Amtsblatt 1893/5 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 2. Februar 1893

2 beschäl-Hengste im Jahre 1893 in Gemäßheit des Gesetzes vom 23. November 1883 (G-- u. V.Bl. Nr. 28 sx 1883) im Kronlande Oberösterreich fünf Köhrunc-S-Commissionen bestellt, welche u. zw. : in Linz im Kaplanhofe a» 20. Fe ­ bruar, in Wels in Hochmayrs Gasthause zum „Wilden Mann" am 2L. Februar, in Sckärding im Hotel Lorenz am 22. Februar, in Ried im Hotel Huber am 23. Februar und in Braun au a. I. im Gasthause „Zur Post" am 24. Februar, jedesmal um 9 Uhr vormittags, die Amts ­ handlung beginnen werden. Zu dieser Zeit sind die angemeldeten Hengste der Köhrungs-Commission vorzuführen. Linz, den 24. Jänner 1893. Der k. k. Statthalter: St ehr, am 28. Jänner 1893. Statthalterei die mit der Kundmachung vom 5. Juli 1899, Z. 42.I0S, angeordneie Beschränkung in Betreff der Einsuhr von Rindern aus dem gedachte» Bezirke »ach Niederöfter, reich wieder zu beheben und können demnach Thiere der bezeichneten Gattung aus dem genannten Bezirke von nun an nnter Beobachtung der vorgeschriebeneu veterinär-polizei- lichen Maßregeln und der Bestimmungen über den Bieh. verkehr wieder in das hierortige Berwaltungsgebiel eingesührl (eingetrieben) werden. Hievon werden die Gemeinde - Vorftehungen und k. k. Gendarmcrie-Posten-Commanden unter Bezugnahme aus die Siatthalterei,Kundmachung vom 8. Juli 1899, Z. 9966/1, inlimiert mit hierämllichem Ertaste vom 19. Juli 1899, Z 8169, Amtsblatt Nr. 28, zur Darnachachtung und ent ­ sprechenden Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. St ehr, am 24. Jänner 1893. Z. 837. Än sämmtliche Gemeimle-Hockckimgm niul k. k. Geilllarmerie-lioHm-Eollll^ mit Bezug aus die Kundmachung der hoben k. k. Statt- halterei vom 1. December 1892, Z. I8.46K/I, intimiert mit h. a. Erlasse vom 6. December 1892, Z. 13.951, zur Kenntnisnahme und entsprechenden Verlautbarung. 2 Mi/i Kundmachung betreffend die Aufhebung des Einfuhrverbotes von Klauen- thieren aus den Bezirken Salzburg Stadt und Umgebung. Nachdem die Maul- und Klauenseuche im Kronlande Salzburg laut einer amtlichen Mittheilung der k. k. Landes ­ regierung in Salzburg vom 7. Jänner 1893, Z. 228, bis aus zwei Gehöfte des Flachgaues erloschen ist, findet die k. k. Stattbalterei das mit der Kundmachung vom 1. De ­ cember 1892, Z. 18.466/1, auf die Bezirke Salzburg (Stadt) und Salzburg (Umgebung) beschränkte Verbot der Einsuhr von Klauenthieren auszuheben und die Einsuhr und den Eintrieb aus dem ganzen Gebiete des Herzogtbumes Salz ­ burg wieder zu gestatten. Uon -er k. k. oberösterreichischeu Statthatterei. Linz, den 13. Jänner 1893. Der k. k. Statthalter: Puthon. St ehr, am 20. Jänner 1893. Z. 873. An sämmtliche Gemeinde - Worstehungen und k. K. Gendarmerieposten-Kommanden. Z. 4S2/i Kundmachung die Lnfhcduug der Lefchrliaknug der Einfuhr und des Eintrirbr» von Kinder» aus dem Bezirke /reistadt nach NiederilAerreich. Die k. k. niederösterreichische Statthalierei hat mit der Kundmachung vom 7. Jänner 189». Z. 84.380 ex 1892, Nachstehende» erlassen: Nachdem, Lmtliche» Mittheilungen zuiolge, die Lungen- seuche des Rindes im polnischen Bezirke Freiftadt in Obsr ­ österreich im entschiedenen Rückgänge ist, sincet die k. k. Z. 1383. An sämmtlilke Genmilcke-llorstckimgeg ugä k. k. Gmäarmerie-Posten-EommMllm zur Kenntnisnahme und Verlautbarung in der ausge ­ dehntesten Weise. 3. 11S0/I Kundmachung betreffend da« Verbot der Einsuhr von Klauenthieren aus den Bezirken Stadt Laibach und Laibach Umgebung, Littai und Rudois«werlh in Krain. Mit Rücksicht aus die in jüngster Zeit wiederholte Einschleppung der Maul- und Klauenseuche durch Schw-tne- transporle aus Krain nach Salzburg findet die k. k. ober ­ österreichische Statthaltern zum Zwecke der Verhinderung der Einschleppung dieser Seuche in da« hierortige Ver- waltungögebiet die Einfuhr von Klauenthieren au» den Bezirken Stadt Laibach und Laibach Umgebung, Littai und Rudolsswerth zu verbieten. Die Einsuhr von Klauenthieren au« den übrigen Be ­ zirken des Herzogihums Krain ist, insolange sie vollkommen seuchensrei find, nur mittelst Eisenbahn und gegen thierärzt- liche Beschau bei der Ausladung gestattet. Uebertretungen dieses mit dem Tage der Verlaut ­ barung in der „Llnzer Zeitung" in Witksamkeil tretenden Verbotes werden nach dem Gesetze vom 94. Mai 1899 (R.-G.-Bl. Nr. SI) bestraft. Man der k. k. »brrSftrrrrichifchr« Ktatthaltrrei. Linz, am 23. Jänner 1893. Für den k. k. Statthalter: Puthon in. p. Stepr, am 28. Jänner 1893. Z. 1027. An sämmtliche Gemeinde - Worstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Kommanden. Vorsichten bei Einfuhr von Llanenthiere« ans item Kreise vanjalnka. Das hohe k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 10. Jänner 1893, Z. 36S, eröffnet, dass laut Mittheilung des k. u. k. gemeinsamen Finanz.Ministerium« auch die Landesregierung in Agram die Einsuhr von Klauen ­ thieren aus dem Kreise Banjaluka gestattet hat.

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