Amtsblatt 1893/17 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 27. April 1893
2 Zahl r»28. Ai» sämmtliche Gemeimle-llorsteliMgm. Loncurs - Susschreibuug. Nachstehend wird den Gemeinds-Vorstehunge» eine mit dem h. Statthalterei-Erlaffe vom 21. d. M., Zl. 8187/lV, herabgelangte Concurs-AuSschreibung de« I. u. k. 14. Corpr- Commando» in Innsbruck zur Besetzung eine» erlsdigien Theresianischen Militär-Waisenft>stu»g«platze» für Knaben zur entsprechende» Verlautbarung mitgetheilt. St ehr, S4. April 1893. An I. Nr. 2100 v°m 1S. April 189». Concurs - Ausschreibung. Vom !. u. k. 14. Corps-Coutmanbo iu Innsbruck wird zur Besetzung eine« erledigten Therestan'schen Militär-Waisen- ftiflungSplatze» für Knabe» der Concurs ausgeschrieben. Die Stillung besteht in jährlichen S4 Gulden, wird in halbjährigen decurstven Raten vom obeiösterreichischen Lau- desausschuffe erfolgt, und erlischt da» BezugSrecht mit dem vallendeten 1S. Lebensjahre. Anspruch aus diese Eüstnng hat eins mittellose Mili tär-Waise, welche durch eins Urkunde nachznweisen vermag, dass der Vater einmal dem active» Verband« der Wehrmacht angehört, in einer Gemeinde de« Lande« Oosröstcrreich ihr HeiwotSrecht, oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohn- sitz hat und im Aller von 7 bis >0 Jahren steht. Mütter oder Vormünder, weiche sich für ihre Waisen um diese Stiftung bewerben, haben die Gesuche mit dem Taufscheine des Knaben, dem ArmntHengnifse, JmpsungS- Zeugnisse und dem letzten Schulzeugniffs zu belegen und anzugeben, ob und welche anderweitige Unterstützung die Waise vom Staate oder au» einem anderen Fonds bezieht. Diese Gesuchs sind bis längsten» IS. Mai 1893 beim k. n. k. Ergänzung»-Bsjirk»-Commando Nr. 14 in Linz oder Nr. SS in Salzburg ein,»bringen; später einlangende Ge- snche können nicht berücksichtigt werden. Innsbruck, im April 1893. Z. 4791. An alle Gemeinde-Morsteyungen. Auswanderung nach Nardamerika. Laut Erlasse» der hohen !. k. ober-östsrr. Statthalterei Linz vom 28. März l. I., Z. 4SI8/II, werden von nun an feiten» der Intwerpener Dampsschiffahrtsgesellschaft „Red Star Line" auch Zwischendeck- (III. Classe). Passagiere der in dem Erlasse des hohen k. k. Ministerium» de» Innern vom 30. December 1892, Z. SI.38S, erwähnten drei Kategorie» (Amerikanische Bürger, in den Vereinigten Staaten domicilier.-nde Personen und Touristen) zur Beförderung Melassen, während aber nach wie vor Passagiere au» Rnsrland und Galizien, sowie au« choleraverseuchten Gegenden von der Beförderung durch diese Gesellschaft vollständig ausgeschlossen bleiben. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen mit Be ziehung ans de» hierämtlichen Erlas» vom 12. und 2«. Jänner l I., Z. 442 und 1277, Amtsblatt Nr. 3 und S, in die Kenntnis. Stehr, am 21. April 1893. Z. 4L89. Ä» sämmtliche Gemeinde - AorsteliMM. Verbot des Haarfärbemittels S. HAoLa ^or1ä» Lair Lsatorsr. Laut deS Erlasses de- hohen k. k. Ministeriums des Innern vo« 15. d. M., Z. 1666, ist in dem aus England nach Wien eingeführten Haarfärbemittel „8. ^Heus ^Vvrläs 8air ksstvrsr" das Vorhandensein von Blei durch ämtliche fachmännische Untersuchung festgestellt worden. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei Linz vom 17. d. M., Z. 4341/V, mit der Weisung in Kenntnis gesetzt, die be- theiligten Handelskreise aufmerksam zu machen, dass der Vertrieb diese- Artikels durch die Bestimmungen der Ver ordnung des k. k. StaatS-Ministeriums vom !. Mai 1866, R.-G.Bl. Nr. 64, verboten ist. Steyr, den 21. April 1893. Z. 5020. Nn sämmtliche Gememile-llorsteliMM. Verbot des Haarfärbemittels Da« rrswollsrso und des Cosmetieums Hixl^ro vsnolivLLo. Laut des ErlasseS des hohen k. k. Ministeriums de- Jnnern vom 27. v. M., Z. 27 091 «x 1892, wurde seitens der k. k. Statthalterei in Lemberg der Vertrieb des in ?aris, rus 8t. veum, bereit-ten Haarfärbemittels „Lau 1?rsmo- U6res" im Grunde des tz 6 der Ministerial-Berordnung vom 1. Mai 1866, R.-G.-Bl. Nr. 54, verboten, weil die vor genommene chemische Analyse in diesem Haarfärbemittel die Anwesenheit von gesundheitsschädlichen Bestandtheilen nament lich von Bleioxyd nachgewiesen hat. Ebenso wurde seitens der k. k. Landesregierung i« Salzburg die un Sinne des § 16 der Durchführungs Verordnung vom 25. Mai 1882, R.-G.-Bl. Nr. 49, -um Zollgesetze angesuchte Bewilligung zur Einsuhr kosmetischer Artikel, bezeichnet als „Alixture veuetienne" von A. Broux in Paris, mit Rücksicht auf den nachgewiesenen Gehalt an Chromoxyo verweigert. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 4. d. M., Z. 5092/V, aus Grund des obbezeichnelen hohen Mmisterial- Erlaffes zum Zwecke entsprechender Überwachung des Ver kehrs mit kosmetischen Artikeln im dortigen Gebiete in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 21. April 1893. Z. 5460. An sämmtliche Gemeinde - Borstesjungen. Entziehung des Diplomes der Hebamme Marie Stahlbau» iu Wieu. Laut der Note bei k k. Statthalterei in Wien »vm 9. o. M., Z. 23.998, wurde bis im V. B-zirks, Kelten- brückeugasie 21 wohnhafte Hebamme Maria Stadlbauer mit dem rechtskräftigen Urtheile re» k. k. Landesgerichte» in Wien vom 12. Jänner 1892, Reg.-Nr. Oä94/Prot.Z. 69.989, wegen Verbrechens der Mitschuld an der Abtreibung der Leibesfrucht nach U s und 14 des Strafgesetzes zu zehn Monaten schwerem, mit zwei Fasttagen monatlich verschärf
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