Amtsblatt 1893/4 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 26. Jänner 1893

2 Z. S78. An säiumtliike Gememile-AarßMiW» uuil k. k. GeuilarMrie-Vostku-EaiiimilUllen. Die Wohnung jeder Hebamme ist durch einen Schild er ­ sichtlich zu machen. Es ist zur hierämtlichen Kenntnis gekommen, dass einzelne Hebammen ihre Wohnung nicht durch einen Schild ersichtlich macheu. Nach den Bestimmungen der Verordnung des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 4. Juli 1881 (Hsbam- men-Jnstruction), tz 22, alinou 2 ist die Wohnung jeder Hebamme durch einen Schild ersichtlich zu machen. Die Gemeinde-Vorsehungen werden beauftragt, diese h. Verordnung den dortigen Hebammen in Erinnerung zu bringen mit dem Bedeuten, dass jede Hebamme, deren Wohnung bis 1. März l. I. nicht vorschristmäßig ersichtlich gemacht ist, hierämtlich zur Anzeige zu bringen sein wird. Die Gemeinde - Vorstehungen werden ferner beauftragt, bis 10. Februar onher zu berichten, ob Schilder an allen Wohnhäusern der dortigen Hebammen angebracht seien. Steyr, am 21. Jänner 1893. Z. 1038. Kundmachung die Errichtung eines k. k. Post- und Telegraphen- Amtes in Klein-Reifling Bahnhof. Am 1. Februar 1893 wird am Bahnhose in Klein- Reifling (pol. Bezirk Steyr) ein k. k. Post- und Telegraphen ­ amt mit der Benennung „Klein - Reifling Bahnhof" in Wirk ­ samkeit treten, welches sich mit dem ge'ammlen Brief- und Fahrpost-, sowie Telegraphen - Dienste zu besassen und als Sammelstelle des k. k. Postsparcaffenamtes zu fungieren hat. Dem Bestellbezirke dieses neuen Post- und Telegraphen ­ amtes werden nachstehende Orte, beziehungsweise Orrsbestand- theile aus dem Bestellbezirke des k. k. Postamtes Weyer zugewiesen : Die Ortschaften: Kl ein-Reifling mit dem Bahn ­ höfe gleichen Namens, Ahr, Blumau, Brunau, Daxbichl, Gießkogl, Gold, Hausbauer, Hillmergut, Jrleuen, Klaus, Kottenau, Lehen, Mayrhosthal, Menau, Mozenreith, Nagl- stadt, Noistlberg, Scheuchenbichl, Stein, Steinau, Strohmayr und Walchergraben. Nach der Enns mit Brand, Falkenau, FöSleiten, Hangl, Hört, Klamm, Leiten bei Schrabach, Leitenbauer, Loiben, Liegerau, Moostafern, Namgraben, Reith, Sattelhack, SchauerSberg, Schifflend, Schlechtenau, Schrabach, Schra- bachau, Voggenau und Walchbiunn. Die Verbindung wird das k. k. Postamt Klein-Reifling Bahnhof mit sämmtlichen zur Postbeförderung ausgenützten Eisenbahnzügen in den Richtungen von, beziehungsweise nach St. Valentin, Amstetten und Selzthal erhalten. Linz, den 15. Jänner 1893. K. k. Post- u. Trlkgraphtu-Dirtttion fürObtrösterreich v.Ialzdurg. Der k. k. Oberpostdirector: NamSdorfer. Z. 141M. Das k. u. k. Ergänzungs-Bezirks-Commando Nr. 14 in Linz hat mit Note vom 19. Jänner 1893, Nr. 97/E.- B.-E., anher mitgetheilt, dass das k. u. k. Reichs - Kciegs- Ministerium mit dem Erlasse Abtheilung 2. Nr. 7749, vom 21. December 1892 die im Jahre 1892 anlässlich de- Auf ­ tretens der Cholera verfügte theilweise Sistierung der Em- rückunq bezüglich der in Deutschland sich aufhallenden Per ­ sonen des Mannschaftsstandes aufgehoben hat, wovon behufs weiterer Verlautbarung die Mittheilung geschieht. Steyr, den 21. Jänner 1893. Z 817. Än sämmMle Gumeiiule-barsleliMM Mit k. k. Omckarmerie-pojlm-EommMckm. Eholeragefahr betreffend. Infolge der in letzter Zeit wiederholt in Hamburg uno Altona ausgetretenen Cholera - Erkrankungen hat das hohe k. k Ministerium des Innern mit dem Erlasse vom 13. d. M., Z. 669, angeordnet, dass die Verpflichtung der sofortigen Anmeldung des Eintreffens von Ankömmlingen aus Hamburg — Altona und die fünftägige sanitäre Ueber- wachung ihres Gesundheitszustandes in den Gemeinden un ­ gesäumt in Wirksamkeit gesetzt werde. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zufolge Erlass der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 15. Jänner 1893, Z. 879/V, mit der neuerlichen Aufforderung zur gröhlen Wachsamkeit und eifrigen Fortsetzung aller zur Lbwehr und Bekämpfung der Cholera zweckdienlichen Maßnahmen m Kenntnis gesetzt, da infolge des Ueberwinterns der Cholera in Russland und Hamburg — Altona die Gefahr der Cholera-Invasion beim Eintritt der wärmeren Jahreszeit fortbesteht. Steyr, am 18. Jänner 1893. Z. 816. An sämmtliche Gemeinde - Workel-ungen und k. k. Hendarmeriepoffen-Kommanden. Ausforschung der Zuständigkeit des landsturm Pflichtigen Franz Jnnhofer. Laut des Berichtes der k. k. BezirkShaaptmannschaft Gmunden vom 3. Jänner 1873, Z. 16.957, konnten die Zuständigkeit und der Aufenthalt des am 24. Jänner 1873 in Weinbach, Gemeinde St. Wolsgang, geborenen und im Beisein der KabrikSarbeiterin Mario Czowantk als Pathin getauften, landsturmpflichtigen Franz Jnnhofer bis jetzt nicht sestgestellt werden. Der Genannte ist ein außerehelicher Sohn der Anna Jnnhofer, einer Tochter des Josef Jnnhofer, Schneiders in Aichberg, Bezirk Dauba in Böhmen, und der Elisabeth, seines Eheweibes. Die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden werden zufolge deL Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 14. Jänner 1893, Z. 544/VI, ausgefordert, nach dem Aufenthalte und der Zuständigkeit des Genannten die geeigneten Erhebungen zu pflegen und ein etwaiges positives Ergebnis bis 1. April 1893 anher bekanntzugeben. Steyr, am 24. Jänner 1893.

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