Amtsblatt 1893/15 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 13. April 1893

4 Das königlich bayerische Staate Ministerium des Innern hat unterm 20. Februar 1893 (Gesetz- und Verordnungs ­ blatt sür das Königreich Bayern Nr. 7 vom 21. Februar 1893) betressend dieEtnsuhr vonRtndvieh aus Oesterreich-Ungarn nach Bayern nachfolgende Be ­ kanntmachung erlassen: Nach Mittheilung des Reichsamtes des Innern kann zur Zeit die Voraussetzung, unter der die Bestimmung des Art. s des deutsch österreichisch-ungarischen Viehseucken-Ueber- einkommcni vom K. December 180 l (R.-G.-BI. >802 S. Sv) in Krast trete» soll, als erfüllt nicht anerkannt werden, und es mufs daher die gesammts Rindereinfuhr aus Oesterreich- Ungarn bis aus weiteres nach der Bestimmung in Ziss. 4, Abs. 2 des SchlussprotokolleS dortselbst behandelt «erden. Hiernach wird im Anschlüsse an die Ministerial- Bekanntmachung vom 12. Jänner 1893 (betreffen!! die Ver ­ fügungen zum Vollzugs des Viehseuchen - llebereinkommen») bestimmt : Für die Einfuhr von Rindvieh aus den von der Lun- genseuche betroffenen Gebieten ist die Bekanntmachung vom 30. Jänner 1883 (betreffend das Verbot der Vieheinfuhr aus Oesterreich-Ungarn aus AnlasS der Lnngenseuche und Verlautbarung der Sperrgebiete) maßgebend: aus den übri­ gen Gebieten von Oesterreich-Ungarn darf Rindvieh vorerst nur in die Schlachthäuser derjenigen Städte eingesührt werden, denen die Einsuhr bisher dispenswi-ise gestatüt war, beziehungsweise gestaltet werden wird. Die Uebersührung der Thiere von der Grenze bis zum Bestimmungsorte hat mittelst der Eilenbahn direct und ohne Umladung in plombierten Wagen zu erfolgen. (Ziffer 4, Abs. 2 des SchlussprotokolleS). Die Einsuhr von Nutz und Zuchtvieh aus Oesterreich in die bayerischen Grenzbezirke ist jedoch fernerhin nach Maßgabe der wieder in Krast tretenden Bestimmungen der Bekanntmachungen vom 22. Jänner 1887 vom 18. De ­ cember 1880 und vom 30. Juni 1881 gestattet. Im Uebrigsn hat eS bei der Bekanntmachung vom 12. Jänner 1883 sein Verbleiben. Nach den aus Grund der obigen Bekanntmachung des königlich-bayerischen StaatSministeriumS von Seite der königlich bayerischen Regierungen, Kammern des Innern, in München und Landshut unterm 27. Februar und k. März l. I. erlassenen Bersüqungen bleiben wi- bisher dem österreichi ­ schen Grenzbezirke die Gebiete der politischen Bezirke Braunau, Freistatt, Gmuvden, Kirchdorf, Linz, Perg, Ried, Rohrbach, Schärding, Steyr, Vöcklabruck, Wels einverleibt, jedoch un ­ beschadet der Bestimmung der Ministerial - Bekanntmachung vom 30. Januar 1893, wornach die Einsuhr von Rindvieh auS den zum oberösterreichischen Sperrgebiete gehörigen Be ­ zirken : Braunau, Freistatt, Gmunden, Kirchdorf, Linz, Perg, Ried, Rohrbach, Schärding, Steyr, Vöcklabruck und Wels, ferner aus den Städten Linz und Steyr bis aus weiteres untersagt ist. Steyr, den 7. April 1883. Z. 4728. Amtserinnerungen. Jene Gemeinde-Vorstehungen, welche die Rachwei- sungen über die Betheiligung au der Rvthlauf-Schutzimpfung der Schweine, dem hierämllichen Erlasse vom 4. März 1892, Z. 3180, Amtsblatt Rr. 10 gemäß, nicht in Vorlage ge ­ bracht haben, werden angewiesen, selbe nunmehr un ­ verzüglich anherzusenden. Jene Gemeinde-Vorstehungen, welche mit der Borlage der Berichte über die Abfindungen mit den Wasenmeistern gemäß dem Austroge vom 14. Jänner 1893, Z. 846, Amts ­ blatt Nr. 3, noch im Rückstand« find, werden ausgefordert, selbe nunmehr längstens bis 15. April anherzusenden. Steyr, am 5. April 1893. Der k. k. Bezirkshauptmann Hugo N. u. Hcdeustrett. Sämmtliche Drucksorten für Schulleitungen find in der Haas schen Buchdruckerei Steyr, Hrünmarkt Mr. 7 zu Haben. Redaction und Verlag der l. L. Bezirkshauptmauuschoft Steyr. — HaaS'sche Buchdrucker« iu Steyr.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2