Amtsblatt 1893/18 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 4. Mai 1893

Amts-HOlatt der k. k. Nezirkshauplmmmschaft 81eyr. Ur. 18. Kteyr, am 4. Mai 1893. Z. 65/kräs. Seine k. u. k. Apostolische Majestät habe» über die Bitte der Gemeinde Reichraming allergnädigst zu bewilligen geruht, dass die in ihrem Bereiche neuhcrgestellte eiserne Gitterbrückc über den Enns- fluss nach dem höchsten Namen Ihrer k. u. k. Hoheit der durchlauchtigsten Frau Erzherzogin Marie Valerie benannt werde. Z. S70I. An die Gemeinde - Aorffeyungen. Dieselben werden hiemi! insolge Erlaffes des hohe» k. ^Finanzministeriums vom 9. April l. I., Z 2310, und Elatthafterei-Erlass-s vom 21. AplN I. I., Z. S9KI, aus dar in der amtlichen Wiener-Zeitung, im ReichSgesetzblatte und im VerordnungSblalte de» Finanz Ministeriums erschie ­ nene Gesetz oom 24. Mär, 1893, durch welche« die Landes- Eilbermünzen zu Zwei Gulden und Einvisrlel Gül ­ den österr. Währ, außer gesetzliche» Umlaus geietzl werden, besonder« ansmerksam gemacht und aufgesorderi, durch alle als zweckdienlich erscheinenden Mittel sür die chunlichste Weiterverbriitung dieses Gesetzes unter der Bevölkerung bis in die Gemeinden und Ortschaften hinunter Sorge zu tragen, damit die Besitzer solcher Landes-Silbermünzen durch ein eventuelles Versäumen des mit 31 Juli l. I. sestgesetzte» Präclustvtermine« nicht unnslhigerweisc Schaden erleiden. Insbesondere ist die Bevölkerung darüber zu belehren, das« nach Ablaus diese« Termine« solche Münzen »ur mit höchsten« zwei Dritteln ihres bisherigen Wertes und auch da »ur bei privaten Einlösungsstellen anzubringen wären. Stehr, den »0. April I8SS. Z. SSI«. An sämmtlilke Gememile-VorstckMgtN. Krankenhaus in Stehr. Im hierämtlichen Amtsblatts Nr. 18 wurden mit Erlas« vom 20. Februar 1893, Z. 2480, die Gemeinde- Vorstehungen erinnert, dass auch da« St. Anna-Spital in Stehr seit 1. Jänner 1893 da« Recht der O-ff-nliichk-il und der unbedingten Ausnahme habe und dass die Ver- pflegttaxe daselbst SO Ir. per Kops und Tag beträgt. Wiewohl nun der hohe v. ö. Landtag bereits mit Beschluss »°m 20. September 1892 dem genannte» Spitale das Oeffenllichkeitseecht znerkamfte, so ist doch bis heute die Oeffentltchkeitreikläiung seitens des hohe» k. I. Ministeriums des Innern »och nicht rrsolgt und dürste, nach im kurzen Wege eingeholtc» Informationen, überhaupt noch längere Zeit nicht herabgelange», weshalb stch die Stadtgemeinde- Vorftrhung Ltrhc laut Note vom 30. April 1803, Z. 8438, veranlasst sah, mit l. Mai l. I. von der unbedingte» Aufnahme Kranker abzustehen und stch dieibezüglich nur aus Angehörige des Landes Oberöfterreich zu beschränken, dagegen die übrige» Landesangehörigen nach den Normen für Privat-Spitäler zu behandeln. Zugleich wird bemerkt, dass die Verpslegstaxe per Kops und Tag 85 kr. beträgt und dies- Taxe sür mittel ­ lose Kranke bis zur definitiven Erlangung des Orfsenllich- k-iisrechtes von der betreffenden H-imatSgem-tnde zu ent ­ richten sein wird. Stehr, am I. Mai 1803 Z »814. Kil sämnMlke Gememile - NorsteliMgm. Durchführung der öffentlichen Impfung betreffend. Die Gemeindevorstehungen werden ausgesordert , die Vorbereitungen zur Durchführung der öffentlichen Impfun ­ gen loiort in Angriff zu nehmen. Zu diesem Behufe sind in den Impfausweis ö zu ­ nächst die sei! den letzten drei Jahren ungeimpft verbliebe ­ nen Kinder, sodann die seit der letzten Impfung Neugebo ­ renen eitizulragen. Im Einvernehmen mit den Herren Jmpfärzten sind die Tage und Stunden der vorzunehmenden Impfung sest- zusetzen und ist sodann da« Programm einzutragen und selbes bis End- Mai, der Impfausweis v nach vollzogener Durchführung bis End- Juli zuversichtlich anher oor- zulegen. Die Particularien der Jmpsirzte über die öffentlichen Impfungen sind ebenfalls bis Ende Juli einzusenben, nach ­ dem seitens der Gemeinde-Vorftehungen in denselben aus ­ drücklich dieZahldervorgenommene» Impfun ­ gen bestätigt worden ist. Hinsichtlich der Schulimpfungsn ergeht an die Orts- schulräthe und Schulleitungen ein- specielle Weisung. Diese Impfung hat erst dann statt,»finden, wenn die von den Schulleitungen abgesassien Verzeichnisse der un- geimpften Schüler hieramts eingelangt und den Gemeinde- Vorftehungen zugefertigt sein werden.

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