Amtsblatt 1893/16 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. April 1893

Amtg-WMkatt der k. k. Lezirkshauptmannschafl 8leyr. Ur. 16. Steyr, am 30. April 1893. Z. SS7/B.-Sch.-R. Amtserinnerung. Der k. k. BezirkSschulrath ertheilt hiemit jenen Mit ­ gliedern der Zweig - LehrervereineS Weyer , welche der am 13. Mai l. I. stattfindenden Conserenz beiwohnen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Steyr, am IS. April 1893. Z. 8L7»/d1. In alle Gemeinde-Jorsteyungen. Aus Grund einer gestellten Anfrage wird zur Darnach- achtung bekannt gegeben, dass die bei der regelmäßigen Stellung assentierten Recruten in die monatlichen Verände- rungi-AuSweise und auch in die Meldebücher nicht auszu- nehmen kommen. Diese kommen erst mit dem Tage ihrer Einreihung, d. i. mit I. Octvber aus Grund der denselben auSzusolgen- den Militär- oder Landwehr-Pässe in die betreffende Evidenz, oder «erden einberusen, uno haben laut WidmungSschein, Muster SO, W.-V. I. Theil, Anmerkung S. uliuea, bis dort ­ hin die Verpflichtung ihre HeimatS - Gemeinde von ihrem jeweilige» Aufenthalte zu verständigen. Steyr, den 14. April I8S3. Z. «91. Än sämiMlke Gemeintle - VorsteliMgen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden angewiesen, so ­ gleich nach Erhalt dieses Amtsblattes eine Constgnation über alle jene nicht activen Heeres- und Landwehr-Ange ­ hörigen, welche in der Gemeinde zuständig und irgendwo bei der k. k. Finanzwache bedienstet find, ohne Gewärtigung einer llrgcnz vorzulegen. Steyr, am 17. April 1893. Z. S0I9. An sämmtliche Gemeinde-Aorflehungen und k. k Hendarmerie-Msten-Gommanden. Lchuellwageu. Aus Grund der Erlasses des hohen k. k. Handelr- MinisteriumS vom SS. März d. I., Z. 8S.38S ox I89S, und Statthalterei-ErlaffeS vom 8. April l. I., Z. SI7S/I, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Commanden aus die im XV. Stücke des Reichigesetz- blattes vom Jahre 1893 unter Nr. 48 enthaltene Verord ­ nung des Handels-Ministeriums im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern, womit die Anwendung von Schnellwagen beim Detailverkauf« in festen BetrirbSstätten, sowie aus Märkten untersagt wird, ausmerksam gemacht und angewiesen, die Einhaltung dieses Verbotes strengstens zu überwachen und Dawider- haudelnde unnachstchtltch behus» Verantwortung nnd Strase hieher namhaft zu machen. Steyr, am IS. April 1893. Z. SS39. Au sämmtliike Gememckr-AorstekMgen. Warnung vor dem Vaganten Gottlieb Ljterhammer. Laut der Note der k. k. Landesregierung in Klagen- surt vom S4. März 1893, Z. 3888, treibt sich der nach Obcrvellach, Bezirk Spittal zuständige, 42 Jahre alte Gott- lieb Estsrhammer schon seit längerer Zeit zumeist in Tirol und Salzburg beschäftigungslos herum nnd lässt sich von den Gemeinde» Reiseunterstützungen verabfolgen, wodurch der Heimatsgemsinde große Unkosten erwachsen. Ueber die an die erwähnte Landesregierung gerichtete Bitte der Gemeinde - Vorstehung in Obervellach werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 10. April 1893, Z. 4878/11, anf Efterhammer, welcher zwar keine Prokession hat, doch gesund, groß und sehr kräftig, daher auch vollkommen ar- beitStauglich ist, mit der Aufforderung ausmerksam gemacht, demselben in Htnknnst keine Unterstützungen sür Rechnung der H-imalSgemeinde mehr zu verabreichen. Steyr, den 18. April 1893. Z. 4887. An sämmtliche Gemeinde-Jorsteyungen und k. k. Gendarmerieposten-Kommanden. Ausforschung der Stelluugspstichtigeu . Ludwig Ltirliug, Haus Laöbl uud Matthias Schweighofer. Laut d-s Erlasses der hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung in Wien vom S4. März 1893, Z 8L77/IKSS II b, hat die k. k. Statthalterei für Steier- W

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