Amtsblatt 1893/13 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 30. März 1893
Amts-HKlatt der k. k. Lezirkshauplmannschafi 8leyr. Ur. 13. Steyr, am 3V. März 1893. Z. 4236. Äit säii.mtMe Gkiltmule-AorsteliMgeu iles Gerilktsbezirkes Kremsmünster uml an ilie ÄemAatlk-Aorlickaagea Laasa, Losmstein Mit Keilkraiiling. Amtstage. Ich werd« am Samstag den 8. April l. I. von 10 Uhr Vormittage an in der Gemeindekanzlei M KremS- Münster und SamStag den SÄ. April l. I. von 9 Uhr vormittags an in Losenstein Amistage halten. Hievott werden die Herren Gemeinde-Vorsteher behnis allgemeiner Verlautbarung und Jntervenierung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, den »4. März I8S3. Z. 418». An die Gemeinde - Aorsteyungen. Prüfung aus dem Hufbeschlage. 2l. 4S0S/VIII. Kundmachung deireffend die erst- diesjährige Prüsung aus dem Hufbeschlage, Die erste diesjährige, mit den Verordnungen des hoben k. k. Ministeriums des Innern vom L7. August 1873, R.-G.-Bl. Rr. 140 und vom »4 April 1880, Z. 1194, vorgeschriebene Prüfung au« dem Hufbeschlage wird am 15. und 16. Mai 1 863 von der oberösterreichischen Prüfung« - Commission für die Hufschmiede in Linz abge- haiien werden. Diejenigen Hufschmiede, welche behufs der Erlangung der Berechtigung zum selbständigen Betriebe eines Huf- fchwiesgewerbeS sich dieser Prüfung zu unterziehen gedenken, habe» ihre mit dem Lehrzeugnlffe (Lehrbrief) über das ord nungsmäßig erlernte Hufschmied-Handwerk und dem ArbeitS- Z-ugnis (Arbeitsbuch) über eine wenigstens dreijährige Ver wendung als Husschmiedgeselle (Z 6 der zuerst citierten Ministerial-Verordnung) belegten Gesuche bis zum 85. April 1893 im Wegs der politischen Bezirksbehörde ihres Ausenthalis- ortes an die k. k. obeitsterreichische Statthaltern in Linz zu richten. Linz, 21. Mär, 189S. Der k. k. Statthalter: Puthau, w. x. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zusolge Er- lasics der hohen !. k. Statthaltern vom »1. März 18SS, Z. 4öü3/VIIl, zur allgemeinen Verlautbarung mit der Wei sung in die Kenntnis gesetzt, dass die nach dem Jahre 1883 von der Genossen!chastS - Vorstehung der Hufschmiede aus- gcsertigten Lehrbriese auch von den betreffenden Gemeinde- Vorstehungen zu bestätigen find. Steyr, am ÄS. Mär, 1893 Z. 4L7L. Nil sämmtliche Gemeiiille-AoestelilMM. Verbot des Haarfärbemittel» „Hair voNon." Ueber Weisung der hohen k. k. Statthaltern in Linz vom 13. d. M., Z. 386S/V, bringe ich Nachstehende« zur Kenntnis und Darnachachtung und Verlautbarung: Aus Grund des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 2. d. M., Z. 18.694 er 1892, wird die Feilhattung und der Verkauf des von Robert ch Comp. in Paris (Luv cke in Unix S) und in London (76 Ilsv Uoouü Strost) erzeugten und unter der Bezeichnung „Ilair I-otivn" in den Verkehr gebrachten Haarfärbemittels mit Rücksicht daraus, dass durch die Analyse gesundheitsschädliche Bestandtheile, namentlich Bleioxydsalze in demselben nach gewiesen wurden, gemäß der Mmisterial - Verordnung vom 1. Mai I8K6, R.-G.-Bl. Nr. S4, verboten. Steyr, am 27. Mär, 1893. Z. 3833. An sämmtliche Gemeinde-Aorsteßungen und k. k Hendarmerie-Mlien-Gommanden. Lhierärztiichr Gren)roatrolc i» Lnrghaaseu. Laut der anher gelangten Mittheilung der königlichen Regierung von Oberbaysrn , Kammer des Innern vom 24. Februar 1893, wurde bestimmt, dass die regelmäßige thierärztliche Grenzcontrole an der Eiutritisstation Burg- hausen künftighin an jedem Dienstag in der Woche von 12 bis 3 Uhr nachmittags, an den übrigen für diese Station sestgeletzien Tagen aber zu den bereits angegebenen Stunden stattzustnden hat. H «von fetze ich die Gemeinde - Vorstehungen infolge Erlasses der h. k. k. Statthalter» in Linz vom 6. März l. I., Z. 34Ä8/VUI, mit Beziehung auf den hierämtlichen Erlas»
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