Amtsblatt 1893/10 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 9. März 1893

Amt8-HOIatt da k. k. Rezirkshauptmannschast 8leyr. Wr. 10. Steyr, am 0. März 1893. Z. 3S4K. An die Gemeinde-Dorsteyungen betreffend die Legelnug -es Arbeitsverhaltuiffes bei den Saugewerbcn. Seitens mehrerer Gemeinde-Vorstehungen ist bisher noch der Nachweis über die -rfolgte Verständigung der betreffenden Genofsenschafts - Vorsehungen und der Bau-, Maurer- und Zimmermeister von oem hierämtlichen, die Regelung des ArbeitSverhällniffes bei den Baugewerben betreffenden Erlasse vom 26. November 1892, Z. 13.539, Amtsblatt Nr. 48, ausständig. Diese Gemeinde - Voritehungen werden daher ausge ­ fordert, die allgemeine Verlautbarung UM Verständigung im Sinne des citierten Erlasses, falls dies nicht bereits geschehen sein sollte, mit allem Nachdrucke zu veran ­ lassen und sich über den Vollzug bis Ende März 1893 hieher auszuweisen. Ich erwarte, dass sich die Gemeinde-Vorstehungen die thunlichste Verlautbarung und Belehrung der betreffenden Gewerbetreibenden und deren Hilfsarbeiter angelegen sein lassen und füge bei, dass ich die Nichtveobachtung dieser Anordnungen strengstens bestrasen werbe. Steyr, am 5. März 1893. Z. 3293. Na sämmtlicke Oememile - AockcklMM imck k. k. Omilarmerie-Nosten-Commanckm. Auswanderung. Laut des Erlasses des hohen k. k. Minist riums des Innern vom 19. l. M., Z. 2944, ist gleichwie von der sächsischen auch von der königl. preußischen und bayerischen Regierung die Anordnung getroffen worden, dass alle österr. - ungar. Auswanderer von dem betreffenden Staats ­ gebiete fernzuhallen und an der Grenze zurückzuweisen sind. Hievon setze ich infolge Erlasses der hohen k. k. ober« österr. Statthalterei in Linz vom 24. Februar l. I., Z. 2876/V, die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten« Commanden im Nachhange zu den h. ä. Erlässen vom 7. Jänner l. I., Z. 169, Amtsblatt Nr. 2, und vom 12. Februar l. I., Z. 2016, Amtsblatt Nr. 7, in die Kenntnis. Steyr, am 5. März 1893. Z. 3238. An sämmtliche Gemeinde - Jorffeßungen und k. k. Gendarmeriepoken-Gommanden. Auswanderuugs - Agenten. Nach dem hohen k. k. Ministerium des Innern zuge ­ kommenen Berichten wird von einer Anzahl ausländischer Agenten und Sub Agenten, welche sich zumeist für Händler ausgeben und unter dem Vorwande des beabsichtigten An ­ kaufs von Vieh oder Feldproducten bei Landleuten in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen unv Ländern herum- treiben, die Anwerbung zur Auswanderung nach Amerika und insbesondere uach Brasilien mit den raffiniertesten Mit ­ teln betrieben. Zufolge des Erlasses des gedachten hohen k. k. Mini ­ steriums vom 18. Februar 1893, Z. 2929, und boben Statthalterei-Erlasses vom 27. Februar l. I., Z. 3033/11, wird die Aufmerksamkeit der Gemeinde « Vorstehungen u rd k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden hierauf mit oem Aus ­ trage gelenkt, allsällige ausländische Agenten hinsichtlich ihrer unbefugten Thätigkeit zu überwachen und selbe wegen straf- gerichtlicher Verfolgung, eventuell wegen Abschaffung hieher anzuzeigen. Steyr, am 4. März 1893. Z. 37/1'rLs. Nil sämmtliike Gememcke-AorsiekMgm. Cholera. Da die Cholera in Russland nach sicheren Zeitungs ­ Nachrichten durchaus nicht erloschen ist, so muss auch ein Fortschreiten der Epidemie nach Westen mit dem Eintrüte der wärmeren Jahreszeit gewärtigt werden. Diese drohende Gefahr legt die Nothwendigkeit nahe, schon jetzt derselben vorzubeugen und werden sohin die Gemeinde-Vorstehungen ausgesordert, die zielbewusste und energische Förderung und Vollendung der im verflossenen I bre begonnenen Assanierungsarbeilen mit allem Nach ­ drucke sich angelegen sein zu lassen, sanitäre Uebelstände, welcher Art sie immer sein mögen, inbesonders die Verun ­ reinigung des Luslkreises, des Bodens, er fließenden Wässer, Quellen und Brunnen, mit aller Strenge ab,^stellen, aus zweckmässige Beseitigung der Absallstoffe, auf sachge ­ mäße und unnachsichsiiche Handhabung der Lebensmiltel- Polizei zu dringen u. s. w. kurz die Herstellung möglichst

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