Amtsblatt 1893/6 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 9. Februar 1893

3 d-m öfterrkichischen UrsprungSz-ugniffe (Paff«) sofort K-nntniS zu geben. Die ersolgte Rückweisüng und der AnlasS hiezu wird von der Greuzzollbehörde ohne Verzug der politischen Be- hdrde des österreichischen Grenzbezirked , nur welchem die AuSsuhr stattsinden sollte, im kürzesten Weg- angezeigt werden. S. Wird ei« Seuchensall an eingesührten Thieren erst nach erfolgte« Grenzübertritte im Inland« wahrgenommcn, so ist der Thatbestand unter Zuziehung des beamteten Tbi-r- arzteS protokollarisch sesizustellen. Das auszunebmende Proto ­ koll hat neben den äußeren Erscheinungen der Krankheit vor ­ nehmlich diejenigen Thatsachen eingehend darzulegen, welche aus Zeit und Ort der Entstehung der Seuche einen Rück- IchlusS gestatten. Ein EinschleppungSsall ist schon dann sür gegeben zu erachten, wenn an eingesührten Thiere« eine übertragbare Krankheit sestgestelli ist. Der Nachweis, dass eine ll-berira- gung der Krankheit von d-m eingesührten Thiere aus andere statlgefunden hat, erscheint hisbei nicht erforderlich. Von jedem Falle der Einschleppung einer Seuche ist unter Mitvorlage einer Abschrift des gedachten Protokolles mit lhunlichster Beschleunigung d-m k. SlaalSmimstnium dei Innern Anzeige zu erstatten. Die Rücksendung der erst nach dem Srenzübertritt krank befundenen Thiere ist mit der Gefahr weiterer Seuchen - Verschleppung verknüpft und aus diesem Grunde unstatthaft. Z 2. Der Weid-verkehr aus dem österreichischen nach dem bayerischen Gebiet und aus dem bayerischen nach dem öster ­ reichischen Gebiet ist unter nachstehenden Bedingungen ge ­ stattet : u) Die Eigenthümer der Herden haben bei» Grenzüber- lritle ein Verzeichnis der Thiere, welche sie aus die Weide bringen wollen , mit der Angabe der Stückzahl und der charakteristischen äußeren Merkmale derselben zur Berificierung (Prüfung und Beglaubigung) oor- zulegen ; d) die Rückkehr der Thiere wird nur nach Feststellung ihrer Identität bewilligt. Wenn jedoch während der Wcidezeit eine sür djs be ­ treffende Thiergattung ansteckende Krankheit unter einem Theile der Herde« oder auch nur an einem weniger als so Kilometer von dem Weideplatz eulsernlen Orte oder aus jener Straße, au' welcher die Rückkehr der Heros zur Grenz ­ station erfolgen soll, ausbricht, so ist di- Rückkehr des Viehes nach dem Gebiete des anderen Theiles untersagt, sofern nicht zwingende B-rhällnisse (Futtermangel, schlechte Witte ­ rung u. s. w.) eine Ausnahme erheische«. In solche» Fällen dars die Rückkehr der von der Seuche noch nicht ergriffenen Thiere nur unter Anwendung von durch die zuständige« Be ­ hörden zur Verhinderung der Seuchsnverschleppung verein ­ barten Schutzmaßregeln ersetzen. Die Bewohner von nicht mehr als s Kilometern von der Grenze entsernt liegenden Orlschasten können oie Grenze in beide» Richtungen zu jeder Stunde mit ihren eigenen, an den Pflug oder an ein Fuhrwerk gespannten Thieren überschreite», jedoch nur zum Zweck landwirlschastlicher Ar ­ beiten oder in Ausübung ihre« Gewerbes und unter B-ob- achlung der bestehende» Zollvorschriften. 8 5. Die Kosten der thierürztlichen Besichtigung des Viehes an der Grenze sind von den Einführenden zu tragen. Bezüglich der Höhe und Erhebung der Besichtigung«, gebüren haben die Bestimmungen der Ministerial - Bekannt ­ machung vom 20. December 187S (Gesetz-und Verordnungs ­ blatt Seite 1536 ff.) und des hiezu erlassenen Ausschreibens des k. Staalsministeriums der Finanzen vorn 11. März 1880 (Amtsblatt veS k. Staatsmmisteriums des Innern S. 129 ff., sowie Finanzministerial-Blatt S. 77 ff.) in An ­ wendung zu kommen. § 6. Gegenwärtige Bekanntmachung tritt am I. Februar 1893 in Wirksamkeit. München, den 12. Jänner 1893. Freiherr von Feilitzsch. Der Generalsecretär: Ministerialrath von Nies. Linz, den 25. Jänner 1893. Der k. k. Statthalter: Steyr, am 2S. Jänner 1893. Z. 1437. An sämmtliche Gemeinde - Jorkel-ungcn und k. k. Hendarmerieposten-Gommanden. Nachforschungen nach der Leiche des Gottlieb Wartberger. Laut der Anzeige des k. !. Gendarmerie-Posten-Com- mandos Nr. 14 in Weyer ddo. 27. Jänner 1893, Nr. 40, wurde der Vorarbeiter Gottlieb Wartberger, welcher bei der Freimachung der durch Lawinenstürze unpassierbar gewordenen Bahnstrecke Kleinreifling — Weißenbach beschäftigt war, am 26. dieses Monates, in der Nähe des Bahn- wächterhauses Nr. 59 der genannten Strecke, von einer neuerlich abgehenden Lawine erfasst und in den EnnsflusS geschleudert, woselbst er später verschwand. Die Leiche des Wartberger, welche trotz der an Ort und Stelle zur Erhebung dieses Falles vom Titular-Posten- führer Josef Böhm angestellten Nachsuchungen bis jetzt nicht gesunden wurde, ist groß, von starkem Körperbaue, mit run ­ dem Gesichte, blauen Augen, gestutztem blonden Schnurr- barte, kurz geschorenen blonder- Haaren, und war mit einem grauen Filzhute,, grauem Lodenrocke, schwarzbrauner Barchenthose, muthmaßlich mit einem gefärbten Hemde, Halbstieseln mit braunen Gamaschen, ebenso auch mit einem braunen Wettermantel bekleidet. Der Verunglückte dürfte auch im Besitze einer silber ­ nen Taschenuhr mit Packsong-Panzerkette und eines schwarz- ledernen Notizbuches sein, in welchem fich eine Legitimations ­ karte für Vorarbeiter zum Fahren auf der Bahnstrecke mit Rollwägen befindet. Gottlieb Wartberger ist im Jahre 1843 in Windisch- garsten geboren und dahin zuständig, ledigen Standes und von Beruf Taglöhner. Behufs Auffindung der Leiche deS Gottlieb Wart ­ berger sind die geeigneten Maßnahmen zu treffen und über ein positives Resultat dieser Maßnahmen anher zu be ­ richten. Steyr, de» 31. Jänner 1893.

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