnische Gendarmerie. Zufolge Note des Genbarmerie-Corps-Sonnnando» sür BoSnien und die Herzegowina vom 20. April I. I., Z 24VL, wird sich durch den freiwillige» Austritt solcher Gendarmen, welche die eingegangene Dieostverpflichlung vollsireckt, im kommenden Herbste beim hierländigen GendarmeriecorpS ein größerer StandeSabgang ergeben, und hat das gedachte Eom- manoo ersucht, in geeigneter Weite die sich im Amtsbereiche aushallenden Unterofficiere und Soldaten vom Reserveftande des k. und k. Heeres zum Eintritts als Probegendarmen auffordern zu lassen. Die ÄusnahmSbedingungen sind folgende! a) Der Nachweis über die HeimalS-Znständigkeit, d) ein unbescholtener Lebenswandel, geistig- Fähigkeiten nnd ein gewandtes Benehmen, es lediger Stand oder kinderloser Witwerftand, <i) ein gesunder, starker, gebrechensreier, zum Ertragen von Strapatzen geeigneter Körperbau, o) ein Alter nicht unter 20 und nicht über SS Jahren, s) die Kenntnis einer slavischen Sprache mindestens zum Dienstgebrauche, x) hinlängliche Kenntnis des Lesen» und Schreiben», h) ein- Körpergröße nicht unter 163 Eentimeter, ü) gute Londutte während der Militär-Dienstzeit, I) diejenigen Bewerber, welche noch nicht 24 Jahre all find, bedürfen außerdem die väterliche oder vormund- Ichaslliche, schristliche Zustimmung» - Erklärung zum Eintrilte. Die Ausnahme erfolgt vorläufig nur probeweise mit der J«hreSgebür von 300 fl. Die Probedienstleistung dauert mindesten» 8 Monate; nach besriedigender Zurürkiegung derselbe» erfolgt die lleber- R-dactio» »nd Verlag der I. k. Bezirksbaartmauostast Stem- — HaaS'sche Buchdruä-r-i m St-M. setzung zum definitiven Gendarmen, von welcher Zeit an die sür Gendarmen 2. Elaste fixierte JahreSlihnung von 36S fl. zur Gebär entfällt. Jeder in da» Gendarmeriecorps Neueiutretende mus» sich zu einer dreijährige» Di-nstzeit Mittel» eines bei dem betreffenden Ergänzung»bezirkS-Comma»do, wo er präsentiert und von wo er zur Probedienstleistung im Transportwege abgesendet wird, zu untersertigenden Reverses verpflichten. Intelligentere, des Lesens und Schreibens kundige, in der deutschen oder der Landessprache etwas conceplssähige Uspiranlsn, welch- de» Gendarmerie-Dienst hierzulande als LsbenSberus zu wähle» geneigt sind, könne» da ein rascheres Fortkommen in Bezug auf die Vorrückung i» höhere Charge»- grade und GebürSclasten finden als anderswo. Jenen geeignet befundenen Aspiranten, welche die Chargen-AuSzeichnung eine» Feldwebels, ZugSsührerS und Gleichgestellten bei ihren Truxpenkörpern bekleidet haben, wird diese Auszeichnung auch in der Verwendung beim hier- kündigen Gendarmeriecorps belasten. Die LöhnuugSgebüren sür die RechnungSwachtmeister, Bezirkswachlmeister, Postensührer und Gendarmen l. Elaste sind in demselben Ausmaße, wie jene der k. k. Gendarmerie 800, 500 und 400 Gulden jährlich. Für die Dauer auswärtiger Dienstleistungen gebüre» je nach den TheuerungSverhältnifls» der Bezirle 40, 30 und 20 kr. nach jedem 24 Stunde» dauer»den Dienst an Zeh- rungskostenbeitrag. Die Dienstes,ulage erwächst mit SO fl. jährlich nach dem 3., jene von 100 fl. »ach dem 6., von tLO fl. nach dem l2. und von 200 fl. nach dem vollendeten l8. unun ­ terbrochenen im Gendarmerie-Corps zurückgelcgten Dienst- jahre zur Gebür. Außerdem erhält der boSnisch herzegowinische Gendarm alle anderen Prämien und sonstigen Nebengebüren in glei ­ chem Ausmaße, wie bei den Gendarmerietörpern in der Monarchie. Besonder» günstig ist das neu versasrte und zur Bor ­ lage gebrachte Versorgung» - Normale, das die Pensionen, Abs-rligungen der ohne ihr Verschulden im Dienste invalid gewordenen Gendarmerie - Mannschast , deren Witwen und Waisen behandelt. Die auf die Ausnahme ins Corps Reflektierenden haben ihre von der Heimat»- und eventuell auch Nussnt- haltsbehörde au»gestelllen Zeugnisse über die moralische Aus- sührung im bürgerliche» Verhältnisse, den Nachweis über den ledigen Stand oder kinderlosen Witwerstand, ein vom Militär- oder Bezirks-Arzte die Physische Eignung sür Gen- darmerie-Dienue bestätigende» Zeugnis, dann eine Lmtlich bestätigte Probeschrist, ihrem im Weg« der Evidenzbehörden anher unzureichenden Gesuch- beizuschließen. In diesen Gesuchen ist ferner» von Bewerbern aus Grund des MilitärpasteS genauesten» anzugeben, welchem Truppenkörper er angehört, beziehungsweise bei welchem er im Gru»db»chstande gesührl wird, nebst Ansührung de» Xstentjahre», des Grundbuchbiatt»-Rr. und der Unter- Ablheilung. Die vorstehend instruierten Gesuche sind hieher vor- zulegen. Stehr, am 30. April I8S3. Der k. I. Bezirkshauptmaun H»g» R. v. Hcdr»ftrell.

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