Amtsblatt 1893/6 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 9. Februar 1893
Amts-HlKlatt der k. k. Vezi'rkshauptmannschaft 81eyr. Ur. 6. Steyr, am S. Februar 18S3. Z. 1690. Nn sämmtlilke Gemeiitlle-Aorstekililgtit. Losung. Behufs Dnrchsührnng der Losung im Jahre 1893 im StellungSbezirke Steyr (Land) in Gemäßheit der ZZ 32 — 84 der Wehr-Verordnung finde ich Nachstehende« anzuordnen: An der Losung haben fich alle zuständigen SlellungS- pfiichtige» des Grburisjahrei 1872 zu belheiligen, welche nicht gemäß § 32, 3 der W.-V., von der Losung ausge nommen find (Zöglinge der MililärbildungSanstalten, im Heere Dienende und die gänzlich Unbekannten). Zur Losung, bei welcher fich die Herren Gemeinde- Vorsteher oder deren Stellvertreter nach 8 34, P. I der W.-V., nach Belieben belheiligen können (nicht müssen), hat jedermann freien Zutritt; den Eltern nnd Vormündern der zur Losung Berukeneu gebärt jedoch der Vorzug, woserne der Versammlungsort nicht sür alle Per sonen reicht. Den Slellungöpflichligen steht die Persönliche Be- theilignug am LosungSacte srei; wenn der Ausgerusene nicht selbst das LoS ziehen will oder nicht anwesend ist, zieht dessen Stellvertreter oder ein anderer, den der Leiter der Losnng hiezu bestimmt, das LoS. Das gezogene Lot ist sür den SlellungSpfiichtigen während der ganzen Dauer der SlellungSpflichi, daher auch in den höheren Alter-classen giltig, soserne er nicht der Be handlung außer der Altersclasse und LoSreih« unterliegt. Die Losung findet am Donnerstag den LS. Februar l. I. im AmtSgebäude der I. k. Be- zirkshauptmannschast Steyr statt uud wird der Beginn dieser Amtshandlung aus halb 9 Uhr vormillagS sestgestellt. Die Gemeinde-Vorstehuugen haben die« sofort durch Anschlag an der AmlStasel und sonst in ortsüblicher Weise zu verlautbareu. Steyr, am 31. Jänuer 1893. Z. 1662. An die Hochwürdigen Pfarrämter und Gemeinde - Worgehungen. Milde Sammlung. Se. Excellenz der Herr k. k. Statthalter von Ober österreich hat laut des h. ErlaffeS vom 1. Februar l. I., Z. L56/?rü8., dem katholischen Schulvereine für Oesterreich die erbetene Bewilligung zur Sammlung milder Gaben für BereinSzwecke in Oberösterreich mit Ausschluss der Samm lung von Haus zu Haus in den Monaten Februar und März 18S3 ertheilt und wurde dem zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Bereinsocgane Joses Zauner, geboren am ö. März 1859, zuständig nach Wien, wohnhaft in Wien, XVI., Lerchenfeldergürtel Nr. 31., Statur mittet, Gesicht oval, Haare dunkelbraun, Augen blau, Nase und Mund proportioniert, trägt Schnurrbart, daS SammlungS- Eertificat ausgestellt. Steyr, den 2. Februar 1893. Z. 1618. An sämmtliche Gemeinde-Worsteßungen. Aufhebung de« Verbote« von Ein- and Durchfuhr ro» Hader» etc. au« Nugaru Zusolge Erlasses der h. k. k. Slallhalterei in Linz vom 28. ». M., Z. löSl/V, werden die Gemeinde . Vor- stehnnge» ausmerksam gemacht aus die im ReichSgesetzblatte kunbgemachle Verordnung de- Ministeriums des Innern und des Handelsministeriums vom 26. Jänner d. I., welche da« mit der Minifterial-Verordnung vom 28. Oclober 1892, R.-G.-M. Nr. 186, erlassene Verbot der Ein- und Durch fuhr von Hadern, von alten KleioungSgegenständen mit EinschlusS von allem Schubwerke, dann von Leib- und Bett wäsche in gebrauchtem Zustande aus den Ländern der ungarischen Krone wieder aushebt. Hievon find die betreffenden Handelsleute m Kenntnis zu sehen. Steyr, den I. Februar 1893. Z 1866. Nn ltie Oemeimle - llorjieliMM. Verleihung zweier Ausstattungen. Zufolge ErlaffeS der hohen k. k. Slatlhalterei in Linz vom I. Februar l. I., Z. I686/IV, find au« der anlässlich der Vermählung Ihrer k. und k. Hoheit der durchlauchtigsten Frau Erzherzogin Gisela mit Seiner königl. Hoheit dem Prinzen Leopold von Bayern von einem Ungenannten ge gründeten Stislung sür da« Jahr 1893 zwei Ausstattungen im Betrage von je siebenhundert (700) Gulden ö. W. zu »ergeben. Aus diese Ausstattungen habe» Anspruch im Braut- stande befindliche, mittellose und würdige Töchter oder Waisen
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