Amtsblatt 1893/7 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 16. Februar 1893

s Hievon werden die Gemeinde - Vorsehungen zufolge Erlasse« der hohe« k. I. Statthalterei iu Linz voin 8. Fe< drnar I8SS, Z. 191V, I981/I, unter Bezugnahme aus die Statthalter« - Kundmachung vom SS. Jänner 189S, Z. I4K4/I, intimierl mit hierämtliche» Erlasse oom S9. Jänner I8SS, Z. 1428, Amtsblatt Nr. s, zur Kenntnis ­ nahme und ausgedehntesten Verlautbarung insbesondere »liier den Viehhändlern verständiget. St ehr, am lS. Februar 1893. Z. LI38. All sämmtliike Gemeinile - Aockl'kMM. Nachdem der nach Ablauf der heurigen B schälperiode für die einzelnen Kronländer sich ergebende Bedarf an Er- satzhengsten in gleicher Weise, wie in den Vorjahren beschafft, beziehungsweise derselbe Modus bei den Anmeldungen der zum Ankäufe als Landesbeschäler Eigneten Privalbengste eingehalten werden soll, wird zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ackerbau - Ministeriums vom 20. Jänner 1893, Z. 1246/178, über Auftrag der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 5. Februar 1893, Z. 1587/1, die nachstehende Kundmachung dtlttffrud hie jährliche Nachwrisung des Lcdarfes a« Lanörsbrschälkrn durch Lnkauf aus der privatzucht des Landes zur allgemeinen Verlautbarung in Erinnerung gebracht. Von dem Wunsche geleitet, den Anlaut bei nach Ab ­ lauf der Deckperiode für die k. k. Elaai«-Hengsten-D,Pol« sich ergebenden Bedarses an Landeideschälern entsprechend zu organisieren und diesen Bedarf soweit nur irgend möglich durch Ankaus aus der inländischen Privatzucht zu decken, ladet das Ackerbau-Ministerium alle Züchter und Pserde- besiher eiu, alljährlich und zwar in der Zeit vom I. bi« spätestens Ende April jeden Jahres ihre verkäuflichen Hengste schriftlich unmittelbar beim Ackerbau-Ministerium anzumelden. Die angemelbelen Hengste werden an ihrem Stand ­ orte von einem Vertreter des Staats - Hengsten - Depots wo ­ möglich noch während der Beschälperiods besichtigt und je nach Befund in Vormerkung genommen werden. Der eventuelle Ankaus der als Landesbeschäler für das betreffende Land vollkommen geeignet befundenen Hengste wird im Lause des Herbstes des betreffenden Jahres nach Maßgabe d-S Bedarses und der Gattung der nöthigen Ersatz-Hengste, dann der zur Verfügung stehenden Geld ­ mittel über specielle Ermächtigung des Ackerbauministeriums vom SiaatS-Hengsteu-Depot im Einvernehmen mit den zur Mitwirkung bei den Landespserbezucht - Angelegenheit!« be ­ rufenen Organen vorgenomme» werden. Durch die erfolgte Anmeldung eine« Hengste« zum Ankaus als Landesbeschäler wird selbstverständlich eine mittler ­ weile eventuell beabsichtigte anderweitig« Versügung des Besitzers mit seinem Hengste nicht behindert, sowie anderer ­ seits die Annahme d-r Anmeldung seitens des Ack-rban- Minifteriums durchaus nicht irgend eine Verpflichtung des letzteren zum Ankaus« des angemeldete» Hengste«, selbst im Falle seiner vollkommenen Tauglichkeit, involviert. Jede Anmeldung eines Hengstes hat zu enthalten: d-ffen Abstammung, deffen Größe, Farbe, Alter und Preis ; seiner den Ort, wo der Hengst zu besichtige« ist. Bezüglich des Alters der anzumeldende« Hengste wird ausdrücklich bemerkt, dass aus die Besichtigung und d«n eventuellen Ankaus nur solcher Hengste eingsgangen werden kann, welche zur Zeit ihrer Anmeldung, wenn sie dem Ge- stütsfchlage »«gehören, das dritte Lebensjahr, und nur wen» sie einem rein kaltblütigen Schlage angehören, das Mit« Lebensjahr bereits vollstreckt haben. Anmeldungen solcher Hengste, welche das vorbezeichnete Alter noch nicht erreicht haben, werden nicht berücksichtigt werden. Anmeldungen von Hengsten, welche erst nach Ablauf des obbezeichnete» Termines beim Ackerbau - Ministerium eingebracht werden, können erst in zweiter Linie berück ­ sichtigt werden, und zwar nur insoweit, als der benölhigte Bedarf an Ersatz-Hengsten der Anzahl u»d der Gattung nach nicht durch den Ankaus der rechtzeitig angemeloeten Hengste gedeckt werden könnte. Die Abstammung des Hengstes sowohl von väterlicher, als von mütterlicher Seite ist legal nachzuweisen. Steyr, am tS. F-bruar 1893. Z. üsrs. An ilie Genmilcke - Vorstckimgeil. Sammlung unter den Handelsangestellteu. Das hohe k. k. Ministerium deS Innern hat laut deS ErlasseS vom 8. Februar 1893, Z. 357 M. I., im Einver ­ nehmen mit dem hohen k. k. Handelsministerium dem Ver ­ eine österreichischer Handelsangestelltcr (ehemals Verein öster ­ reichischer Handlungsgehilfen) in Wien behufs Aufbringung eines StistunqSfondes für ein zu errichtendes Asylhaus für conbitionslose Handlungsgehilfen in den im Reichsrathe ver ­ tretenen Königreichen und Ländern die erbetene Bewilligung zur Vornahme einer Sammlung unter den Handslsangestelllen in allen Ländern der diesseitigen Reichshälkte auf die Dauer eines Jahres, d. i. bis Ende Februar 1894 bewilligt. Hiezu wird bemerkt, dass die diesem Vereine laut des Statthalterei-Erlaffes vom 29. Oktober 1889, Z. 2873/Pr., bewilligte gleiche Sammlung ein unzulängliches Ergebnis hatte, indem von dem auf 10.000 fl. veranschlagten, durch Sammlung unter den Handlungsgehilfen selbst zu deckenden Betrage noch immer nahezu 6000 fl. auszubringen sind. Ferner wird aufmerksam gemacht, dass die nun vor- zunehmende Sammlung nicht als eine allgemeine und öffent ­ liche Sammlung anzusehen ist, sondern nur aus die Kreise der H^ndelsangestellten sich zu erstrecken hat. Infolge Erlasses des hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterel-Pcäsidiums vom 11. Februar l. I-, Z. 341/Pr., setze ich hievon die Gemeinde-Vorstehungen in die Kenntnis. Steyr, den 14. Februar 1893. Z. 1667. All samnltlicke GemelNlle-HarstellMgm imck k. k. Gmckarmerie-Noken-Eammallllm. Ausforschung des EtelluugSpflichtigen Ferdinand Lip-dOky. Laut des Erlasse« des hohe» k. I. Ministerium« für LandeSveribeidigung in Wien vom Lü. Jänner 1893, Z. 1040 und 907, II k ex I89S, Hai die k. k. Siatthalierei sür Mähre» um die Veranlassung der An«sorschung de« am 18. April 1871 in G-rl«dors im Bezirke Neuiiischein geborene« u«d dorl heimatberechiigien Ferdinand Lipovsky, welcher zur Slellung bisher »ichi erschienen ist, a«ges»chi.

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