Amtsblatt 1893/10 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 9. März 1893
4 Z. 347,B.-Sch.-R. An die Krtsschulrätße und Schulleitungen. Schuldtschreibimg pro I8SZ/94. Dieselben erhallen hiemit den Auskrap, im Sinne des krlaffss des lohen k. k. vberösterreichischen Landesschulrathes vom 7. März 1877, Z. 77g, Berordnungsblott Nr, IS, die Lchnlbelchreibnnn vorzunehmen. Di- Schulbeschreibungsoctsn : Ausnohmsboaen L, die Tabelle L und die von den SchulleilmM» anzusertigenden summarischen Ausweise find von den Orlsschulrälhen bis IS. Mai d, I, hieher vorzulsgen. Gleichzeilig werden die Eämllsiluugen an den Eriais des Hoden k, k, Landesschul. raihes vom 18, Juni >891, Z 1762, beireffend den Jmps- zustand der Schüler erinnert, Steyr, am 8, März 1893 All Z, 239/B.-Gch.-N. Än ilie Ortsschulrätlie uml Kchulleilungin von Gaflttl), Ncuflifty Pfarrkirchen, Ried, Sipbachzell, Wartberg und Weichkctten. Mit Bezug auf die Verordnung des Herrn Ministers für Cultus und Unterr cht vom 25. Juli 1890, Z. 15.090, (Amtsblatt der k. k. BeznkSbauptmannsLast vom 9. October 1890, Nr. 40), erhalten die obbenanntt» OrtSschulräthe den neuerlichen Auftrag, unverzüglich den ihnen unterstehenden Schulen je eine der Normalstimmung entsprechende verifi- cierte Stimmgabel zur Verfügung zu stellen. Die obbenanntt n Schulleitungen erhalten den Auftrag, d unen vier Wochen ohne Terminsüberschreitung zu berichten, ob denselben eine verificierte Stimmgabel zur Verfügung gestellt wurde oder nicht. L. k. SeMksschulrath Stcyr, am 1. März 1893. Z. 376/B.-Sch.-R. Air sämmtliÄe Dis Schulleituuiten -rhalten den Auftrag, jene Lehr- personev, welche bei der diesjährigen Bezirks-Lehreroonserenz einen Vertrag zu halten gedenken, unter Anführung der gewählten Themen bis Ende März hieramts dekamUzugeben ober einen Fehlbericht einzusenden. Ä. k, LeMsschulrath Steyr, am 8, März 1893. Z. SISS, Au sämmtliike Gememlle-AarstckMgm Mit k. k. Geuckarmerie-Posteit-Eammaaileu. Betreffend die Ausforschung des Etellnngspflichtige« Johann «hocholaus. Laut des Erlaffe« der hohe» k, k, Stalthalterei in Linz vom SS, Februar 1893, Z. 2983/IV, wurde Johann Cho> cholaus in Wien, II, Bezirk, Wintergasie Nr. 11 wohnhaft, ausgesorschl, Hievon werden die Gemeinde - Vorfiehungen und k. k. Gendarmerie - Posten-Commanden mit Bezug aus den hisr- ämtlichcn Erlass vom 96, August 1899, Z, 9964 (Amts blatt Nr, SS), behuss Einstellung der weiteren Nachforschun gen nach dem Genannten in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am S, März 1893, Z, S77/V-Sch-R, Nil sämmtMe KcknlleitMgm. Die Schulleitungen werden ün Sinne des hoben Er lasses des t, k, Landesschnlrathes vom 16, Juli 1883, Z, 1633, ausgesordert, den unterstehenden Lehryersonen, welche im Maitermine l, I, die Ablegung der Lehrbesähi- gungs Prüsung beabsichtigen, bekanntzngeben, das« dieselben ihre diesbsüzlichen Gesuchs bis Ende März l. I, hieramts einzubringen haben. L. k. vezirkoschnlrath Steyr, am 8. März 1893. Z. 3194 Än sämiMiiie GkMfiiM-llMckMM uml k. k. Omckkrmeme-Vosts'n.-Eosfimaililell unter Bezugnahme aus die hohen k. k. Statthalterei-Erläffe vom 10 October und 29. December 1892, Z. 14.393 und I9S47, inlimiert mit den b. a. Erlässen vom 13. October und 23. December 1892, Z. 11.912 und 14.978, Amts blatt Nr. 42 und S2, zur Kenntnisnahme und entsprechenden Verlautbarung 2 17S8I Kundmachung betreffend die Aushebung des Verbotes der Abhaltung von Rmdviehwärkten rm polnischen Bezirke Freistadt. Nachdem der politische Bezirk Freistadt seuchensrei ist, findet die I. k. Sialthaiterei das mit der hierämtlichen Kundmachung vom 10. October 1892, Z. 14.393, und 29. December 1892, Z. I9.S47, erlassene Verbot der Ab. Haltung von Rindviebmärkten auszuheben. Dies wird hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Linz, den 1. März 1893. Der k. k. Statthalter: Puthou. Steyr, am 4. März 1893. Z. 3180. An säimMLe Gemelnile-Norstekungen. Schutzimpfung gegen den Schweinerothlanf. Die hohe k. k. oberösterreickische Statthalterei in Linz hat mit dem Erlasse vom 19. Februar 1893, Z. 856/1, nachstehendes eröffnet : Aus dem Veterinär ' Jahresberichte pro 1891 geht hervor, dass in einigen Bezirken das viehbefitzende Publieum durch den Schweinerothlaus empfindliche Verluste erlitten hat. Nachdem sich bis jetzt jedes curative Verfahren bei den erkrankten Schweinen als erfolglos erwies, trachtet man durch Anwendung von prophylaktischen Mitteln dieser gefähr lichen Krankheit zu begegnen. Thatsächlich haben bereits mehrere Kronländer mit der Schutzimpfung gegen den Schweinerothlaus begonnen und hiemit günstige Resultate erzielt. ES wird daher beabsichtigt, auch in Oberösterreich rn den durch diesi Krankheit gefährdeten Bezirken die Schutz- Impfung gegen den Schweinerothlaus einzusühren. Hüvon werden die Gemeinde - Vorsehungen mit dem Aufträge in die Kenntnis gesetzt, sämmtliche Viehbesitzer durch Laufzettel darüber aufmerksam zu machen und selbe zur Betheiligung an der eventuell vorzunehmenden Schutzimpfung gegen den Rothlauf der Schweine (Schelm oder Saukrankheit auch genannt) einzuladen.
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