Amtsblatt 1893/4 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 26. Jänner 1893
3 Z 871. Alt sämmtliche GkiiMlulk-llockl'kMiM Mit k. k. GMarmerie-Noken-EommMilE Att»f»rsih««g des Stellungspfiichtige« Josef Michel. Laut des Erlaffes des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 3. Jänner 1893, Z. 24.863 und 5456 II b ex 1892, hat die k. k. Statthalterei für Mähren um die Veranlassung der Ausforschung des am 3. September 1865 in Wien, IX. Bezirk, geborenen und nach WiekelSdors im Bezirke Mährisch - Schönberg heimats- zuständigen Josef Michel angeiuckt. Josef Michel, welcher bis jetzt zur Stellung nicht er schien, ist ein Sohn des Engelbert Michel und der Barbara, geborenen Rettinger, aus Wien. Die nach der Existenz, Beschäftigung und dem Auf enthaltsorte dieses Slellungspflichtigen , sowie nach seinen Eltern gepflogenen Erhebungen blieben ohne Resultat, da weder Verwandte noch Bekannte derselben zu eruieren waren und der Stellungspflichtige sowie seine Eltern in der Heimats- gemeinde gänzlich unbekannt sind; auch sind sowohl die in Mähren als in Niederösterreich durch die betreffenden Lan desbehörden gepflogenen Erhebungen bisher erfolglos ge blieben. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten-Commanden zufolge des Erlaffes der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 15. Jänner 1893, Z. 692, mit dem Austrage in Kenntnis gesetzt, die bezüg lichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Rich tung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgesührt erscheint, seiner Stellungspfliwt genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 1. März 1893 anher zu berichten. Steyr, den 24. Jänner 1893. Z. 673. A« sämmtliche Gemeinde-Norstehungen «. L. k. Gendarmerie - Posten - Commimde«. Warnung vor dem Vaganten Josef Hanel. Laut Berichtes des Stadtrathes Graz treibt sich der laut Arbeitsbuch, ausgestellt vom Stadtrathe Graz am 2. September 1888 sub Z. 764, nach Graz zuständige, im Jahre 1871 geborene Schloffergehilfe Joses Hanel beschäf tigungslos herum und lässt sich in verschiedenen Gemeinden Unterstützungen und Reisevorschüffe verabfolgen. Zufolge des Erlaffes der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 9. Jänner 1893, Z. 68/11, werden die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Eommanden aufgesordert, dafür zu sorgen, dass dem Genannten keine Unterstützung gewährt, sondern dass derselbe im Betretungs- falle eventuell nach dem Schubgesetze behandelt werde. Steyr, am 18. Jänner 1893. Z. 1029. Alt sämmtliche Gemeiiule-llMeÜMM imä k. k. GMarmerie-Postelt-TommMilell. Widerruf der Auoforfchuug des Stellung» Pflichtige« I«han« Weist. Mit B-zug aus den hierämtlichen ErlaiS vom IS. De- cember 1892, Z. 14.533 (Amtsblatt Nr. 51), wird den Gemeinde-Borstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Com- manden bekannt gegeben, dass Johann Weigl laut des Er- laffes der hoben k. k. Statthalterei in Linz vom 18. Jänner 1893, Z. 860/IV, auSoeforscht wurde. Die diesbezüglich-» Nachforschungen sind daher einzu- stellen. Steyr, am 24. Jänner 1833. Z. 874. Nn, sämmtliche Gemeinile-llorstelinngen. Entziehung des Geffeutlichtzeitsrrchirs des Spitales tu Prcic. Die k. k. Statthalterei in Böhmen hat laut der Note vom 27. December 1892, Nr. 161.909, im Einvernehmen mit dem Landesausschusse des Königreiches Bbhmen in Ge- mäßheit des K 19, Absatz 1 des Gesetzes vom 8. März 1888, Nr. 19, L.-G.-BI. für Böhmen, dem allgemeinen öffentlichen Krankenhause in Prcic das Recht der O-ffentlichkeit mit dem 1. Jänner 1893 angefangen provisorilch entzogen. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlaffes der hohen Statthalterei in Linz vom 13. d. M., Z. 73/11, in Kenntnis gefetzt. Steyr, am 21. Jänner 1893. Z. 997. Alt sämmtliche Memeiitkle-BorstichMgm. Vrrpffegskosten in den steiermärkische» Anstalten. Infolge Erlaffes der b. Statthalterei vom 13. Jän ner 1893, Z. 188/11, wird den Gemeinde-Vorstehungen der Ausweis über die in den öffentlichen Kranken - Anstalten Steiermarks festgesetzten V-rpflegSg-büre» Per Kops und Tag bekannt gegeben. Ausweis über bietnden öffentlichen Kranken-Anftalle n Steiermarks festgesetzten VepslegSgebüren per Kops und Tag. Allgemeiner Krankenhaus in Graz: I. V-rpflegStaxe 4 fl. 20 kr., II. 2 st. 40 kr„ III. 80 kr. Gebäranflult in Graz: II. Verpflsgitaxe 2 fl. 40 kr.. III. SS kr. Die Findelkinder - Berpflegsgebür für fremd ländische Kinder, welche aus Kosten des sremden Landes verpflegt «erden, beträgt in der Privatpflege täglich 15 Ir. per Kops.
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