Amtsblatt 1893/11 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 16. März 1893

Amt8-H1jlatt »er k. k. Vezirkshauplmannschafl 8leyr. Ur. 11. Steyr, am 16. März 1893. äck A I88S. Amtserinnerung. Jene Gemeinde - Vorüebungen, welche das mit dem hierämtlichen Erlasse vom 7. Februar 1893, Z. 1885, Absatz 8 (Amtsblatt Nr. 7), abverlangte Nominativ Verzeichnis der S te l lun gs p s li ch l ig en bisher noch nicht vorgeiegt haben, werden ausgefordert, diesem Austrage nunmehr schleunigst zu entsprechen. Jene Gemeinden, welchen die Losnummern der 1872- Geborenen noch nicht bekannt sind, haben sich unter Anschluss eines Namens-Verzeichnisses der Stellungspflichtigen dieser Altersclasse ssfort hieher um Bekanntgabe der Losnummern zu wenden. Steyr, am 14. März 1893 Z. 408M. An alle Gemeinde-Dorstehungen. Aufenthalts - Beränderungs - Ausweise. Auf Grund der monatlich einlangenden Aufenthalts- Veränderungs-Ausweise wird, um die Ausfertigung derselben mit den Bestimmungen der Wehrvorschrist, III. Theil, tz 17, Muster 13, in Einklang zu bringen, Nachstehendes bemerkt: 1. Dem hieramtigen Erlasse, Z. 2110M., Amtsblatt Nr. 50 vom Jahre 1892, wird nicht allseitig entsprochen. 2. Die Veränderungen sind in derselben Reihenfolge und mit derselben laufenden Zahl in den VeränderungS- Ausweis zu übertragen, wie selbe im Meldebuche eingetragen erscheinen. 3. Dle Rubrik 11 hat bei Anmeldungen keine weitere Bezeichnung als „1" aufzuweisen. 4. Die Abmeldung zur militärischen Ausbildung, acti ­ ven Dienstleistung, Waffenübung, Nach-Controls oder Su- perarbitrierung geschieht in der Rubrik 12 und 13 ohne Angabe des Ortes nach dem Beispiele Muster 8, lausende Zahl 290. 5. Kurzbeurlaubte in activer Dienstleistung stehende Soldaten sind in das Meldebuch und in die VeränderungS- Ausweise nicht aufzunehmen, sondern nur die im § 1, Punkt 1 der Wehrvorschrist, 111. Theil, verzeichneten Ka- tego rien. Auch hat eine Gemeinde-Vorstehung königlich-bayerische Kanoniere ausgenommen, was absolut unrichtig ist. 6. Die nähere Bezeichnung des Aufenthaltsortes, wie: Ortschaft, Hausnummer, dann die Mittelsperson, sind wohl in der Rubrik 15 des Meldebuches vorzunehmen, nicht aber auch in die VeränderungS-Ausweise zu übertragen, (tz 15, Punkt 2 und ß 17 : 2). Ebensowenig sind bei den GrundbuchS-Blattnum- mern die Losnummern zuzuschreiben, da dies zu Irrthümern führt. Im allgemeinen wird die genaue Eintragung der Truppenkörper, des Assentjahrganges und der Blattnummer aus den behandelten Militär- oder Landwehr-Pässen, dann die unverzügliche Einsendung dieser Veränderungs-AuSweise nach Ablauf des Gegenstands-Monates empfohlen. Steyr, am 8. März 1893 Z. 3568. An sämmtliche Gemeinde - Vorstellungen «. k. lr. Gendarmerie-Poftrn-Commande«. Ausforschung des Stelluugspflichtigen Leon Soswiuskt. Laut des Erlasses des hohen k. e. Ministeriums für Landesvertheidigung in Wien vom 28. Februar 1893, Z. 3726/886 11 b, hat die k. k. Statthalterei für Galizien um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1867 in Podgorze, Bezirk Wieliczka, geborenen, in Krakau heimat- berechtigten Leon SoSwinski angesucht. Derselbe ist ein unehelicher Sohn der Marie SoSwinski, von katholischer Religion, ledig, Kellner von Profession; jer hat der Stellungspflicht in der letzten Altersclasse bis nunzu nicht entsprochen, und da sein gegenwärtiges Domicil nicht bekannt ist, konnte von demselben auch die wegen Ueber- tretung des ß 44: 1, W.-G., über ihn verhängte Geldstrafe von 15 fl. nicht eingebracht werden. Die behufs Eruierung seines gegenwärtigen Aufent ­ haltes über Veranlassung des Krakauer-Magistrates in ganz Galizien gepflogenen Nachforschungen find bis nunzu erfolg ­ los geblieben; es ist aber durch die bezüglichen Erhebungen fichergestellt worden, dass Leon SoSwinski zu Ende des Jahres 1890 in Krzeszowice, Bezirk Chrzanow, verweilte. Bezüglich seiner Personsbeschreibung ist nur bekannt, dass er laut StellungSliste 148 Centimeter Körpergröße besitzt. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten - Commanden zufolge des Erl^sseS der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 7. März 1893, Z. 3533/IV, mit dem Aufträge in die Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der

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