Amtsblatt 1893/12 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 23. März 1893
2 9. Die Constituierung der neugewählten Aerzte- kammer wird an einem von der k. k. Statthalterei bestimmten Tage unter Intervention der von derselben benannten Re- gierungS-CommissärS statlfinde». Die Gemeinde-Vorstehnngen werden daher beauftragt, hievon die dort prakticierenden Herren Aerzte unverzüglich in Kenntnis zu setze» und selbe anlässlich der demnächst er folgenden Wadl i er Kammermitglieder aus die Bestimmun gen des obencitierten Gesetzes vom SA. December 1891, R.-G.-Bl. Nr. 8 ox I8SL, aufmerksam zu machen. St ehr, den SO. März 1893. Z. 3834. Nit sämmtlicke Bememcke-BoiMilugm. Erlöschen der Cholera in Ungarn. Die hohe k. k. Sta!chalterei in Linz hat mit Erlass vom 12. d. M., Z. 3867/IV, anher Nachstehendes eröffnet: Das königlich-ungarische Handels Ministerium hat im Einvernehmen mit dem königlich - ungarischen Ministerium des Innern mit Rücksicht darauf, dass seit 8. Februar d. I. in den Ländern der ungarischen Krone kein Eholera-Erkran- kungssall mehr vorgekommen ist, die letzten der im Baracken- Spitale zu Budapest untergebrachten Cholerakranken aus der Anstalt am 21. Februar entlassen wurden, sohin Ungarn durchaus cholerasrei »st, die im inländischen Warenverkehrs noch bestandenen Beschränkungen vom 3. März d. I. ab aufgehoben. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehnngen zur Ver ständigung der dortigen Handelsleute in Kenntnis gesetzt. St ehr, am 19. März 1893. Z. 3986. An die Hemeinde-Aorstehungen. Inspirier»»- der Fifchwäffer. Zufolge Erlasses der hohen k. k. ob «österreichischen Stalthalterei iu Linz vom 18. März l. I., Z. 4209/1, wer den die Herren Josef Danzmayr und Georg Lohncr, AuS- schussmitglieder des oberösterreichischen Fischerei-Vereines, mii der Vornahme der vom hohen k. k. Ackerbau-Ministerium dem oberösterreichischen Fischerei-Vereine übertragenen Jnspi- cierung der Fischwässer während der diesjährigen Huchen- laichzeit betraut , wovon die Gemeinde - Voistehungen über Ersuchen dieser Vereines mit der Aufforderung in die Kenntnis gesetzt werden, die Vornahme dieser Jnspection durch die genannten Herren entsprechend zu verlautbaren. Slepr, den 18. März 1893. Z. A987. An sämmtliitie GiMmule-HorlMMM. Verinuibarung der Erledigung zweier Stift-plätze der Karl Lrcumauu'sche» Stiftung. Ueber Zuschrift des k. und k. 14. Jnsanteric-RegimentS- CommandoS in Linz vom 28. Februar 1893, Z. 387/Adj., werden die Gemeinde-Vorstehnngen unter Beziehung aus den hierämtlichen Erlass »vm 20. Mai 1881, Z. 3098, (Anzeige- blatt Nr. s) angewiesen, die Erledigung zweier Stistsplätze der Karl Treumann'lche» Stiftung im dortig n Gemeinde gebiete mit dem Beifügen zu verlautbaren, dass Gesuche von anspruchlberechtiaten Bewerbern bis längstens SO. Mai l. I. beim Regiments-Commando in Linz einzulangen haben. St ehr, am 18. März 1893. Z. 3S7O. An sämmtliche Gemeinde - Korltelsungeu u. k. k. Gendarmerir-PoKen-Commanden. Laut des Erlasse« vom 2. März 1893. Z. 4707, ist dem hohe» I. k. Ministerium des Innern zur Kenntnis ge. kommen, dass in der jüngsten Zeit ein ausländischer Thier arzt in Ausübung seiner Mission, Pferde einznkausen, die Mallrltn-Jmpsung in Anwendung gebracht und nur jene Pferde angekaust hatte, welche reactionslos sich erwiesen. Da unter dem Scheine der Mastern - Impfung zu diagnostischen Zwecken von zu deren Durchführung befähigten und nicht befähigten Personen nicht bloß Täuschungen der betreffenden Pferdebefltzer, sondern geradezu absichtliche Schä digungen des einheimischen Pserdestandss veranlasst werden können, was unter Umstände» bei etwaigen Vorbereitungen zu ausgedehnten militärischen Rüstungen zu sehr bevauer- lichen Eonsequenzen führe» könnte, wird zufolge hochortige« Auftrages die Durchführung der Impfung der Pferde, Maul- thiere und Esel mit „Mallein" durch ander« Personen als österreichische Thi-rärzte strengstens unterlagt. Hievon werden die Gemeinde - Vorstebungsn und k. k. Gendarmerie-Posten Commande» zufolge Erlasses der hohe» k. k. Statthalterei vom 7. März 1893, Z 3S3I/VIII, zur entsprechende» Verlautbarung und Ueberwachung in die Kenntnis gesetzt. Stepr, 1S. März 1893. Z. 3843. Äil sämnMöie Gemmille-Dorlil'llMlM Mil k. k. GMarmme - Postm- Eonmaiulm. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthaltern in Linz vom 7. März 1893, Z. 3S80/VIII., zur Kenntnisnahme und entsprechenden Verlautbarung. «r. SSM. Kundmachung. Nachdem die k. k. Landesregierung sür Kärnten mittelst der Kundmachung vom S7. Februar d. I., Z. 2875, die Ein- und Durchfuhr von Rindern, Schalen, Ziegen und Schweinen aus Krain nach und durch Kärnten bis aus weiteres verboten hat, wodurch der in der hierämtlichen Kundmachung vom S1. Februar d. I., Z. 3880, hervor- gehobens Uebelstand, dass in Kärnten gemarktetes Vieh Irainischer Provenienz trotz des hierämtlichen erlassene» Ver botes der Ein- und Durchfuhr von Klanenthieren aus Krain nach Tirol gebracht werde» konnte, nunmehr völlig beseitigt
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