Amtsblatt 1893/17 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 27. April 1893
v Ist das Zeugnis nicht in deutscher Sprache auSge- sertigl, so ist demselben eine amtlich beglaubigte Nebersetzung beizusügen. Das Zeugnis mus« von solcher Beschaffenheit sein, dass die Herkunft der Thiere und Gegenstände und der bis zur EintrittSstalion zurückgelegte Weg mit Sicherheit ver folgt werden kann ; die thierärztliche Bescheinigung mus« stch ferner daran! erstrecken, dass am Herkunftsorte und in den Nachbargemeinden innerhalb der letzten 40 Tage vor der Abfeudung die Rinderpest oder eine andere Seuche, hinsicht lich deren die Anzeigepflicht besteht und die aus die betreffende Thiergattnng, sür welche diese Zeugnisse ausgestellt sind, übertragbar ist, nicht geherrscht hat. Hievon werden die Gemeinde-Borstehungen zusolge Erlasses der h, k, k, Statthalterei in Linz vom 27. März 1893, Zahl 48I2/VIII, mit der Weisung in die Kenntnis gesetzt, dass sich deshalb die h. k. k, Statthalterei veranlasst gesun den hat, die Dlvcklegung der ungiltigen Zusatzelansel bei der k. I. Hof- m d StaatSdruckerei unter Einem zu sistiersn und eine Neuauflage von Viehpässen zu verfügen. Bis zum Er scheinen dieser Neuauflage wurde der AmtSthierarzl ange wiesen, in gegebenen Fällen die nach Artikel II des citierten UebereinkommenS erforderliche Bescheinigung bei den in Ge brauch befindlichen Viehpäffe» aus der Rückseite anzusetzen. Hiebei worden die Gemeinde-Vorstehungen ausmertsam gemacht, dass sür Pferde, Manlthiere, Esel und Rindvieh Einzelpäff« auSzustellen, sür Schafe, Ziegen und Schweine Gesammtpäffe zulässig find. Etehr, am 24. April 1893. Z. S297. An sämmtliche Gemeinde-Aorstehungen zufolge ErlaffeS der hohen k. k. Statthalterei vom 18. April 1893, Z. 5S30/VIH, zur Kenntnisnahme und entsprechenden allgemeinen Verlautbarung. Laut des ErlaffeS de« hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 13. April 1893, Z. 8958, hat zufolge Mit theilung deö k. und k. Ministeriums de« Aeuheru über eine bezügliche Anfrage die kaiserlich deutsche Regierung erklärt, dass sür die aus Oesterreich-Ungarn nach Deutschland zur Einluhr gelangenden thierischen Rohstoffe rc. zur Zeit keine Ursprungszeugnisse gefordert werden. Steyr, den 20. April 1893. Z 5461. Au sämmtliche hochwürdigen Marrämter, Hemeindcvorsteyungen und Hendarmerie- Aosten-Kommanden. Ausforschung des Landsturmpflichtigen Ferdinand Manriz. Laut des Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschast Gmunden vom ö. April 1893, Z. ILS9, lounten der Auf enthalt und die HeimalSgemeindc des am s. Mai 1874 zu St. Wolsgang geborenen Ferdinand Manriz, eines außer ehelichen Sohnes der Marie Mauriz, damals Fabrik arbeiterin in Weindach, Gemeinde St. Wolsgang, einer ehe liche» Tochter des Franz und der Katharina Mauriz aus Böhmen bisher nicht auSgesorichl werden. Seine Mutter soll bei einem Besuche vier Jahre nach der Geburt der Ferdinand Mauriz zu seiner Pathin ge äußert haben, dass derselbe gestorben sei. Hievon werden die hochw. Psarrämter, Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Poflen-Commanben zu folge des ErlaffeS der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom IS. April 1893, Z. S727, mit dem Aultrage in die Kenntnis gesetzt, Erhebungen nach dem AusenthaltSorte und der Hei- matSg-meinde o-S Genannte» und der Mutter desselben, sowie auch insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der selbe nicht etwa in dem Sterbe-Register eines Pfarramtes auistheiitt. Ein etwaiges positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis I. August 1893 anher bekannt zu geben. Stepr, den 22. April 1893. Z. SS29. An sämmtliche Gemeiude-Uorstehuugeu«. k. k. Gendarmerie - Posten - Commandea. Ausforschung des Stellnngdp süchtigen Josef Küntschnrr. Laut de» ErlaffeS des hohen k. k. Ministeriums sür Land-Sverthttbigung tn W en vom 8. April 1893, Z. 7216 und 1990 II b er 1893, hat die k. k. Statthalterei für Mähren um die Veranlassung der Ausforschung des am 12. November 1866 in WoilSdors im Bezirke Mährifch- Schönberg geborenen und dort heimalberechtigten Joses Künt schlier, welcher zur Stellung bisher nicht erschienen ist, angesuSI. Nach Angabe der in Kutjevo, Bezirk Pozega in Sla vonien, bomicilierenben Mutter dieser StellungSpflichligen, Ther-fia Künlschner, verehelichten Zlatic, soll derselbe im Jahre 1872 in M-Hburg bei Kronstadt gestorben und dort auch beerdigt worden sein. Die dieSfallS in den Ländern der ungarischen Krone veranlassten Erhebungen find laut Mittheilung des königl. ungarischen LandeSvsrtheidigungS . Ministeriums bisher er folglos geblieben. Weitere Daten liegen nicht vor. Hievon werden die Gemeinde-Borstehungen und I. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zusolge des ErlaffeS der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 14. April 1893, Z. S686, mit dem Austrage in Kenntnis gesetzt, die bezüg lichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Rich tung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem Ver zeichnisse der Stellung-pflichtigen ausgesührt erscheint, seiner Stellungspflicht genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis Ende Juli l. I. anher zu berichten. St ehr, am 24. April 1893. Z. 3292, 3721, 4164, 44SI. An sämmtliche Hemeinde-Worstestungcn zur Kenntnisnahme. Thierseuchen - Ausweis in der Berichtsperiode vam 25. Februar bis 26. März 1893. 1. Maul- und Klauenseuche. 1. Bezirk Braunau am Jnn: Gemeinde und Ortschaft St. Pantaleon; Gemeinde Langau, Ortschaften Lengau und Schwöll; Gemeinde Schalchen, Ortschast Unter lochen.
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